Lohnfortzahlung für einen Ferienarbeiter

Hallo,
weiß jemand vielleicht darauf eine Antwort:
Ein Ferienarbeiter, geplante Arbeitszeit 4 Wochen, muss nach einer Woche wegen Blinddarm ins Krankenhaus und anschließend noch eine Woche zu Hause bleiben. Ist diese Zeit vom Arbeitgeber, wie bei einem „normalen“ Beschäftigten vom Arbeitgeber zu bezahlen?
Danke jetzt schon für jede Info
Gruß
lala

Hallo,

der Ferienarbeiter hat Pech. Grundsätzlich gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz auch für Fereinarbeiter, mann muss aber mindestens vier Wochen ununterbrochen beschäftigt sein, bevor der Anspruch entsteht.(§§ Abs. 3 )

(1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. …

(3) Der Anspruch nach Absatz 1 entsteht nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Sorry!
Ingeborg

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