Mein Kampf _ Adolf Hitler

Hi an euch Rechtler,
Sagt mal: Ist der Besitz oder der Verkauf (Die Verbreitung) von dem Buch „Mein Kampf“ von Adolf Hitler verboten, bzw. eingeschränkt, oder in irgendeiner Form gesetzlich geregelt.
Mit freundlichen Grüßen
Neo

Sagt mal: Ist der Besitz oder der Verkauf (Die Verbreitung)
von dem Buch „Mein Kampf“ von Adolf Hitler verboten, bzw.
eingeschränkt, oder in irgendeiner Form gesetzlich geregelt.

ja. es gelten die für jedes werk geltenden gesetze zum urheberrecht.

gruß
datafox

Hi,

ja. es gelten die für jedes werk geltenden gesetze zum
urheberrecht.

gibt es nicht für „jedes Werk“ sowas wie Erben die auch die Verwertungsrechte erben?

Und ist das Freistaat Bayern tatsächlich Erbe?

Grüße,
J~

Hey, vielen Danke euch beiden, hat mir sehr geholfen, Danke.
Viele Grüße
Neo//K-E Reichel

P.S.: Ich bin weder im Besitz, noch hege ich die Absichten, das Werk „Mein Kampf“ zu kaufen, zu drucken, bzw. zu verbreiten, noch bin ich nazifizistischer Ansichten ;o)

gibt es nicht für „jedes Werk“ sowas wie Erben die auch die
Verwertungsrechte erben?

Wenn es Erben gibt, ja - im vorliegenden Fall gibts keine.

Und ist das Freistaat Bayern tatsächlich Erbe?

Ja.

LG
Stuffi

Sei froh, dann musst du´s auch nicht lesen. Der Verfasser soll nicht gerade zu den Weltklasseliteraten zählen, schenkt man Leuten Glauben, die das wissen müssen.

Hallo zusammen,

dies kann ich nur bestätigen. Meine Frau und ich haben während des Studiums uns mal daran gemacht dieses Machwerk mehr oder weniger intensiv zu lesen. Ich aus reinem Interesse, was dazu führte, dass ich das Ding nach einigen zig Seiten gelangweilt weggelegt habe. Sie im Rahmen ihrer Dissertation zur Justizlenkung im Dritten Reich.

Wir sind uns beide (mit vielen anderen) einig, dass dieses Buch sich irgendwo zwischen schwülstigem Heimatroman und „jetzt zeig ich verkanntes und unterschätztes Genie es allen“ bewegt. Es ist von von solcher langweiliger Selbstdarstellung, verwoben mit dummem Haß auf alle die daran Schuld sind, dass unser kleiner hässlicher Östereicher mit dem komischen Schnurrbart nicht mit einem goldenen Löffel auf die Welt kam, dass es einen wirklich nur anödet.

Vielleicht wäre es wirklich sogar ganz gut, wenn man das Ding mal wieder auflegen würde oder ganz offen in den Schulen lesen würde. Ich glaube, dass viel von der falschen Begeisterung für den Mann in einigen wirren Köpfen sich schnell wieder legen würde.

Gruß vom Wiz

Finde sehr schade…
Hi James!
Daß Du diesen Artikel für den Archiv nicht freigegeben hast.
Wenn ich mich nicht täusche, ist es nicht das erste mal, dass so eine Frage über „Mein Kampf“ hier im Forum auftaucht. Und Deine Antwort finde ich doch sehr nützlich.
Also warum nicht auch im Archiv sichtbar?
Schöne Grüße! Muchos saludos!
Helena
off-topic PS: Hat es mit den sp. Sendern geklappt?

Nicht etwas übertrieben???
Hi James!

Bei allem Verständnis: Ich finde Deine Begründung weit übertrieben.

Wenn du ein Link gibts,

  1. Indem gesetzlichen Richtlinien erläutert werden;
  2. Auf eine Frage eine SACHLICHE Antwort gibts und
  3. Du dich persönlich absolut nicht äußerst (was durchaus Dein sehr gutes Recht ist)

frage ich mich wie dich jemand irgendwas unterstellen soll.

