Sperre vom Arbeitsamt

Aus sehr triftigen Gründen habe ich zum 30.6. gekündigt. Ich bin bereits 50 und werde wohl nicht so schnell eine Arbeit finden.

Bei Selbstkündigung drohen mir so weit ich weiß drei Monate Sperre beim Arbeitsamt.

Um eine solche Sperre zu vermeiden: Genügt es, wenn ich ein Attest vom Arzt vorlege, in dem meine Kündigungsgründe untermauert werden?

Hi!

Durch meine Frau weiß ich, daß bei Kündigungen aus gesundheitlichen Gründen die Sperrfrist normaler Weise wegfällt…

Bernd

P.S.: trotzdem lieber AB fragen ;o)

P.S.: trotzdem lieber AB fragen ;o)

Danke herzhaft. Was ist AB?

Arbeitsamt natürlich ;o)

Also Bernd, Du bist ja ein ganz „fix und fertiger“ (*liebevoller Ironiesensor aus*), auf so prompte Reaktionen war ich gar nicht gefaßt.

Vielen Dank.

Zusatzfrage: Muß ich mich bereits jetzt beim AB :wink: melden oder erst am 1.7.?

Gruß Thea

Du MUßT erst an dem ersten arbeitslosen Tag Dich melden, doch Du kannst/solltest es schon vorher tun!

Erstens könntest du vielleicht noch nützliche Tipps bekommen und zweitens möchtest du doch net ewig auf Dein Geld warten, gelle!!

Bernd

Um eine solche Sperre zu vermeiden:
Genügt es, wenn ich ein Attest vom Arzt
vorlege, in dem meine Kündigungsgründe
untermauert werden?

Hallo,

das wird wohl nicht genügen. Um eine endgültige Rechtfertigung Deiner Kündigung aus gesundheitlichen Gründen festzustellen, wird das AA einen Amtsarzt einschalten, wenn es Deine Kündigung und das Attest nicht akzeptiert. Und ein Attest zur Arbeitsunfähigkeit/ Berufsunfähigkeit stellt nu mal m.E. nur ein Amtsarzt aus.
Für Dich wäre das günstigte ein Kündigung in beiderseitigen Einvernehmen gewesen, also ein Aufhebungsvertrag, denn hier gint u.a. der Chef die Gründe dafür an. Damit hättst Du u.U. weitaus weniger Probleme.
Aber es kann natürlich auch alles ganz gut für Dich laufen, immerhin arbeiten auch die Ämter in jedem Land unterschiedlich ( musst ich leider die Erfahrung machen?

Gruss
Reiko

Hallo,

wenn Dein Arzt Dir geraten hat aus gesundheitlichen Gründen zu kündigen und Du _dann_ gekündigt hast, liegt kein Sperrzeittatbestand vor, denn Du hattest einen wichtigen Grund zu kündigen. Als medizinischer Laie, mußt Du deinem Arzt vertrauen.
So würde ich entscheiden.

Gruß
Andreas

Vorsicht! Fristen beachten!
Aus Erfahrung nur soviel: der Attest vom Arzt muß vor Kündigung vorliegen, da es sich hierbei um einen ärztlichen Rat handelt, die Tätigkeit aus medizinischer Sicht aufzugeben.
Das kann in schnellstmöglicher Folge geschehen, d.h. Attest datiert vom 30.05., die Kündigung wird seitens des Arbeitnehmers am 30.05. zum nächstmöglichen Termin ausgesprochen.

Hoffe, daß dieser Zug in Deinem Fall noch nicht abgefahren ist.
Viel Erfolg,
Diana

Hi Thedd,
ich habe vor ein paar Jahren das gleiche Spiel mitgemacht.Ich habe bei meinem
Arbeitgeber während der Probezeit gekündigt.
Das Arbeitsamt hat eine Sperre verhängt,gegen die ich Einspruch erhoben habe.In einem 2-seitigen Brief habe ich dem A-Amt meine Beweggründe dargelegt (keine
medizinischen).Die Sperre wurde aufgehoben
und ich bekam weiterhin Arbeitslosengeld.
Falls Du mehr wissen möchtest,mail mir einfach.
Gruß Sebastian