angenommen eine Person versucht nachhaltig einen beruflich genutzten Server als Spam Relay zu mißbrauchen, verschickt also direkt von ihrem PC aus Spam-Mails über diesen Server, welcher die Weiterleitung zwar nicht zulässt, durch das hohe Aufkommen (viele Tausend Mails) aber „in die Knie“ gezwungen wird, in seiner Funktion also wesentlich beeinträchtigt wird, wäre dieses Verhalten der Person strafbar, und falls ja, nach welchem §? 303b (Computersabotage) scheint mir nicht zuzutreffen.
bleibt die Frage in wie weit ein Server ein Automat ist den man
bescheißert?
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
Ist nur eine Idee weil die Sabotage Vorsatz vorrausetzt.
Jakob
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich hätte zunächst mal kein Problem mit dem § 303b Abs. 1 Nr. 2 StGB in der Variante „unbrauchbar machen“, Dies passt zur allgemeinen Sichtweise, dass eine normale Sachbeschädigung auch darin zu sehen ist, dass der materielle Schaden selbst zwar ggf. minimal und leicht zu beseitigen ist, aber die Gebrauchsfähigkeit einer Sache gestört wird (klassisches Beispiel: Ablassen von Reifenluft).
Mit Leistungserschleichung hat die Sache meiner Meinung nach so lange nichts zu tun, wie der Server grundsätzlich kostenlos zur Verfügung steht und die Absicht der Tat nicht darin liegt auf diesem Wege eine an sich vom Anbieter nur kostenpflichtig angebotene Leistung gratis zu erlangen.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
ich hätte zunächst mal kein Problem mit dem § 303b Abs. 1 Nr.
2 StGB in der Variante „unbrauchbar machen“, Dies passt zur
allgemeinen Sichtweise, dass eine normale Sachbeschädigung
auch darin zu sehen ist, dass der materielle Schaden selbst
zwar ggf. minimal und leicht zu beseitigen ist, aber die
Gebrauchsfähigkeit einer Sache gestört wird (klassisches
Beispiel: Ablassen von Reifenluft).
Ja könnte man so sehen. Aber Vorsatz ? Problem ?
Mit Leistungserschleichung hat die Sache meiner Meinung nach
so lange nichts zu tun, wie der Server grundsätzlich kostenlos
zur Verfügung steht und die Absicht der Tat nicht darin liegt
auf diesem Wege eine an sich vom Anbieter nur kostenpflichtig
angebotene Leistung gratis zu erlangen.
Alles was nicht ausdrücklich kostenlos ist „kostet“ auch ohne Vereinbahrung, darin ist kein Mangel zu sehen rechtlich jedenfalls nicht.
Jakob
Gruß vom Wiz
Hallo,
angenommen eine Person versucht nachhaltig einen beruflich
genutzten Server als Spam Relay zu mißbrauchen, verschickt
also direkt von ihrem PC aus Spam-Mails über diesen Server,
welcher die Weiterleitung zwar nicht zulässt, durch das hohe
Aufkommen (viele Tausend Mails) aber „in die Knie“ gezwungen
wird, in seiner Funktion also wesentlich beeinträchtigt wird,
wäre dieses Verhalten der Person strafbar, und falls ja, nach
welchem §? 303b (Computersabotage) scheint mir nicht
zuzutreffen.
Äh… der Tatbestand passt doch gar nicht? Und Analogieverbot
im Strafecht macht es auch unmöglich, ihn entsprechend
anzuwenden…
Levay
soll das „Analogieverbot“ hier Paragraphenkonkurrenz bedeuten, die ist erlaubt.
Es ist die bereits aufgeworfene Frage: Ist ein Mailserver ein Automat, denn der Gesetzgeber meinte mit Automat etwas, was einen Vertragschluss herbeiführt.
Jakob
Wirklich DOS-Attacke durch einzelnen Spammer?