Deine Entscheidung finde ich noch immer sehr Schade (und Deine Begründung auf Deine Antwort erst Recht)

Schöne Grüße aus Nürnberg
Helena

Hallo James,

Und ist das Freistaat Bayern tatsächlich Erbe?

nein, Rechtsnachfolger. M.W. hat ein NS-Verlag (eventuell Eher-V.)mit Sitz in Müncher die Buchdrucklizenz gehabt. Im Zuge der Auflösung von Nazi-Organisationen wurden die entsprechenden Länder Rechtsnachfolger für Immobilien soweit nicht andere Berechtigte (enteignete Juden, Gewerkschaften etc.) vorhanden waren. So ist der FS Bayern halt zu den Druckrechten von Mein Kampf gekommen. Ich weiss nicht, ob die nur für D (in welchen Grenzen ? gelten oder ob in anderen Ländern andere Rechteinhaber existieren (in GB glaube ich hat eine Tochter von Random House/Bertelsmann die Verlagsrechte).
Jedenfalls nutzt der FS Bayern die Rechte, um die Verbreitung von neuen Druckerzeugnissen zu verhinden (Stichwort: Raubdruck).

Ciao maxet.

Hmm…
Hi Helena :smile:

Bei allem Verständnis: Ich finde Deine Begründung weit
übertrieben.

mag schon sein, dass ich das heute morgen etwas sehr plakativ dargestellt habe :smile:

Aber, auch wieder eine Sache die mich an Deutschland stört (du erinnerst dich :wink: ), hierzulande ist man halt schnell mit Vorurteilen und schlechtem Gewissen belegt was die NS-Zeit betrifft.

  1. Indem gesetzlichen Richtlinien erläutert werden;

Zusammengefasst steht in dem Text, dass es nicht verboten ist das Buch zu besitzen und auch nicht wirklich verboten ist Altausgaben zu handeln wenn man ein paar Sachen beachtet. Allein, dass ich das unkommentiert so habe stehen lassen weckt doch schon Zeifel, oder? :wink:

  1. Du dich persönlich absolut nicht äußerst (was durchaus Dein
    sehr gutes Recht ist)

Eine persönlich Meinung war hier auch gar nicht gefragt. Da muss ich gar nicht auf mein Recht bestehen :smile:

Aber wenn ich mal was meinungsmäßiges dazu sagen soll:
Das dieses Buch seit dem Krieg nicht mehr veröffentlicht wurde und der FS Bayern 60 Jahre (!) nach der NS-Zeit so auf sein Urherberrecht beharrt zeigt mir doch mal wieder die totale Unfähigkeit der Deutschen mit gewissen Dingen umzugehen. Grade das Verbot weckt doch Neugier auf das Unbekannte und bieten Wortverdrehern die Möglichkeit zu agieren. Da hat Wiz schon recht…

Mal ne gegenfrage: Wieviele Franco-Bücher sind den mehr oder weniger offiziell in Spanien verboten? Und das ist nicht so lange her…

¡Adiós Helena!
J~

Hi James

mag schon sein, dass ich das heute morgen etwas sehr plakativ
dargestellt habe :smile:

Die Begründung für Dein „nicht im Archiv sichtbar“ ja. Trotzdem bin ich nicht damit einverstanden.

Aber, auch wieder eine Sache die mich an Deutschland stört (du
erinnerst dich :wink: )

Ja, ja! Klar, doch!!! ;o))))

, hierzulande ist man halt schnell mit

Vorurteilen und schlechtem Gewissen belegt was die NS-Zeit
betrifft.

Finde ich nicht unbedingt. Eher ist dieses Thema hier sehr tabuisiert.

  1. Indem gesetzlichen Richtlinien erläutert werden;

Zusammengefasst steht in dem Text, dass es nicht verboten ist
das Buch zu besitzen und auch nicht wirklich verboten ist
Altausgaben zu handeln wenn man ein paar Sachen beachtet.

Habe ich schon gelesen…

Allein, dass ich das unkommentiert so habe stehen lassen weckt
doch schon Zeifel, oder? :wink:

Eben nicht! du hälts dich da raus. Sonst nix.

  1. Du dich persönlich absolut nicht äußerst (was durchaus Dein
    sehr gutes Recht ist)

Eine persönlich Meinung war hier auch gar nicht gefragt. Da
muss ich gar nicht auf mein Recht bestehen :smile:

Ja, eben. Und deshalb finde ich übertrieben, daß du deine Antwort nicht ins Archiv spreichern läßt.

Aber wenn ich mal was meinungsmäßiges dazu sagen soll:
Das dieses Buch seit dem Krieg nicht mehr veröffentlicht wurde
und der FS Bayern 60 Jahre (!) nach der NS-Zeit so auf
sein Urherberrecht beharrt zeigt mir doch mal wieder die
totale Unfähigkeit der Deutschen mit gewissen Dingen
umzugehen.

