Gehaltskürzung

Von: , Frage gestellt am So, 19. Sep 1999

Ich bin seit 1 Jahr redaktionelle Hilfskraft bei einem Arbeitgeber. Seit Juli 99 habe ich bei einem anderen Arbeitgeber eine halbe Stelle für 3 Jahre. Also liegt hier meine 1. Steuerkarte (1. Arbeitgeber). Steuerkarte 2 für den Hilfskraftjob (2. Arbeitgeber). Nun wurde mir von meinem 2.Arbeitsgeber mitgeteilt, daß ich ab Oktober eine 50%ige Gehaltskürzung bekomme, da ich bereits in einem weiteren Arbeitsverhältnis (1. Arbeitgeber) stehe.
Logische Begündung fehlt!
Ist dies gerecht? Und welche Chancen habe ich?

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Gehaltskürzung

    Meinst Du mit Hilfsjobs die s.g.630DM jobs?
    Dann ist es m.e. richtig, denn davon darf es nur einen steuerfreien geben.
    gruß
    roleover

  2. Antwort von nach 20 Stunden hilfreich
    Re: Gehaltskürzung

    Hi Claudia,

    Deine Ausführungen lassen Raum für Spekulationen - dennoch halte ich das geschilderte Verfahren für eine "unzulässige Teilkündigung".

    Wehre Dich dagegen! Was Dein Chef wohl sagen würde, wenn Du einfach ab Oktober nur noch die Hälfte arbeiten würdest!? Wo leben wir denn . . .?

    Munte rbleiben


    Hubert

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