Hallo,
bin grade beim Lesen des Fernabsatz gesetzes, den Widerruf, ich verstehe das nur nicht:
in einer ebay auktion in der jemand etwas kaufte steht : Das widerrufsrecht beginnt mit dem lesen dieser Belehrung also mit Abgabe eines Gebotes bzw. klicken auf Sofort kauf somit erwerb der Ware.
jemand hat nun was gekauft und das widerrufsrecht läuft, SOFORT nach kauf wurde das Geld überwiesen, jetzt sind schon 7 Tage um und die Ware ist immer noch nicht da!
Wenn der noch ein wenig wartet kann jemand sein W-Recht im Falle einer
Reklamation vergessen.
Ich bin mir vollkommen sicher das hier etwas nicht stimmen kann (mit dem Hinweis des VK.
Desweiteren handelt es sich um 4 Auto Reifen, welche einzeln mit Sofort kaufen gekauft wurden (also Sofort Kauf, Menge 4) Einzelpreis unter 40€.
Wie sieht es mit den Rückversandkosten aus da jeder Artikel unter 40€ einzeln kostet jedoch man üblichweise 4 Reifen braucht.
Meiner logischen Meinung nach könnte was w-Recht nur bei quittierten Empfang der Ware beginnen!
die geschilderte Ausgangslage ergibt durchaus einen Sinn, auch ohne logische Fehler zu beinhalten.
Es handelt sich hier um einen der wenige Fälle, in welchen eine teleologische Reduktion sinnvoll angewandt werden kann. Das Fernabsatzgesetz, welches sich in Grundzügen, gerade hinsichtlich der Widerrufsmöglichkeit, an das frühere Haustürwiderrufsgesetz anlehnt, soll demnach zunächst dazu dienen, den Käufer vor einem übereilten Kauf zu schützen. Stellen wir uns eine alte Oma vor, die vom Staubsaugerverkäufer, ohne diesen bestellt zu haben, an der Haustür eingelullt wird. Sie kauft ihm auch prompt vier Staubsauger zu horrendem Preis ab, weil der Verk. ein so sympathisches Verkaufsgenie ist. Zurück in der Wohnung stellt sie fest, daß sie ja bereits schon 30 Staubsauger besitzt und auch das Konto im Minus ist; außerdem hat sie in der Wohnung ohnehin keinen Teppich. Hier könnte sie nun, ob der „Überrumpelung“, vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Vergleichbar ist dies durchaus mit dem Internet-Versandhandel, bei welchem der Käufer auch dazu neigen kann, durch schöne Bilder beeindruckt, vorschnelle und nicht durchdachte Kaufentscheidungen zu treffen. Hinzu tritt auch noch die Möglichkeit der Unklarheit über rechtsgeschäftliche Tätigkeit beim Bestätigen der Bestellung lediglich durch „mouse-klick“.
Die Widerrufsmöglichkeit soll vorrangig dazu dienen, das Zustandekommen des Geschäftes zu bewerten und soll hingegen nicht vorrangig dazu dienen, zusätzliche Möglichkeiten der Gewährleistung oder gar der Garantie (sofern vereinbart)auf die Kaufsache geltend machen zu können, was eine Besserstellung gegenüber anderen Geschäften darstellen würde. Kommt der Verkäufer seine Verpflichtung nicht nach oder ist die Kaufsache defekt o.ä., so bemißt sich dies unabhängig vom Zustandekommen, nach den üblichen gesetzlichen Regeln.
also das ist nur wirklich der größte Unsinn, den ich seit langem gelesen habe.
Sinn der Fernabsatzregelung, die zwischenzeitlich im BGB aufgegangen ist und einzeln nicht mehr existiert, ist es, dass der Käufer die Ware ausgiebig prüfen kann um dann zu entscheiden, ob er sie behalten oder zurücksenden möchte.
„Das Fernabsatzgesetz hat das Ziel, den Verbraucher u.a. vor einem
Informationsdefizit zu schützen, das regelmäßig dadurch entsteht, dass
er seinen (gewerblichen) Vertragspartner und die erworbene Ware oder
Dienstleistung bei Vertragsschluss nicht zu Gesicht bekommt.“
Die Widerrufssfrist von 14 Tagen beginnt daher auch mit der Lieferung der Ware.
§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
(3) … Bei der Lieferung von Waren beginnt die Frist nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger. …
Gruß
Matthias
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Ich dachte immer das dieses Widerrufsrecht dazu dient die Ware real anzusehen und so zu erkennen ob dieser Artikel tatsächlich der ist für den ich ihn virtuell gehalten habe!
das beduetet somit, wenn die Ware nicht innerhalb von 2 Tagen hier bei mir eintrifft werde ich den Vertrag stornieren!
Denn ich kaufe ungern die Katze im Sack.
und dann werde ich mir bei einem anderen Lieferanten aus ebay nochals Reifen bestellen und hoffen das er diese schneller liefert.
Ist aber mal gut zu erkennen welche realen Gedanken hinter diesen Gestzen lauern!
Freut mich das ich cleverer geworden bin & nochmals danke
AFAIK soll das Widerrufsrecht nicht nur helfen übereilte Kaufentscheidungen rückgängig zu machen, sondern auch eine Gleichstellung mit dem Käufer im Laden beweirken, der ja üblicherweise die Ware vor dem Kauf in Augenschein nehmen kann.
Insoweit müsste er zunächst einmal die Ware zu Gesicht bekommen.
AFAIK beginnt die gesetzliche Frist von 2 Wochen auch erst mit Erhalt der Ware zu laufen.
siehe auch: http://dejure.org/gesetze/BGB/312d.html (Absatz 2)
Dort ist eindeutig vom Eingang der Ware beim Empfänger die Rede.
Ich dachte immer das dieses Widerrufsrecht dazu dient die Ware
real anzusehen und so zu erkennen ob dieser Artikel
tatsächlich der ist für den ich ihn virtuell gehalten habe!
Ganz genau so steht es auch in meinem Buch für Wirtschaftsprivatrecht und ist auch in der Vorlesung so erklärt worden. Ohne jetzt irgendjemandem zu nahe treten zu wollen, denke ich, dass diese Interpretation die richtige ist.