muß haus abgenommen werden obwohl kein baugenehmig

Von: , Frage gestellt am Mi, 18. Aug 2004

Angenommen Anton will ein Fertigferienhaus kaufen. Er geht zu Bert, einem Verkäufer (Herstellung und Montage) von solchen Häusern. Da Anton kein Grundstück hat, wird ihm durch Vermittlung von Bert der Carl vorgestellt. Carl hat ein Grundstück, dass er dem Anton zum Zwecke des Hausbaus unter Vermittlung von Bert für 30 Jahre verpachtet.
Anton zahlt dem Bert 10.000 € voraus für das haus.

Als Anton die Baugenehmigung beantragen will, erfährt er, dass die für Fertighäuser in der Gegend grundsätzlich nicht erteilt werden.

Über diesen Umstand hatten alle beteiligten keine Kenntnis!!

Kann Bert auf Abnahme des Hauses bestehen?

Wenn nein, kann er darauf bestehen sofern dies an anderer stelle möglich ist (anderes Grundstück)?

Und, kann der Pachtvertrag aufgehoben werden?

Ich danke euch für die Hilfe den Anton ist natürlich sehr besorgt!!!

10 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
    Re: muß haus abgenommen werden obwohl kein baugene

    Hallo DUDE, Angenommen Anton will ein Fertigferienhaus kaufen. Er geht zu
    Bert, einem Verkäufer (Herstellung und Montage) von solchen
    Häusern. Da Anton kein Grundstück hat, wird ihm durch
    Vermittlung von Bert der Carl vorgestellt. Carl hat ein
    Grundstück, dass er dem Anton zum Zwecke des Hausbaus unter
    Vermittlung von Bert für 30 Jahre verpachtet.
    Anton zahlt dem Bert 10.000 € voraus für das haus.
    Eine Baugenehmigung wird hier nie erteilt, da Eigentum an Grund und Boden fehlt. Hier ist der Modus Erbpacht noch möglich Als Anton die Baugenehmigung beantragen will, erfährt er, dass
    die für Fertighäuser in der Gegend grundsätzlich nicht erteilt
    werden.

    Über diesen Umstand hatten alle beteiligten keine Kenntnis!!

    Kann Bert auf Abnahme des Hauses bestehen?
    NEIN, wegen der grundsätzlichen Unmöglichkeit der Erichtung an der bestimmten Stelle. Verstoss gegen geltendes Recht. Man kann doch keinen Mensch zwingen gegen das öffentliche Baurecht zu verstossen !! Wenn nein, kann er darauf bestehen sofern dies an anderer
    stelle möglich ist (anderes Grundstück)?
    NEIN ! B ist es nicht möglich ein weiteres Grundsück zu erwerben. Und, kann der Pachtvertrag aufgehoben werden?
    Das kommt darauf an was in dem VErtarg geschreiben steht! Ich danke euch für die Hilfe den Anton ist natürlich sehr
    besorgt!!!
    Bitteschön, klingt aber eher nach Klausurübung im Fach Privatrecht.

    Christian

    • Antwort von nach 4 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: muß haus abgenommen werden obwohl kein bauge

      hallo christian,

      danke für deine antwort! du hast recht.
      aber, kannst du mir die relevanten normen nennen?

      vielen dank!!! [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

        • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: muß haus abgenommen werden obwohl kein bauge

          hallo ralf,

          der link ist leider tot.

          aber danke

          gruß



          Hi dude, kannst du mir die relevanten normen nennen?
          guck mal hier: http://www.hausaufgabendienst.de

          Gruß Ralf

      • Antwort von nach 18 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: muß haus abgenommen werden obwohl kein bauge

        Hallo,

        Stichwort Bibliothek !

        Christian

        • Antwort von nach 21 Stunden 0 hilfreich
          Re^4: muß haus abgenommen werden obwohl kein bauge

          hallo christian,

          grundsätzlich hast du recht! leider habe ich nichts entsprechendes finden können.ausserdem ist unsere bibliothek schlecht ausgestattet und recht veraltet.
          auch wenn du den eindruck hast, hier will sich jemand das leben leicht machen; so ist es nicht! wenn ich nicht verzweifelt und nur noch eine woche hätte, würde ich es nicht auf diesem wege versuchen.

          ich danke dir trotzdem!

          gruß



          Hallo,

          Stichwort Bibliothek !

          Christian

  2. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: muß haus abgenommen werden obwohl kein baugene

    Hallo dude,

    vielleicht solltest Du mal in der Kommentierung von § 358 Abs. 3 BGB nachsehen. Der Fallensteller will scheinbar schlaue Gedanken zum verbundenen Geschäft, ggf. zum Wegfall der Geschäftsgrundlage hören.

    Grüße

    E.K. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: muß haus abgenommen werden obwohl kein bauge

      hallo ekkehard,

      danke für deine antwort!

      ich hae mir die kommentierung durchgearbeitet. leider bezieht sich 358 abs.3 auf involvierung eines darlehens. vorliegend ist das jedoch nicht der fall.

      wenn du weitere vorschläge hast, immer her damit!!!!

      danke

      gruß

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: muß haus abgenommen werden obwohl kein bauge

        Hallo dude,

        das ist mir klar, das war nur als Tipp gemeint, wo Du suchen sollst.

        Denn offensichtlich liegt ja das Problem dieses Falles darin, dass jeweils für sich keine Sachmängel, weder des Pacht- noch des Kaufobjektes vorliegen, nur die Kombination aus beiden nicht "funktioniert". Wäre alles aus einer Hand gewesen, hätte sich kein Problem ergeben.

        Daher der Hinweis auf § 358 BGB, da es dort um Dreiecksverhältnisse geht. Oder § 313 BGB (z.B. Rechtsfigur des beiderseitigen Eigenschaftsirrtums).

        Grüße

        E.K. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]



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