Gehweg auf Privatgrundstück, Parkverbot auf Privat

Hallo,
evt. hat hier ja jemand bereits Erfahrung mit einem ähnlich gelagerten Fall oder Vermutungen was nun richtig oder falsch ist.
Wie überall ist auch bei uns die Parksituation sehr schwierig. Dabei könnte sich einmal folgende Situation ergeben: Jemand parkt deshalb seinen Wagen meist vor seiner Garage. Das Grundstück ist Privatgelände! Allerdings sind rechts und links vom Gelände Gehweg. Da das ganze durchgängig ist, kann man rein optisch davon ausgehen, dass der Raum vor den Garagen ebenfalls öffentlicher Gehweg ist.
Nun hat die Stadt eine Politesse eingestellt, die dem Parker einen Strafzettel verpassen wollte. Nach seinem Widerspruch, dass es sich um ein Privatgrundstück handelt, nahm Sie den Strafzettel zwar wieder mit und erkundigte sich bei der Gemeinde. Die bestätigte zwar, dass es sich um Privatgrund handelt aber da der Gehweg darüber führen würde, ein entsprechendes Halteverbot gelte.
Nun stellt sich die Frage ob diese Auskunft der Gemeinde so richtig sein kann. Es handelt sich doch nun einmal um ein Privatgrundstück. Zudem ist der komplette Bereich vor den Garagen einheitlich geteert. Es besteht also keine Abgrenzung zu einem vermeintlichen Gehweg.
Ich habe mal zwei Bilder gemacht um die Situation wie sie sein könnte zu verdeutlichen:
http://www.wahnsinn-mit-system.de/sonstige/IMG00006.JPG
http://www.wahnsinn-mit-system.de/sonstige/IMG00007.JPG

Schon im voraus einmal vielen Dank für Eure Meinungen zu der Thematik.

Hi,

bist Du Dir sicher, daß Du nicht mit einer Ecke doch auf dem Gehweg warst?
So wie es ausschaut, ist es recht enge dort, kann denn eine Frau mit Kinderwagen noch bequem vorbei, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen?
Wenn nicht, wäre IMHO die Stadt im Recht, weil Du behindernd parkst…

Gruß

Winni

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Hallo Steffen!

Mein laienhafter Erklärungsversuch: egal, ob privat oder öffentlich, wenn der PKW so parkt wie Du in Rot auf den Fotos markiert hast, kommt kein Kinderwagen mehr durch, sondern muss auf die Farhbahn ausweichen.

Soweit ich das von hier kenne, muss die Breite auf dem Gehweg so bemessen sein, dass Mutter mit Kinderwagen komfortabel hindurchpasst.

Könnte das der Grund für die Fast-Knolle sein?

Angelika

Hallo,
erst einmal danke für die Antworten.

So wie der Wagen im Falle des Parkens vor der Garage steht, ist es zweifellos eine Behinderung für Kinderwägen (wenn denn jemals einer vorbei kommen würde…).
Allerdings ist es doch nun Privatgrund. Zudem eine Einfahrt (abgeflachte Bordsteinkante). Gibt es denn keine Vorschrift, die „Gehweg“ definiert? Es kann doch nicht angehen, dass Privatgrund auf Grund eines otischen Eindrucks als öffenticher Gehweg deklariert wird. Dann wäre ja bei der Auslegung der komplette Bereich vor den Garagen Gehweg. D.h. die Mieter dürfen den Bereich sauber halten, der Vermieter hat den Bereich auf eigene Kosten teeren lassen aber Rechte gibt es keine. Sorry, das kommt für mich ja einer Enteignung gleich…

Hallo,

meine laienhafte Meinung:

Für mich ist nicht klar ersichtlich, wo nun das Privatgrundstück aufhört und der öffentliche Gehweg anfängt. Gibt es Grenzmarkierungen, die du in die Zeichnung einfügen kannst?

Aber auch so scheint es mir zu wenig Platz zu geben, um ein Auto vorschriftsmäßig zu parken und genügend Platz zwischen Hausecke und Straße für einen Gehweg übrig zu lassen.

Ist denn der Teerstreifen wirklich als Gehweg ausgezeichnet, oder ist es eigentlich nur ein geteerter Seitenstreifen?

Meiner Meinung nach müßte sich hier die Gemeinde klipp und klar äußern, ob der geteerte Streifen ein Gehweg ist, wenn ja, dann müßte die Gemeinde klären, wie sie den dafür benötigten Platz zur Verfügung stellt (Straße schmäler machen, dir ein Stück abkaufen) oder wenn nein, dies für dich und die Parkordnungshüter klar zu machen.

Gerhard