Hallo Malte,
ist sich die entsprechende Person überhaupt bewußt, daß sie Spams versendet? Es gibt mittlerweile ja diverse Würmer, die unbemerkt genau dieses Verhalten zeigen. Wobei mitunter auch der Absender gefälscht wird, um den eigentlich ‚schuldigen‘ PC zu verschleiern.
Ich kann mir eigentlich auch nicht so richtig vorstellen, daß die Mails von einem einzelnen PC aus tatsächlich einen kompletten Server per DOS lahmlegen können - da müssen normalerweise schon ein paar mehr drasn beteiligt sein. Und das weist erst recht auf Wurm hin, der mehrere PC’s verseucht hat.
Gruß
Axel
wenn es wirklich nur einer ist, kannst Du im Server doch die Absenderadresse bzw. IP eintragen und die Mails unbesehnen löschen. Dabei sollte die Serverperformance nicht wesentlich leiden.
ist sich die entsprechende Person überhaupt bewußt, daß sie
Spams versendet? Es gibt mittlerweile ja diverse Würmer, die
unbemerkt genau dieses Verhalten zeigen. Wobei mitunter auch
der Absender gefälscht wird, um den eigentlich ‚schuldigen‘ PC
zu verschleiern.
Ich kann mir eigentlich auch nicht so richtig vorstellen, daß
die Mails von einem einzelnen PC aus tatsächlich einen
kompletten Server per DOS lahmlegen können - da müssen
normalerweise schon ein paar mehr drasn beteiligt sein. Und
das weist erst recht auf Wurm hin, der mehrere PC’s verseucht
hat.
Ja, das ist ein recht deutlicher Fall. Der Herr (Name ist bekannt, telefonischer Kontakt hat stattgefunden) ist im Internet bekannt für solche Aktivitäten und hat dies auch indirekt zugegeben.
wenn es wirklich nur einer ist, kannst Du im Server doch die
Absenderadresse bzw. IP eintragen und die Mails unbesehnen
löschen. Dabei sollte die Serverperformance nicht wesentlich
leiden.
Moment, wir reden ja über einen hypothetischen Fall. In diesem Fall würde ich natürlich die Absender-IP schon per Paketfilter (vulgo „Firewall“) sperren, allerdings nützt das nur begrenzt, wenn der Spammer einen Dial-In Zugang verwendet, dessen IP sich regelmäßig ändert. Zur technischen Diskussion siehe auch Brett „IT-Sicherheit“.
ich hätte zunächst mal kein Problem mit dem § 303b Abs. 1 Nr.
2 StGB in der Variante „unbrauchbar machen“, Dies passt zur
allgemeinen Sichtweise, dass eine normale Sachbeschädigung
auch darin zu sehen ist, dass der materielle Schaden selbst
zwar ggf. minimal und leicht zu beseitigen ist, aber die
Gebrauchsfähigkeit einer Sache gestört wird (klassisches
Beispiel: Ablassen von Reifenluft).
Mit Leistungserschleichung hat die Sache meiner Meinung nach
so lange nichts zu tun, wie der Server grundsätzlich kostenlos
zur Verfügung steht und die Absicht der Tat nicht darin liegt
auf diesem Wege eine an sich vom Anbieter nur kostenpflichtig
angebotene Leistung gratis zu erlangen.
Da in diesem hypothetischen Fall die Mailserverdienste generell nur als kostenpflichtige Dienstleistung angeboten werden, sit das ziemlich eindeutig ein Versuch, eine solche Leistung kostenlos in Anspruch zu nehmen - wenngelich letztlich ohne Erfolg.
Der Herr (Name ist
bekannt, telefonischer Kontakt hat stattgefunden) ist im
Internet bekannt für solche Aktivitäten und hat dies auch
indirekt zugegeben.
ich versteh irgendwie nicht, warum der Kerle das macht, wenn doch die Mails ohnehin nicht weitergeleitet werden.
