Wer zahlt fürs Altenheim?

Guten morgen zusammen,

angenommen, jemand kommt ins Altenheim. Diese Person hat eine Tochter, die verheiratet ist. Jetzt muss diese Tochter doch für die Kosten des Altersheimes aufkommen. Inwieweit ist ihr Mann, also der Schwiegersohn der Person im Altersheim, auch zur Zahlung verpflichtet?

Vielen Dank schon mal.

Steve1da

Hallo,

wenn die Ehefrau nichts verdient, keiner.

Wenn sie etwas verdient, dann kommt es auf das Einkommen des Mannes an, denn möglicherweise ist das so hoch, dass die Ehefrau ihr Geld nicht zum Familienunterhalt beisteuern muss.

Schöne Grüße

E.K.

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Hallo Ekkehard,

heißt dass, wenn der Mann genug verdient und die Frau nichts zum Familienunterhalt beisteuern muss, dass sie dann fürs Altersheim zahlt?
Gibt es da eine gesetzliche Grundlage (SGB)?

Steve1da

Hallo Steve1da,

die gesetzliche Grundlage ist der Unterhaltsanspruch nach § 1601 BGB i.V.m. der gesetzlichen Überleitung an den Sozialhilfeträger nach BDSG.

Der Verwandte geht also ins Heim, die Pflegekasse zahlt bei Pflegestufe noch einen bestimmten Teil dazu, den Rest muss der Verwandte über seine Rente und sein Vermögen aufbringen.

Reicht dies nicht aus, zahlt das Sozialamt Pflegegeld. Dies holt sie sich bei dem Kind wieder.

Grüße
E.K.

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