Problem !
Januar 04 ! Herr A versteigert Handy!
Geld wird überwiesen, nur der name stimmte nicht mit dem Kontoinhaber überein! Bank schickte Geld zurück!
Geld wird erneut überwiesen !Herr A behält das Geld , und wartet, da er keine lieferanschrift hat !
8 mon. nichts danach anzeige, vorladung !
Herr A durchstöbert kompl. telefonbuch, nach 3 Tagen , findet er den anderen , Telefonischer kontakt !
Geld zurück überwisen!
Anzeige zieht der andere zurück, da alles erledigt ist !
Meine frage ist nun alles Ok! Weil mein Vater sagte was vorgefallen ist , liegt im öffentlichen Interesse, und die Polizei wird die Anzeige aufrecht erhalten, und mich evtl bestrafen!
Kennt sich jemand damit aus !
mfg.
Hallo lieber Grünschnabel,
bin zwar nicht der Volljurist, aber wo soll hier der Betrug vorliegen?
Es steckt doch gar kein Vorsatz dahinter. Es gab weder eine Täuschungshandlung - Herr A wollte das Handy wirklich verkaufen. Noch eine Irrtumserregung beim Käufer und ein Vermögensschaden ist auch nicht entstanden.
Als versuchten Betrug (auch strafbar) möchte ich den Sachverhalt auch nicht bewerten. Möglich, dass es noch etwas Stress gibt, bis der Sachverhalt aufgeklärt ist. Aber da würde ich mir mal keine Gedanken machen.
Aber noch ein paar dumme Fragen:
Soll es das wirklich geben, dass jemand ein Handy ersteigert, der Verkäufer nicht in der Lage ist, auf Anhieb die richtige Bankverbindung zu nennen, und der Käufer erst nach ACHT Monaten merkt „Hoppla, ich habe das Handy ja noch gar nicht bekommen“
Ohne irgendwelche Versuche der Kontaktaufnahme dazwischen?
Ohne dass der Verkäufer mal über das Auktionshaus versucht, vom Käufer eine Lieferadresse zu bekommen?
Da hätte ich als vermeintlich geprellter Käufer auch Anzeige erstattet.
Mit freundlichen Grüssen
kumise
P.S. Kleine Bitte falls nochmal posting benutzen satzzeichen text nicht in stenoform. Text musste dreimal lesen bis wusste was gewollt.
Moien!
enn dies so der Staatsanwaltschaft geschildert wird könnte es tatsächlich soweit kommen, daß diese ermitteln, denn die Glaubwürdigkeit dieser Geschichte geht gegen Null und wer lässt sich schon gern veräppeln…
Gruß
Bernd
Meine frage ist nun alles Ok! Weil mein Vater sagte was vorgefallen ist , liegt im öffentlichen Interesse, und die Polizei wird die Anzeige aufrecht erhalten, und mich evtl bestrafen!
Kennt sich jemand damit aus !
§§ 263 StGB ist ein Offizialdelikt und
muss verfolgt werden. Es spielt keine
Rolle woher StA und Hilfsbeamte ihre
Infos haben.
Du kannst nicht bestraft werden,
a) weil sich aus dem Sachverhalt ergibt,
dass Du nicht „wissentlich falsch beschuldigt“ hast,
b) Du es im Rahmen einer Anzeigenerstattung gemacht hast.
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@ Lambert Gatzen:
Hallo Herr Gatzen,
den sachverhalt habe ich aus der Schilderung genau andersrum interpretiert. Grünschnabel ist Herr A und hat jetzt Angst, dass er wegen versuchten Betruges bestraft wird.
Freundliche Grüsse
kumise
Nichts Angst! Was an der sache noch komisch ist , Herr A bekam nach der Auktion Post, von Jemanden aus Moldawien,Chishinau,MD-2005…
in der stand , er werde geld nach Deutschland überweisen zu diesen Herrn B!
Nur der angeblich geprellte, der sein Geld nun schon zurück hat!
Sagt er kenne niemmanden in Moldawien???
Statsanwaltschaft schrieb übrigens da Geld da! Verfahren ende!
Da der andere die Anzeige zurückzog!
es ist alles etwas seltsam, was wäre wenn Herr A noch am selben tag nach erhalt des Geldes sein Handy geschickt hätte!
Da am nächsten tag die bank ja das geld schon wieder zurücktransferierte !
Dann wäre doch Handy weg, und geld weg!
Und Herr A wäre der arme geprellte!
Herr A hat nun die nase voll von solchen Auktionsh.
mfg
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