Führerscheinumtausch ein Muss?

Guten Morgen zusammen,
als ich meine Tochter in der Fahrschule anmelden wollte, kam es zu folgender Aussage:#
Ich muss meinen Führerschein Klasse 3 spätestens 2001 umtauschen, um meine „Privilegien“ behalten zu dürfen. Insbesondere interessiert mich die Begrenzung auf 7,5t statt 3,5t.
Beim internationalen Führerschein hat man mir die Klasse C auf 7,5t begrenzt. Bedeutet das nun, dass ich ab irgendwann regelmässig zur Gesundheitsprüfung muss, um mehr als 3,5 t fahren zu dürfen???

Ayla, ratlos… aber mit dem Wunsch die Begrenzung auf 7,5t möglichst problemlos zu behalten

Hallo!

Also ich habe auch meinen alten, grauen Lappen aus den Siebzigern - nach dem, was ich schon in der Presse gelesen habe, gibt es für die „älteren“ Führerscheininhaber einen sogenannten Bestandsschutz, d.h. daß
die damaligen Voraussetzungen wie z.B. die
Fahrerlaubnis für die LKW bis 7,5 t bestehen bleibt.

Ich würde sicherheitshalber bei der Führerscheinstelle des Landratsamtes oder
der STadtverwaltung nachfragen - dort gibt´s
bestimmt auch schriftliches dazu.

Einen schönen Sonntag wünscht
Heinz

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gibt es für die „älteren“
Führerscheininhaber einen sogenannten
Bestandsschutz, d.h. daß
die damaligen Voraussetzungen wie z.B.
die
Fahrerlaubnis für die LKW bis 7,5 t
bestehen bleibt.

Hallo Heinz!
das will ich hoffen, dass es erhalten bleibt, aber wenn sie damit einen Schein der Klasse C (LKW) erteilen und den auf 7,5 t reduzieren, dann kann das doch heissen, dass ich wie andere LKW-Fahrer zur medizinischen Untersuchung muss, oder???
ansonsten Danke, aber die Ämter haben immer dann auf, wenn ich keine Zeit habe…und extra einen Tag Urlaub???
Ayla… noch nicht zufrieden!

Telefon ?!?!?!?!?!!?

ansonsten Danke, aber die Ämter haben
immer dann auf, wenn ich keine Zeit
habe…und extra einen Tag Urlaub???
Ayla… noch nicht zufrieden!

Hi,

ich weiss ja nicht wo du wohnst. Aber zumindest bei uns haben die Behörden Telefon, über welches man auch Fragen stellen kann. Und dafür brauchst du keinen Urlaub nehmen.

Gruß

Matthias

Hallo!

Ruf doch dort an und laß Dir die Info faxen!
Oder vielleicht haben die Ämter auch einen „SchlaDo“ (Schei…LangerDonnerstag), der bis 18 Uhr geht???
Gruß
Heinz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Ayla,
kein Mensch muß seinen Führerschein umtauschen.Weder damals,als der sogenannte
rosa „EG-Führerschein“ aufkam,noch heute
wo der Plastik „EG-Führerschein“ Standard
ist.Der Besitzstandsschutz gilt nach wie vor,Du darfst mit Deinem Klasse 3 also LKW
bis 7,5t auch mit Tandemanhänger fahren.
Macht summasummarum also 18t ZGg.Der Internationale Führerschein ist bei Dir begrenzt auf 7,5t,weil Deutschland hier eine
Ausnahme macht.In allen anderen Ländern galt
die 3,5t Grenze schon lange.Also hast Du beim Internationalen FS praktisch eine auf
7,5t begrenzte Klasse 2.Ich wünsche Dir also weiterhin gute Fahrt mit Sattel- oder
Gliederzug bis 18t ZGg.
Gruß Sebastian (Der sich fragt,wiviele EG-
Führerscheine wohl noch kommen werden)

endlich eine Antwort!!!
Sebastian, ich danke Dir für Deine Antwort!

vielen Dank auch für Deine Ausführungen!!
aber… kann ich die auch irgendwo nachlesen???
und wie ist das mit der Klasse C und der da üblichen medizinischen Untersuchung???

Ich freu mich über alles, was mich weiterbringt!!!
Danke erstmal!!!
Ayla, ein bischen erleichtert!

Hi Ayla,
die medizinische Untersuchung gilt nur für
Inhaber der echten Klasse 2,also über 7,5t.
Leider habe ich das ganze auch nur mühsam zusammengelesen.Aber wo? Es waren diverse
Zeitschriften.Ich seh noch mal nach,ob ich irgendwo in meinen Papierbergen etwas finde.
Gruß Sebastian

Übergangsrecht nach §76 FeV
Hallo Ihr alle !!

Ich habe mir das Buch „Die neuen Fahrerlaubnisklassen“ geholt, weil es mich selbst interessiert, wer was wann fahren darf. Ich selbst darf alles, weil Ich alle Klassen habe. (Für den zivilen Straßenverkehr - ohne Straßenbahn oder sowas)

Deine Tochter sollte die Klasse BE mitmachen, dann kann Sie auch mal (z.B.) das Wohnwagengespann der Eltern fahren !!

Ich muss meinen Führerschein Klasse 3
spätestens 2001 umtauschen, um meine
„Privilegien“ behalten zu dürfen.

Stimmt. Übergangsregelung sieht Wahrung der Besitzstände bis 31.12.2000 vor. Du solltest beim Umtausch ausdrücklich geltend machen, daß Du weiterhin bis 7,5t (als Zug 18t) = Klasse „CE beschränkt“ fahren kannst. Du hast den Vorteil, NICHT ab dem 50. Geb. zum Arzt zu müssen (unbefristete Erteilung).

Insbesondere interessiert mich die
Begrenzung auf 7,5t statt 3,5t.

Du bekommst Klasse B, BE, C1, C1E, L, M eingetragen und die „kleinen“ Mopeds, je nachdem WANN du geboren bist und Deinen FS gemacht hast.

Beim internationalen Führerschein hat man
mir die Klasse C auf 7,5t begrenzt.
Bedeutet das nun, dass ich ab irgendwann
regelmässig zur Gesundheitsprüfung muss,
um mehr als 3,5 t fahren zu dürfen???

Nein, Besitzstandrecht Klasse 3-alt

Ayla, ratlos… aber mit dem Wunsch die
Begrenzung auf 7,5t möglichst problemlos
zu behalten

Kein Problem, Tausch das Ding einfach um.

Bei weiteren Fragen…

Dennis

P.S.: Wenn Du noch den grauen Lappen hast, gib Ihn als Verloren an, zahle DM40 für Eidesstattliche Versicherung und rahme Ihn Dir ein !!