Darf Arbeitgeber Auskunft beim FA einholen?!

Hallo!
Gehen wir mal davon aus, dass jemand hauptberuflich Beamter ist, nun besteht der Verdacht, dass dieser Beamter einer genehmigungspflichtigen Nebentätigkeit nachgeht! Diese Nebentätigkeit wurde bisher aber nicht genehmigt! Darf sein Arbeitgeber (Behörde) nun Auskunft beim Finanzamt einholen, ob Einkommen aus einer weiteren Tätigkeit besteht?! Bzw. gibt es auch andere Möglichkeiten, dies in Erfahrung zu bringen?

Gruß,
Timo!

Hallo Timo,

nach dem OVG NRW darf sie offensichtlich die Akten einsehen.

http://www.meisterernst.de/beamtenrecht/disziplinarr…

Grüße

E.K.

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Hallo Timo,

§ 68 des Landesbeamtengesetzes NRW sagt eindeutig aus,das Du vorher
die Genehmigung deines Dienstherren einholen must.

Nach § 20 der Disziplinarordnung NRW leisten alle Gerichte und Verwaltungsbehörden dem Dienstvorgesetzten …
Amtshilfe.

Dein Dienstvorgesetzter bzw. die Behörde,bei der du arbeitest,kann also
sehr wohl das Finanzamt um Auskunft ersuchen,wenn sie der Meinung ist,
das deine Nebentätigkeit das zulässige Maß überschreitet…

mfg

Frank