Hallo.
Es wurde ein Artikel bei ebay gekauft (Software). der Text lautete wie folgt.
Zitat:
Zustand:smiley:as Programm wird neu und im unbenutzten Zustand verkauft. Zu der CD wird eine gültige und noch nie registrierte Lizenz verkauft, die Sie berechtigt diese Vollversion von Outlook 2003 zu benutzen. kein Handbuch, kein Umkarton Sieben schlagende Argumente für den Kauf:
>> Datenträger mit Hologramm
>> Originale Microsoft Vollversion
>> Deutschsprachige Ausgabe
>> Nie auf einem PC installiert
>> Nicht aktiviert oder registriert
>> Versand als Einschreiben oder Packet
Zitat Ende:
Im Text wurd erwähnt, eine gültige Lizenz zu erhalten.
GEschickt wurde lediglich eine Seriennummer welche die Installation ermöglicht. Das ist aber keine Lizenz!!
Bei Zahlungshinweisen wurde angegeben: Gekauft wie gesehen worauf sie der Verkäufer beruft als die Lizenz nachgefordert wurde.
Auf dem Bild ist die Lizenz nich zu sehen, aber der Text ist doch eindeutig.
Wie ist das rechtlich zu sehen. Gekauft wie gesehen…
Kann ich die LIzenz fordern oder nicht… normalerweise scho aber worauf kann man sich da berufen ?
Hallo,
die Zusage:
„Zu der CD wird eine gültige und noch nie registrierte Lizenz verkauft, die Sie berechtigt diese Vollversion von Outlook 2003 zu benutzen“
ist als zugesicherte Eigenschaft anzusehen. Der Verkäufer hat seinen Teil des Vertrags nicht erfüllt. Bestehe auf Wandlung des Vertrages, da du dich ohne Lizenz strafbar machen würdest.
Gruss
Olli
warum eigentlich ‚wandeln‘?
Hallo Olli!
Ich würde zuerst mal verlangen, dass er ordentlich liefert. Nach dem neuen Kaufrecht hat der Verkäufer nämlich auch die Verpflichtung, „gut“ (=mangelfrei) zu liefern (vgl. § 433 I 2 BGB). Er hat also m. E. noch gar nicht richtig erfüllt, von daher: Ordnungsgemäße Erfüllung verlangen. Oder?
Außerdem will der Käufer hier doch gar nicht zurücktreten (oder wie du sagst: Wandeln), sondern die Lizenz haben. Dafür hat er das Teil schließlich gekauft. Drum: Nacherfüllung bzw. Neulieferung. Wenn schon…
Schönen Gruß,
Juli
… ich rede von wandlung, da der Verkäufer ja die Nachlieferung
der Lizenz verweigerte. Ansonsten hast du natürlich Recht.
Gruss
Olli
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Ähmm … sorry, ich wollte nicht unhöflich sein … normalerweise grüßt man hier ja 
Also Hallo Juli … oder doch Julia *g*
Hallo Olli nochmal! 
Du hast im Prinzip schon Recht, aber der Käufer hat doch ein Wahlrecht, was er machen will. Dass er verschiedene Dinge machen KANN, muss ja nicht heißen, dass dies auch in seinem Interesse ist. Soll heißen: Rücktritt geht natürlich, nur hat er ja gefragt, wie er an die Lizenz kommt. Dachte ich… Da bringt der Rücktritt nun mal gar nichts.
Im Übrigen kann er auch mindern und Schadensersatz (neben und statt der Leistung…) verlangen, alles Dinge, nach denen er nicht gefragt hat. 
Viele Grüße,
Juli
Hallo Juli(a) 
ist mir soweit doch bekannt, jedoch was willst du hier mit einer
Minderung, wenn doch so ein Program ohne Lizens (offiziell) nichts wert ist ?
Trotzdem Danke für das nette Feedback 
Gruss
Olli
… kein Jura-Student
… sag mal, wenn du so gut informiert bist 
Kannst du mal bitte ins Brett „allg. Rechtsfragen“ schauen
und mir vielleicht eine Antwort zu meinem Beitrag zum
Unterhaltsrecht geben ?
Gruss
Olli
Hi,
irgendwie sehe ich das Problem nicht ganz.
der Verkäufer hat das Programm noch nie registrieren lassen, das bedeutet, daß du
ohne umregistrierung das Programm registrieren lassen kannst.
Du rufst einfach beim Softwarehersteller an und läßt das Programm auf dich
registrieren, falls die Seriennummer schon vergeben ist oder sonstwie falsch ist,
hat der Verkäufer entweder eine illegale Software verkauft, oder hat die Ware
(Rückgaberecht) zurückbekommen von jemanden der nur an eine Seriennummer
herankommen wollte.
Hilfreich ist vielleicht bei der Registrierung gleich zu sagen, daß du das
Programm vor der Benützung, registrierenlassen willst.
Es kann dann sein wenn mit der Seriennummer was nicht stimmt, daß die die Kopie
des Kaufvertrages oder der Rechnung wollen.
Zumindest die Adresse des Verkäufers. Der Rest ist dann eigentlich das Problem
des Verkäufers, soferne du nicht eine aktuelle Version zu einem Bruchteils des
Marktpreises gekauft hast.
Eine Lizenz ist unsichtbar.
Nur eine eventuelle Lizenzurkunde oder Zertifikat wäre sichtbar.
obs sowas zu dem Programm aber überhaupt gibt, weiss ich nicht.
ol.
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ich gehe davon aus
das es sich um eine ganz normale OEM Version handelt!
Ich würde ganz einfach bei Microsoft anrufen die haben eine kostenfreie Hotline 0800-1814733 oder per Mail an [email protected] …einfach mal ganz dumm anragen bei denen!
Des weiteren kannste davon ausgehen wenn hier etwas nicht stimmt dann bekommt der Händler erst einmal eine Klage an den Hals, und die wird ohne auch das nur irgendetwas passiert schweine teuer. Sobald der Anwalt Microsoft hört mach der nähmlich seinen Geldbeutel auf, bzw. bestellt einen LKW um seine Kohle zur Bank zu fahren…
Aber nun nochmal zur OEM: Ich gehe davon aus das alles i.O. geht. Auch ohne Lizenz, denn OEM Versionen im Anwendungssoftware Bereich haben keine Lizenz als Papier form.
Lass es dir aber noch einmal erklären von der Hotline.
Die CD kannste somit als Lizenz verwenden! EBEN OEM.
Ansonsten müsstest du dir nähmlich die Vollversion kaufen und die kostet wesentlich mehr
cu