Wiederspruch schreiben ?

Hallo Ihr lieben

Gegebenen Falls eine Mutter würde gegen den vom Rechtsanwalt geschriebenen Vorwurf Ihr Kind habe ein Auto beschädigt Wiederspruch einlegen ,weil für sie in vielen Punkten feststeht das ihr Kind DIESEN Schaden nicht verursacht haben kann .
Frage:Müsste sie den Wiederspruch überhaupt begründen ? oder reicht es aus wenn sie schreibt "ich lege Wiederspruch gegen Ihr Schreiben vom … ein " mit Gruss .Punkt fertig ?

(Wohl hat das Kind eine Radkappe durch eine Querschläger ohne entstandenen Schaden getroffen .Das wolle sie aber im Wiederspruch nicht mit einbringen

Würde sie als Bergründung nun schreiben " Sie sei sich Ihrer Pflichtverletzung und den zuverantwortenden Schaden nicht bewusst " Frage :würde sie damit nicht aussagen das sie zwar von Alledem nichts weiss es aber auch nicht abstreitet und würde Sie damit nicht gleichzeitig bezwecken das sie nur sich und nicht das Kind aus dem Bezicht herraus hält ?.

Wenn sie aber sofort schreiben sollte " Mein Kind hat die Motorhaube und die Windschutzscheibe am Fahrzeug X nicht beschädigt "
Frage : müsste doch die Tat und der entstandene Schaden ersteinmal bewiesen werden ? Wäre somit die Aussage mit der Pflichtverletzung in diesem Wiederspruch nicht überflüssig ?

Eure Antworten oder weitere Varianten interessieren mich sehr
Ich bedanke mich im Voraus TINA

Hallo,

wie alt ist denn das Kind ?
Sofern es noch - ich glaube - unter 7 ist, so verweiger
die Schadensregulierung aufgrund der fehlenden Haftungsmöglichkeit.
Damit bist du raus.

Gruss
Olli

moment…
Hallo Olli!

Die Eltern haben aber grundsätzlich eine sog. Aufsichtspflicht, vgl. § 832 BGB. Ganz so einfach sollte sie es sich also nicht machen. Sowieso, wenn man’s gleich mit nem RA zu tun hat, sollte man schon etwas stichhaltiger argumentieren. Wofür ich aber gerade zu müde bin… :smile:

Schönen Abend noch,
Juli

Hallo,

es geht doch um die Steinewerferei unten, oder ?

Ich würde gar nix machen, wenn er (der RA oder sein Mandant) Geld sehen will, muß er Klagen und beweisen können. Das kann sehr lange dauern wenn es nicht von vornherein niedergeschlagen wird.

Sollte es tatsächlich so ne schmutzige Sache werden, würde ich an Deiner Stelle mal Gegenbeweise sammeln: Unter Zeugen Fotos von dem „zerstörten“ Auto machen, bevor die den Beschädigungen „nachhelfen“, manche Leute sind sehr kriminell. Fotos machen, Tagebuch schreiben.

gruß

dennis

Der schon einen Nachbarschaftskrieg hinter sich hat

Hallo,

es geht doch um die Steinewerferei unten, oder ?

Ja es geht um diesen Artikel

Ich würde gar nix machen, wenn er (der RA oder sein Mandant)
Geld sehen will, muß er Klagen und beweisen können. Das kann
sehr lange dauern wenn es nicht von vornherein
niedergeschlagen wird.

Der Rechtsanwalt will zur gestzten Frist eine Aäusserung oder die erste Rate sehen ansonsten Flattern die ersten Mahnungen ins Haus

Sollte es tatsächlich so ne schmutzige Sache werden, würde ich
an Deiner Stelle mal Gegenbeweise sammeln: Unter Zeugen Fotos
von dem „zerstörten“ Auto machen, bevor die den Beschädigungen
„nachhelfen“, manche Leute sind sehr kriminell. Fotos machen,
Tagebuch schreiben.

Habe ich Guter Tipp
gruß

dennis

Der schon einen Nachbarschaftskrieg hinter sich hat

Hallo,

Der Rechtsanwalt will zur gestzten Frist eine Aäusserung oder
die erste Rate sehen ansonsten Flattern die ersten Mahnungen
ins Haus

Wenn Du Nerven hast, laß ihn und reagiere nicht.

