muß haus abgenommen werden obwohl kein baugenehmig
Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Aug 2004
Angenommen Anton will ein Fertigferienhaus kaufen. Er geht zu Bert, einem Verkäufer (Herstellung und Montage) von solchen Häusern. Da Anton kein Grundstück hat, wird ihm durch Vermittlung von Bert der Carl vorgestellt. Carl hat ein Grundstück, dass er dem Anton zum Zwecke des Hausbaus unter Vermittlung von Bert für 30 Jahre verpachtet.
Anton zahlt dem Bert 10.000 € voraus für das haus.
Als Anton die Baugenehmigung beantragen will, erfährt er, dass die für Fertighäuser in der Gegend grundsätzlich nicht erteilt werden.
Über diesen Umstand hatten alle beteiligten keine Kenntnis!!
Kann Bert auf Abnahme des Hauses bestehen?
Wenn nein, kann er darauf bestehen sofern dies an anderer stelle möglich ist (anderes Grundstück)?
Und, kann der Pachtvertrag aufgehoben werden?
Ich danke euch für die Hilfe den Anton ist natürlich sehr besorgt!!!
