wenn ein Mann und eine Frau heiraten, muss dann der Mann für die Schulden seiner Frau haften (die sie VOR der Ehe gemacht hat)?
Die Schuldenspirale ist inzwischen so eng geworden, dass die Gläubiger Inkassounternehmen beauftragt haben, gerichtliche Titel erwirkt haben und der Vollstrecker regelmäßig vorbei kommt, um festzustellen, dass es nichts pfändbares gibt, was sich im Bestitz der Frau befindet (das ist ja der Punkt: geht das Hab und Gut des Mannes auch in ihren Besitz über, wenn geheiratet wird?).
Ließe sich durch einen Ehevertrag rechtssicher regeln, dass auch weiterhin die Frau alleine für ihre Schulden haftet, ohne dass der Mann ausgenommen wird wie eine Weihnachtsgans?
Der Hintergrund (die Sorge) ist ja, dass durch eine Heirat das ganze Vermögen des Mannes zur Schulentilgung herangezogen werden kann / muss. Ist dem so?
Eheleute wirtschaften vom Grundsatz her eigenständig. Es gibt keine Haftung für Verbindlichkeiten des Ehepartners, egal ob diese vor der Eheschließung oder während der Ehe begründet wurden. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, gemeinsames Eigentum zu erwerben (z.B. das Guthaben auf einem gemeinsamen Konto o.ä.). Gemeinsames Vermögen kann zur Deckung von Schulden eines Ehepartners herangezogen werden.
Gruß
Der Häuserprofi
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für vor der Ehe eingegangene Verbindlichkeiten wird grundsätzlich nicht auf Grundlage eherechtlicher Bestimmungen gehaftet, es sind aber natürlich Fälle denkbar, in denen sich eine Haftung aus anderen Gründen ergeben kann. Auch in der Ehe wird zunächst einmal grundsätzlich getrennt gewirtschaftet und die gegenseitige Haftung beschränkt sich auf Verbindlichkeiten aus Alltagsgeschäften zur Haushaltsführung, wobei die hierbei angenommenen Grenzen fließend sind.
Paare in einer solchen Situation sollten trotzdem unbedingt einen Ehevertrag mit Gütertrennung oder modifizierter Zugewinngemeinschaft abschließen, um dies auch direkt erkennbar nach außen deutlich zu machen. Zudem können sie damit für den Fall der Trennung vermeiden, dass ein ggf. an den verschuldeten Ehepartner zu zahlender Zugewinnausgleich sofort bei den Gläubigern landet. Hierzu sollte man sich von einem spezialisierten Anwaltskollegen oder Notar umfassend im konkreten Einzelfall beraten lassen. Der prüft dann auch ob ggf. eine Privatinsolvenz des verschuldeten Ehepartners sinnvoll sein könnte.
Gruß vom Wiz
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