Übergangsrecht nach §76 FeV
Hallo Ihr alle !!
Ich habe mir das Buch „Die neuen Fahrerlaubnisklassen“ geholt, weil es mich selbst interessiert, wer was wann fahren darf. Ich selbst darf alles, weil Ich alle Klassen habe. (Für den zivilen Straßenverkehr - ohne Straßenbahn oder sowas)
Deine Tochter sollte die Klasse BE mitmachen, dann kann Sie auch mal (z.B.) das Wohnwagengespann der Eltern fahren !!
Ich muss meinen Führerschein Klasse 3
spätestens 2001 umtauschen, um meine
„Privilegien“ behalten zu dürfen.
Stimmt. Übergangsregelung sieht Wahrung der Besitzstände bis 31.12.2000 vor. Du solltest beim Umtausch ausdrücklich geltend machen, daß Du weiterhin bis 7,5t (als Zug 18t) = Klasse „CE beschränkt“ fahren kannst. Du hast den Vorteil, NICHT ab dem 50. Geb. zum Arzt zu müssen (unbefristete Erteilung).
Insbesondere interessiert mich die
Begrenzung auf 7,5t statt 3,5t.
Du bekommst Klasse B, BE, C1, C1E, L, M eingetragen und die „kleinen“ Mopeds, je nachdem WANN du geboren bist und Deinen FS gemacht hast.
Beim internationalen Führerschein hat man
mir die Klasse C auf 7,5t begrenzt.
Bedeutet das nun, dass ich ab irgendwann
regelmässig zur Gesundheitsprüfung muss,
um mehr als 3,5 t fahren zu dürfen???
Nein, Besitzstandrecht Klasse 3-alt
Ayla, ratlos… aber mit dem Wunsch die
Begrenzung auf 7,5t möglichst problemlos
zu behalten
Kein Problem, Tausch das Ding einfach um.
Bei weiteren Fragen…
Dennis
P.S.: Wenn Du noch den grauen Lappen hast, gib Ihn als Verloren an, zahle DM40 für Eidesstattliche Versicherung und rahme Ihn Dir ein !!