Wenn nicht, weil so langsam wird das haarig, gehe zu einem Anwalt und lasse eine kleine Erstberatung machen (ob ich mit meinem oben genannten Tipp, dem NICHTStun und klagen lassen richtig liege), die nicht so teuer ist. Soll ja ne neue BRAGO geben. Vielleicht wird dann sowas billiger.

gruß

dennis

Ach ja. Viiiiiiiiiiiel Erfolg

Die Mutter muss auf jeden Fall etwas schreiben
Hallo da bin ich noch mal

Ich hätte es beischreiben müssen
es geht um den Artikel

12 jähriges Kind soll Auto beschädigt haben

Die Mutter muss auf jeden Fall etwas schreiben
denn der Rechtsanwalt aus der was würde wenn Geschichte
fordert ja das sie sich zum genannten Termin äussert oder zahlt

Eine Pflichtverletzung besteht so oder so nicht

Gruss Tina

Hallo,

Der Rechtsanwalt will zur gestzten Frist eine Aäusserung oder
die erste Rate sehen ansonsten Flattern die ersten Mahnungen
ins Haus

Wenn Du Nerven hast, laß ihn und reagiere nicht.

so einfach ist es leider nicht . Melde ich mich nicht kommen Kosten und letzt endlich der Gerichtsvollzieher .
Ein Schreiben habe ich schon fertig gehabt der eine meint es fehle dies der andere sagt nu iss zu viel auch wenns nur 3 Sätze waren
Ich habe das Blatt einfach rumgedreht und Euch geschrieben
Ersteinmal muss es doch möglich sein das Ganze ohne eigenen Rechtsanwalt hin zu bekommen .Denke aber bald wird wohl einer nötig sein
Nerven habe ich eine ganze Menge sonst hätte ich den Mist schon längst bezahlt , Egal ob Recht oder unrecht
Habe gestern mal mein lackiertes Schränkchen mit diesen Steinchen beworfen ,brauchte eine Lupe um die Einschläge zu finden

Danke dir für die Wünsche
Gruss zurück Tina

Moien!

Läßt du dich immer so leicht einschüchern???

Sehr geehrte Frau …, zahlen sie mir umgehend 1000 Euro oder ich schicke den Gerichtsvollzieher ;o))

Was der Anwalt schreibt ist völlig uninteressant und gerade anwälte machen sich sehr häufig mit ihren Schreiben strafbar. Er kann dich höchstens darum bitten dich zur Sache zu äußeren - mehr nicht. Ob du ihm antwortest oder nicht liegt in deinem Ermessen!

In dem von dir beschreibenen Fall würde ich mich entweder rein gar nicht äußern oder in einem kurzem Schreiben äußern, daß für dich keine Zahlungsverpflichtung besteht und du ggf. deinerseits (straf-)rechtliche Schritte einleitest.

Solange kein Schreiben vom Gericht kommt kannst du getrost abwarten!

Gruß
Bernd
P.S.: Viele Anwälte spekulieren darauf, daß „Gegner“ durch die Art der Schreiben so eingeschüchtert sind, daß sie freiwillig zahlen. Auch großartige Begründungen sind nicht angebracht (auch wenn viele wie du meinen, man müßte ja antworten), denn aus scheinbar belanglosen Aussagen kann dir evtl. nachher ein Strick gedreht werden…

Hallo!

Ich nehme mal an, du hast eine Haftpflichtversicherung sowohl für dich, wenn du wegen Verletzung der Aufsichtspflicht für das Kind haftest, als auch für das Kind selbst.

Mit diesem Brief macht dein Gegner einen Schadenersatzanspruch geltend - daher solltest du den Vorfall jetzt sofort der Haftpflichtversicherung melden mit deiner eigenen Darstellung des Sachverhaltes und die weitere Vorangsweise, also die Abwehr des Anspruches, in Abstimmung mit der Haftpflichtversicherung vornehmen. Dies ist wichtig, denn sollte ein Gericht zur Ansicht kommen, dass du Schadenersatzpflichtig bist (das kann natürlich theoretisch immer sein, auch wenn das völlig falsch sein sollte), dann muss die Haftpflichtversicherung einspringen. Die Haftpflichtversicherung wird und muss dich daher bei der Abwehr des Anspruches unterstützen.