Und ich verstehe auch immer noch nicht, weshalb ein einzelner, per DSL oder sogar nur ISDN angebundener Rechner einen kompletten Mailserver lahmlegen kann.
Naja, rechtlich kenne ich mich da weniger aus. Aber wäre das evt. ein Fall für die Computerzeitung ct’ (http://www.heise.de/ct/)? Würde ich einfach mal Kontakt aufnehmen…
Gruß
Axel (viel Glück)
Da in diesem hypothetischen Fall die Mailserverdienste
generell nur als kostenpflichtige Dienstleistung angeboten
werden, sit das ziemlich eindeutig ein Versuch, eine solche
Leistung kostenlos in Anspruch zu nehmen - wenngelich
letztlich ohne Erfolg.
Hallo nochmal,
Gut, dann könnte man natürlich eine versuchte Leistungserschleichung ggf. annehmen. Versuch ist nach § 265a Abs. 2 strafbar. Wobei man aber natürlich die Frage der Geringfügigkeit im Sinne des § 248a StGB prüfen müsste. Als Verteidiger würde ich zudem (mit dem Hintergrundwissen aus deinem anderen Posting) natürlich hier in Richtung untauglicher Versuch argumentieren.
Aber warum machst du dir über so einen Kasperkopf überhaupt so viel Gedanken? Welche Strafvorschrift greift weiß im Zweifelsfall der Staatsanwalt (wobei es natürlich nicht schadet, im gedanklich auf die Sprüngen zu helfen). Je nachdem wie sehr dich die Sache ärgert (und ggf. Zeit und Geld kostet) schreib selbst eine Strafanzeige an die zuständige StA oder beauftrage einen Anwaltskollegen damit (wobei Internetstrafrecht nur so ganz zufällig ein nicht übermäßig verbreitetes anwaltliches Fachgebiet ist, dem sich jemand den ich persönlich ziemlich gut kenne, verschrieben hat
Ich würde hier aber den Schwerpunkt gar nicht mal im Strafrecht, sondern eher im Zivilrecht sehen, denn dir entsteht durch den zusätzlichen Trafic ein finanzieller Schaden und die ständige Kontrolle, etc. kosten auch Arbeitszeit und damit Geld. Daher würde ich in einem solchen Fall erst mal fröhlich wegen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb abmahnen und dann ggf. Schadenersatzforderungen geltend machen.
Der Herr (Name ist
bekannt, telefonischer Kontakt hat stattgefunden) ist im
Internet bekannt für solche Aktivitäten und hat dies auch
indirekt zugegeben.
ich versteh irgendwie nicht, warum der Kerle das macht, wenn
doch die Mails ohnehin nicht weitergeleitet werden.
Das weiß ich auch nicht. Vermutlich läuft das automatisch.
Und ich verstehe auch immer noch nicht, weshalb ein einzelner,
per DSL oder sogar nur ISDN angebundener Rechner einen
kompletten Mailserver lahmlegen kann.
Er legt den Rechner nicht komplett lahm, aber ich bekomme über jeden dieser Verbindungsversuche eine Fehlermeldungsmail (und mein Partner auch), macht dann mal eben > 7000 Mails in kurzer Zeit, und das kann einen Mailer schon etwas beschäftigen.
Naja, rechtlich kenne ich mich da weniger aus. Aber wäre das
evt. ein Fall für die Computerzeitung ct’
(http://www.heise.de/ct/)? Würde ich einfach mal Kontakt
aufnehmen…
Überleg ich mir, wobei sowas wohl so oft passiert, daß die das nicht sonderlich interessieren wird.
Aber warum machst du dir über so einen Kasperkopf überhaupt so
viel Gedanken? Welche Strafvorschrift greift weiß im
Zweifelsfall der Staatsanwalt (wobei es natürlich nicht
schadet, im gedanklich auf die Sprüngen zu helfen).
