Wertschätzung eines Kleingartens

Hallo!
Ein Kleingarten wurde vor ein paar Jahren gepachtet, damals ohne Schätzung.
Nun bei Weitergabe ist eine Schätzung erfolgt, die wegen Abzug (u.a.Baumfällungen)einen Minusbetrag ergibt .
Diese Bäume standen aber bei Übernahme schon!
Muss man dann also bei Abgabe des Gartens bezahlen?
aida

Hallo aida,

Muss man dann also bei Abgabe des Gartens bezahlen?

In der Regel ist in auf der Ebene Satzung des Trägervereins oder Kleingartenordnung der Eigentümergemeinde, eventuell auch im Pachtvertrag darauf hingewiesen, dass ein irgendwann früher geduldeter Zustand, der gegen gesetzliche oder Auflagen der Satzung verstößt, keinen Guten Glauben, Vertrauensschutz oder dergleichen begründen kann.

Wie genau wurden die ausstehenden Maßnahmen (Baumfällen: sei froh, in der Regel ists der Rückbau eines mittleren Westwallbunkers oder einer Stadiongroßen betonierten Pergola) bei der Schätzung begründet?

Weitere Schritte sind nur interessant, wenn die Bäume nicht wegen Grenzabstand gefällt werden müssen, sondern weil z.B. „maximal ein Hochstamm“ erlaubt ist - weil nämlich nicht präzise definiert ist, wo der Halbstamm aufhört, oder weil „keine Waldbäume“ gepflanzt werden dürfen - ist ein Hasel denn überhaupt ein Baum?

Wenn die Sachlage eindeutig ist, wahrscheinlich keine Chance. Das „höherwertige“ Kleingartengesetz greift erst, wenn auf den genannten „niederen“ Ebenen keine Regelungen getroffen sind.

Was steht in Eurer Satzun, was steht in der kommunalen Kleingartenordnung?

Schöne Grüße

MM

Hallo nochmal,

und nochn Nachschlag:

Muss man dann also bei Abgabe des Gartens bezahlen?

im Eifer des Gefechts hab ich die zentrale Frage gar nicht beantwortet:

Grundsätzlich bedeutet die Taxierung bloß die Bewertung unter Berücksichtigung aller wertmindernden Eigenschaften.

Dass da „unzulässige“ Bäume stehen, heißt nicht, dass sie gefällt werden müssen - dazu muss eine konkrete Aufforderung ergehen.

Wenn dieser Sachverhalt beim Taxieren berücksichtigt wurde, dann bedeutet es erstmal nur, dass ein fremder Dritter damit rechnen muss, dass diese Aufforderung ergeht. Bei der Taxierung ist die Erledigung der Auflage durch fachkundige Dritte berücksichtigt. Wenn derjenige, der den Garten übernimmt, einen Zeugmeister bei der Freiwilligen und einen Ausbildungsleiter bei der Jugendfeuerwehr kennt, geht das auch zum Preis eines ordentlichen Grillabends. Aber Vorsicht, die Jungs ham Appetit!

Die Zahlung in Geld ist nur fällig, wenn der Verein beim Heimfall einer Parzelle entsprechendes vorschreibt (Pachtvertrag oder Satzung).

Erstmal heißt die Schätzung nur: Vorsicht, die Parzelle ist wertlos, weil der Übernehmende mit der Aufforderung rechnen muss, die „unzulässigen“ Bäume zu fällen. „Vereinspolitisch“ wird die Schätzung so strikt vorgenommen, um Phantasiepreise für die in der Regel wegen der kleinen Pacht ziemlich überzogenen Abstandszahlungen zu dämpfen (und damit Leerstände zu vermeiden) und um den Übernehmenden von vornherein darauf hinzuweisen, dass er ein Problem kriegen könnte und eben nicht pachtet „wie gesehen“, sondern „wie erlaubt“.

Wenn man schaut, was heute in Kleingärten alles betoniert, versiegelt, unter Rasen genommen wird, ist das Risiko, dass die Aufforderung zum Kahlschlag tatsächlich ergeht, denkbar gering. Abstand kann also immer noch wie üblich mit dem Übernehmenden frei verhandelt werden.

Schöne Grüße

MM
der seit 2001 das Risiko einer Datsche Marke Westwall erträgt - für die er dennoch teuer Geld bezahlt hat, weil ihn die Gestaltung von Grund auf der völlig ausgeräumten Rasen- und Rosenparzelle reizte - und weil er jedenfalls fast alles besser kann als Betonieren.