Meldest du der Haftpflichtversicherung nichts und wurschtelst selbst herum, dann ist dies eine Obliegenheitsverletzung gegenüber der Versicherung, was die Leistungsfreiheit dieser bewirken kann!

Gruß
Tom

Hallo!

Es stimmt zwar, dass anwaltliche Aufforderungsschreiben gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen können (und es in der Praxis auch bei manchen Kollegen tun - wobei da auch nicht immer die Anwälte schuld sind), aber das nur unter engen Voraussetzungen.

Dass hier ein solcher Sachverhalt vorliegen würde, lässt sich jedenfalls aus dem bisher bekannten Sachverhalt nicht ableiten und es ist nicht so, dass ein Anwalt den Gegner nur zur Stellungnahme auffordern darf.

Natürlich darf ein Anwalt jemanden anderen zur Leistung auffordern, dies auch unter Klagsdrohung - ein Anwalt darf das nicht nur, es ist auch üblich, dass man das macht, bevor man klagt. Wie oder ob man dann auf solche Schreiben reagiert hängt wieder vom Einzelfall ab.

Das wollte ich noch hervorheben, im Übrigen gebe ich dir durchaus recht. Es ist sehr gefährlich, wenn ein im Recht nicht Bewanderter, selbst hier Briefe schreibt - für den Laien scheinbar belanglose Aussagen können den Prozessverlust bedeuten, deshalb ist es oft wirklich besser, nichts zu schreiben oder nur zu schreiben, dass man definitiv nichts zahlt.

Dass anwaltliche Aufforderungsschreiben natürlich mit entsprechendem Nachdruck formuliert sind ist auch klar, man möchte sich ja durchsetzen - eine Klagsdrohung kann da ja auch zB enthalten sein, obwohl bereits intern klar ist, dass, aus welchen Gründen auch immer, nicht geklagt wird. Für denjenigen, der ein anwaltliches Schreiben bekommt heißt das: keep cool - und dann einmal eine rechtliche Beratung aufsuchen.

Gruß
Tom

Hallo,

so einfach ist es leider nicht . Melde ich mich nicht kommen
Kosten und letzt endlich der Gerichtsvollzieher .

Sagt der RA…

Ein Schreiben habe ich schon fertig gehabt der eine meint es
fehle dies der andere sagt nu iss zu viel auch wenns nur 3
Sätze waren

Richtig. Ich mußte letztens eine Stellungnahme zu einem unverschuldeten Unfall mit dem Linienbus vom 06.02.2004 !!! schreiben. Ich habe eine 3/4h rumgedoktert an der Formulierung (nicht an der Wahrheit!), bis ich es so hatte, daß der Anwalt der Unfallgegenerin kein Haar in der Suppe finden konnte.

Mach das was TOM oben schrieb: Setz die Versicherung in Kenntnis davon und laß die Finger von irgendwelchen Erklärungen, wenn Du Dich damit belasten könntest.

gruß

dennis

Hallo…
Also ich bleibe dabei, Tina, Anwälte kochen auch nur mit wasser und plustern sich gerne auf…
Der Wortlaut des Schreibens wäre vielleicht sogar interessant, oftmals grenzt es wirklich an versuchte Nötigung (steht da etwa wirklich drin, dass der Gerichtsvollzieher kommt, wenn Du nicht zahlst??), ein freundliches Schreiben zurück dass Du erwägst Strafantrag zu stellen und schon ist der Wolspelz weg und Du hast das Schaf vor Dir… :wink:

ich hab ja auch das letzte posting verfolgt, aber ich sehe echt keinen Anlass zur Beunruhigung, Du musst hier NICHT reagieren!!

Bevor der Gerichtsvollzieher kommt, muss die Gegenseite einen vollstreckbaren Titel erwirken, der wird bei Gericht beantragt. Wenn Du Widerspruch einlegst, hat die Gegenseite auch erstmal den schwarzen Peter.