Ich denke es ist eine schwere Entscheidung. So oder so. Man kann sehr leicht Sachen aus dem Zusammenhang reissen und eine völlig andere -aber für „mich“ passendere- Bedeutung geben. Und das kann man für vielerlei zwecke nutzen, was sehr gefährlich sein könnte.

Grade das Verbot weckt doch Neugier auf das
Unbekannte und bieten Wortverdrehern die Möglichkeit zu
agieren. Da hat Wiz schon recht…

Wie ich hier schon mehrmals sagte, bin ich im Allgemein, gegen Verbote. Doch es gibt bestimmte Dinge, die man mit Vorsicht zu geniessen sind. Und das ist so eine, denke ich.

Mal ne gegenfrage: Wieviele Franco-Bücher sind den mehr oder
weniger offiziell in Spanien verboten? Und das ist nicht so
lange her…

So viel ich weiß, in Francos Zeiten war nur verboten, Bücher auf den sonst in Spanien gesprochenen Sprachen (also Katalanisch, Baskisch und Galizisch). Es gab auch ein paar Autoren, die auch verboten waren. Allerdings Franco starb am 20.11.1975 und somit seit über 35 Jahren tief und fest begraben. Jetzt nach meinem Wissen ist in Spanien kein Buch oder Autor verboten.

¡Adiós Helena!
J~

Adios Jaime!
helena
PS Gibt es eine Möglichkeit, Dich zu überreden, dir es anders zu überlegen und Dein Artikel doch fürs Archiv tauglich zu machen?

Hallo,

vielleicht habe ich ja die Frage falsch verstanden, aber ich denke abgezielt wird hier auf ein einziges Buch, das im Besitz ist.
Auch ich besitze Bücher, aus dieser Zeit stammen, dies läßt sich auch durch Nachlässe gar nicht vermeiden. Soll ich diese Bücher verbrennen??? NEIN, ich sehe sie als Dokumente und deren Inhalt und Zielrichtung muß ich ja nicht teilen und vertreten.
Bei dem Verkauf kann ich mir schon eher Probleme vorstellen, aber auch hier müsste das Argument, dass es sich ja um Dokumente handelt, greifen (Ich bin kein Jurist!).
Die u.a. Argemente des Urheberrechts kommen doch nur bei einer neuauflage in Betracht.

Soviel von einem Physiker

Gruß Volker

hi jame,

das ist zwar sehr schade, aber du hast leider vollkommen recht. die deutsche gewissensmaschinerie funktioniert nach jahre-/jahrzehntelanger anleitung fast von ganz alleine. ab und zu ist mal noch 'ne gutgemeinte anweisung hilfreich, ein freundlicher rippenstoß mit dem ellenbogen, aber insgesamt ist D ein zuverlässiger freund … braver hund (mit maulkorb)! ein ganzes volk wird akustisch und gedanklich eingewickelt in wattebällchen an sauce hollandaise.

nein nein, wir gehen ja in swingerclubs, unsere frauen werden zu devoten dreilochstuten, in den charts wird am laufenden band gemotherf-u-c-kt, politiker belügen die wähler aufs schamloseste, und auch sonst fallen alle tabus.

aber daß mir ja keiner die reizwörter in den mund nimmt. wer sätze bildet, in denen ‚juden‘ vorkommt, ist ein rassist. wer ‚hitler‘ sagt ist nazi. wer nicht mitspielt, wird gehirngewaschen oder zu tode gezeigefingert.

pit
(kann ruhig ins archiv - ich bin sowieso ein nazi. oder verrückt. oder schwul)

Hitler Mein Kampf
Hi,

Also warum nicht auch im Archiv sichtbar?

dann nehmen wir doch den hier:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Wobei sich der Link in dem Artikel geändert hat:
http://www.damaschke.de/marginalia/1998/anfrage.shtml

Text der verlinkten Seite:

Anfrage des Journalisten Dr. Giesbert Damaschke zur Rechtslage bei „Mein Kampf“

Frage 1: Stimmt die Darstellung wegen Copyright? Und wenn ja: Wie lange gilt das Copyright?