Ich mache mir darüber nur deshalb Gedanken, weil ich mir überlege, wie ich weiter vorgehe, und mir war nicht bekannt (zumindest war ich mir nicht _sicher_) ob solch ein Fall überhaupt strafbar ist. Falls nicht, hätte ich mir den offiziellen Weg sparen können und andere Möglichkeiten in Erwägung ziehen müssen.
Je nachdem
wie sehr dich die Sache ärgert (und ggf. Zeit und Geld kostet)
schreib selbst eine Strafanzeige an die zuständige StA oder
beauftrage einen Anwaltskollegen damit (wobei
Internetstrafrecht nur so ganz zufällig ein nicht übermäßig
verbreitetes anwaltliches Fachgebiet ist, dem sich jemand den
ich persönlich ziemlich gut kenne, verschrieben hat
*ggg* Verstanden
Ich würde hier aber den Schwerpunkt gar nicht mal im
Strafrecht, sondern eher im Zivilrecht sehen, denn dir
entsteht durch den zusätzlichen Trafic ein finanzieller
Schaden und die ständige Kontrolle, etc. kosten auch
Arbeitszeit und damit Geld. Daher würde ich in einem solchen
Fall erst mal fröhlich wegen Eingriff in den eingerichteten
und ausgeübten Gewerbebetrieb abmahnen und dann ggf.
Schadenersatzforderungen geltend machen.
Abmahnen kann auch nur ein Anwalt, nicht? *gg*
Hinzu kommt, daß die Urheberschaft dieser Versuche nicht zweifelsfrei und belegbar bewiesen ist. Sicherheit könnte da nur eine Anfrage beim Provider bringen, „reicht“ dafür ein Zivilverfahren?
Ich mache mir darüber nur deshalb Gedanken, weil ich mir
überlege, wie ich weiter vorgehe, und mir war nicht bekannt
(zumindest war ich mir nicht _sicher_) ob solch ein Fall
überhaupt strafbar ist. Falls nicht, hätte ich mir den
offiziellen Weg sparen können und andere Möglichkeiten in
Erwägung ziehen müssen.
Doch, ich hätte da bei der Strafbarkeit keine grundsätzlichen Bedenken. Dass die Geschichte dann trotzdem von der StA eingestellt wird, steht allerdings zu erwarten, wenn der Beschuldigte ein ansonsten unbeschriebenes Blatt ist und kein größerer Schaden enstanden ist.
Abmahnen kann auch nur ein Anwalt, nicht? *gg*
Macht dann jedenfall mehr Sinn und Spaß, weil der liebe Freund dann gleich auch noch eine nette Gebührenrechnung bekommt. Außerdem reagieren viele Leute plötzlich ganz anders, wenn ein Anwalt eingeschaltet worden ist. Und eine wasserdichte Unterlassungserklärung, die ja der Sinn der Sache ist, bekommt man als Laie ja auch kaum hin, zumal letztenendes die Abmahnung ja nur der letzte Schuss vor den Bug vor einer teureren Klage ist.
Hinzu kommt, daß die Urheberschaft dieser Versuche nicht
zweifelsfrei und belegbar bewiesen ist. Sicherheit könnte da
nur eine Anfrage beim Provider bringen, „reicht“ dafür ein
Zivilverfahren?
Da macht sich dann ggf. das Strafverfahren bezahlt, weil die StA sich dann um diese Unterlagen kümmert und der Anwalt natürlich im Wege der Akteneinsicht dran kommt (nie der Mandant selbst) und im Zivilverfahren die Akte der StA beiziehen lassen kann. Ansonsten kann man natürlich auch den Provider gleich als Mitstörer mit verklagen, und der wird dann vermutlich nichts besseres zu tun haben, als um selbst den Kopf aus der Schlinge zu ziehen, mehr oder weniger kooperativ zu sein. Ich wundere mich jedenfalls immer wieder, wie z.B. T-Online zwar per wutschnaubendem Formbrief, aber doch innerhalb weniger Tage entsprechenden Aufforderungen durch Staatsanwaltschaften und Gerichte nachkommt.