Es ist ein selbsternannter Kleinstadt-Sheriff, der Dich mithilfe eines Winkeladvokaten, der sonst nix zu tun hat, über den Tisch ziehen will…

Zum Sachverhalt würde ich mich gegenüber des gegnerischen Anwalts nicht äussern, da ist nix bei zu gewinnen. Wenn Du Schneid hast, schickst Du ihm nen Zweizeiler, dass sein Schreiben eingegangen ist, sich für Dich jedoch keinerlei Konsequenzen ergeben. Das sorgt zumindest erstmal für Verwirrung.

Halt die Ohren steif…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Tina,

natürlich begründest du den Widerspruch mit entsprechenden Fakten.

Ich möchte dich aber noch auf ein paar andere Rechtsfeinheiten hinweisen.
Wenn ein Kind fremdes Eigentum beschädigt sind die Eltern dafür in der Regel nicht haftbar zu machen (die lustigen „Eltern haften für ihre Kinder“-Schilder kann man zu 99% wegwerfen). Kinder sind eigenständige Wesen und für ihr handeln kann niemand verantwortlich gemacht werden! ELtern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und dass passiert eigentlich selten!
Wenn ein Kind, das normalerweise umschtig und vernünftig handelt plötzlich etwas beschädigt sind die Eltern hier in der Regel nicht haftbar zu machen da sie das Fehlverhalten des Kindes nicht absehen konnten. Bei Kindern (die NICHT ständig auffällig/gewalttätig sind) ist die Aufsichtspflicht auch bereits dadurch gewahrt, dass man sie darüber belehrt, wie sie sich zu verhalten haben (in diesem Fall nichts kaputt machen, was anderen gehört).
Noch einfacher ist die Sache natürlich, wenn man sogar dabei war, wenn das Kind etwas zerstört hat, dann ist die Aufsichtspflicht in jedem Fall erfüllt.
Es gilt: Kinder, die unter sieben Jahre alt sind können keinen Schadenersatz leisten, Kinder über sieben Jahren nur dann, wenn sie eigenes Vermögen haben (und welcher 8jährige hat das schon).
Ist das Kind unter 7 Jahren oder hat es kein eigenes Vermögen bleibt der Geschädigte halt auf seinen Kosten sitzen!
Ist das Kind über sieben Jahre alt hat er nur die Möglichkeit an das Geld zu kommen, indem der SChadenersatzanspruch gegen das Kind durch ein Gericht rechtsgültig festgestellt wird. In diesem Fall kann eine Regulierung des Schadens bis zu 30 Jahre nach dem Schadensfall geschehen.

Siehe hierzu auch: §832 BGB „Haftung des Aufsichtspflichtigen“ und §828 BGB „Haftung Miderjähriger“

Die Frage die du dir stellen musst ist: Hast du deine Aufsichtspflicht überhaupt verletzt? Und: Hat dein Kind den Schaden überhaupt verursacht?
Der Anwalt des Fahrzeugbesitzers steht in der Beweispflicht, dass es dein Kind war. Und selbst wenn es dein Kind war habe ich oben die Rechtslage denke ich ausführlich geschildert.

Viel Glück :o)

Andreas

eventuelles Rechtsanwaltschreiben
Hallo

EINE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG HAT DIE MUTTER NICHT
Siehe auch Fall ein 12 Jähriges Kind soll ein Auto beschädigt haben