Antwort: Zur Rechtslage bei „Mein Kampf“ kann folgendes gesagt werden:

Der Freistaat Bayern wurde nach dem 2. Weltkrieg im Rahmen von Maßnahmen der alliierten Entnazifizierung Inhaber der Urheber- und Verlagsrechte an Hitlers Buch „Mein Kampf“. Im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt war der Freistaat Bayern seither stets bemüht, Nachdrucke von „Mein Kampf“ und die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts im In- und Ausland zu verhindern.

Gegen unveränderte Nachdrucke von „Mein Kampf“ geht der Freistaat Bayern mit allen rechtlichen Mitteln vor. Dabei ist das Ziel des urheberrechtlichen und (soweit im Ausland entsprechende Straftatbestände bestehen) strafrechtlichen Einschreitens stets die Unterlassung der Publikation von „Mein Kampf“ sowie die Vernichtung bereits auf den Markt geworfener Raubkopien.

Die Schutzdauer des Urheberrechts beträgt in Deutschland und den Staaten der Europäischen Union 70 Jahre nach dem Tod des Autors; im Fall von „Mein Kampf“ läuft die urheberrecht-liche Schutzfrist also am 31.12.2015 aus. In einigen Signatarstaaten der Revidierten Berner Übereinkunft (RBÜ), dem wichtigsten multilateralen Staatsvertrag auf dem Gebiet des Urhe-berrechts, gilt hingegen nur die Mindestschutzdauer des Art. 7 Abs. 1 RBÜ von 50 Jahren post mortem auctoris.

Frage 2: Wenn ja: Erstreckt sich das Nutzungsrecht auch auf den Verkauf der Ausgaben aus der Zeit vor 1945? Ist also z.B. der antiquarische Verkauf alter Ausgaben strafbar? Ist gar der Besitz von „Mein Kampf“ strafbar?

Antwort: Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1979 (Urt. v. 25. Juli 1979 – 3 StR 182/79 (S); BGHSt 29, 73 ff.) erfüllt das öffentliche Anbieten einzelner alter Stücke von Hitlers „Mein Kampf“ nicht den Tatbestand des § 86 I Nr. 4, II StGB, da es sich bei dem Buch „um eine vorkonstitutionelle Schrift handelt, aus deren unverändertem Inhalt sich eine Zielrichtung gegen die in der Bundesrepublik Deutschland erst später verwirklichte freiheitliche demokratische Grundordnung noch nicht ergeben konnte.“(BGHSt 29, 73, 75). Hingegen ist der Straftatbestand des § 86 StGB erfüllt, wenn eine Altausgabe oder ein unveränderter Neudruck durch ein Vorwort, durch andere Ergänzungen oder Zusätze in der Weise aktualisiert wird, daß nunmehr aus ihrem Inhalt selbst die Zielrichtung gegen die Verfassung der Bundesrepublik hervorgeht. Das kann auch etwa durch eine entsprechende Umschlaghülle oder Zusammenstellung alter Texte geschehen (BGHSt 29, 73, 78 m.w.N.).

In derselben BGH-Entscheidung wird ausgeführt, daß der antiquarische Handel mit einem einzelnen in der NS-Zeit gedruckten Buch auch dann, wenn auf einem solchen Buch das Hakenkreuz als dessen ursprünglicher Bestandteil vorhanden ist und daher mit diesem zusammen im Rahmen einer üblichen Verkaufspräsentation gezeigt wird, nicht gegen § 86a StGB verstößt (BGHSt 29, 73, 84). Vieles wird jedoch in diesem Bereich von den Umständen des Einzelfalls, insbesondere der „Art der Verkaufspräsentation“, abhängen.

Der bloße Besitz von „Mein Kampf“ ist grundsätzlich nicht strafbar.

Frage 3: Ich kenne den Text nur in Auszügen aus verschiedenen wissenschaftlichen Analysen, glaube aber, daß „Mein Kampf“ auch ohne bayerisches Copyright wegen Volksverhetzung oder ähnliches verboten werden würde – stimmt das?

Antwort: Ein inhaltlich unveränderter Neudruck von „Mein Kampf“ kann – abgesehen von einer Urheberrechtsverletzung – insbesondere einen Verstoß gegen die Straftatbestände der §§ 86 (Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen), 86a (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) und 130 (Volksverhetzung) StGB darstellen.

Zitatende

Gruß,
Christian

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Vielen Dank, Christian!
Hi Christian!

Vielen Dank für Dein Beitrag.
So haben wir es schwarz auf weiß, wie es ist…
Ein Sternchen bekomst du von mir!
Ganz schöne Grüße aus Nürnberg!
Helena