Also gegebenen Fall ein Rechtsanwalt schreibt dieser Mutter

Hiermit zeigen wir an das uns Herr B mit der Wahrnehmung seiner
Interesse beauftragt hat
Eine auf uns lautende Vollmacht ist in diesem Schreiben beigefügt
Ihre Tochter P hat am 26,07.2004 Kieselsteine auf das Fahrzeug unseren
Auftraggebers PkW…mit dem amtlichen Kenn…geworfen
Hierbei wurde die Motorhaube und die Windschutzscheibe beschädigt . Zeugen können für den Vorfall benannt werden , allerdings haben Sie nach Auskunft unseren Auftraggebers , den Sachverhalt als solchen bestätigt .Der Schaden am Fahrzeug unseren Auftraggebers beläuft sich gem. anliegend in
Kopie beigefügttem Kostenvoranschlag der Firma ::::::::::auf 300,00 Euro .Eine Haftpflichtversicherungbesteht offenichtlich nicht. Unser Auftraggeber hatte Ihnen Ratenzahlungen eingeräumt . Eine insoweit von Ihnen zugesagte Rückäusserung liegt nicht vor . Wir haben Sie daher hiermit aufzufordern den unseren Mandanten entstandenen Mandanten entstehenden Schaden auszugleichen . Das Ratenzahlungsangebot unseren Mandanten besteht weiterhin .
Wir fordern sie hiermit auf bis Spätestens 01,09.2004
eine 1. Rate in Höhe von 50 ,00 Euro auf den Schaden unseren Auftraggebers zu Zahlen . Jede weitere Rate dann bis spätestens zum 15ten eines Monats .
das Ratenzahlungsangebot gilt unter der Bedingung ,dass Sie monatlich
pünktlich zahlen .Auch unsere nachstehenden errechneten Kostengehen als Schaden unseren Mandanten zu Ihren Lasten
es wären dann insgesammt
nochmal 45,24 Euro

Die Zahlung erbitte wir auf unser Konto …

Wir versichern dass wir zum Inkasso berechtigt sind . Auf die diesem
Schreiben beigefügte Vollmacht nehmen wir Bezug

Sollten Sie sich innerhalb der oben genannten Frist nicht geäussert haben ,und auch keine Zaählung eingegangen sein , snd wir bereits jetzt beauftragt
das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten
Hochachtungsvoll …

Sollte dann die Mutter nicht Reagieren ???

Hallo!
kann es sein, dass -hinsichtlich der Strafbarkeit - hier die Drohung mit einer Strafanzeige mit der Drohung einer zivilrechtlichen Klage verwechselt wird ?
Mit einer zivilrechtlichen Klage kann jeder doch eigentlich immer „drohen“?
Oder?
Gruß
Peter

Ich denke das am Sinnvollsten wär
Hallo verzweifel

Ich denke das am Sinnvollsten wär wenn der Halter seine angeblichen neu Schäden beweisen muss . Käme ein Gutachter sähe es in unserem Fall für Ihen schlecht aus und man wären aus der Sache endlich raus . Würde man nun auf das Rechtsanwaltschreiben nicht reagieren nehme man den Vorwurf doch stillschweigen hin ? Und es käme anstatt zu einer Beweispflicht eher zu mehr Kosten ? Schreibe man nun dem Rechtsanwalt könnte man sich je nach dem selbst oder das Kind belasten ?.Vielleicht denke ich auch in eine falsche Richtung deshalb wante ich mich an Euch .

Was Müsste man nun RICHTIG schreiben das es zur Beweispflicht kommt
Nehmen wir an das der Termin vom Anwalt am 01,09,2004 zur Rückäusserung benannt wurde

Hallo!

Mit einer zivilrechtlichen Klage kann jeder doch eigentlich
immer „drohen“?

Ich muss ganz ehrlich sagen, auswendig weiß ich das nicht. Ich glaube aber schon, dass man sich unter bestimmten Voraussetzungen auch mit der Androhung einer Zivilklage strafbar machen könnte.

Gruß
Tom

Hallo, das Schreiben ist das absolut Übliche

Aus dem Ursprungsposting entnehme ich, dass
a) Die Haube vorher schon beschädigt war, richtig?!
b) Die in Rede stehenden Zeugen nicht existieren, abgesehen von dem Kind des „Geschädigten“ dessen Aussage wohl durch die einheitliche Darstellung der 3 anderen widerlegt wird.

Lass die Gegenseite doch mal machen, die wollen doch was von Dir. Der sachverhalt ist falsch dargestellt und Du haftest auch nicht für den von Deinem Sohn angerichteten Schaden. Das kannst Du dem Anwalt ja so schreiben, wenn Du Dich nach einem Antwortschreiben besser fühlst.

Grundsätzlich gilt jedoch: besser nix zur Sache an sich, weniger ist mehr…

Kein Grund, unruhig zu schlafen…

Bommel

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