Fristlose Kündigung mündlich / zur Info

19.05.2000 >>> fristlose gerechtfetigte Kündigung erhalten

bis dato ( also heute ) keine schriftliche Kündigung erhalten

Rechtlich gesehen bin ich bei der Firma noch angestellt, aber habe ab 20.05.2000 kein Anspruch mehr auf Gehalt, sondern nur auf KV + RV.( da ich der Firma ja fern bleibe und meine Leistung auch nicht anbiete )

Schöne Situation, da es ja nur Geld bis 19.05.2000 gibt.
Und AA zahlt ja auch nicht, da es eine zu Recht begründete fristl. Kündigung war.
3 Monate ohne Geld, es sei denn ich finde vorher neue Arbeit :frowning:

ABER ich habe ´rausgefunden, daß mein ehemaliger Arbeitgeber die 6 Wochen, die ich dort angestellt war, keine Krankenversicherung abgedrückt hat.
Was ist wenn ich jetzt schneller bin…ich schnell fristlos SCHRIFTLICH kündige aufgrund der fehlenden Krankenversicherung?

Habe ich dann eine begründete fristl. Kündigung ?
Und auch ein Recht auf Arbeitslosengeld ???

Gruß
Eure
Danie

Hi Daniela,

19.05.2000 >>> fristlose
gerechtfetigte Kündigung erhalten

Hast Mist gebaut?

bis dato ( also heute ) keine
schriftliche Kündigung erhalten

Also ohne Zeugen ist die mündliche Kündigung nicht beweisbar (rechtlich sehr dünner Pfad).

Rechtlich gesehen bin ich bei der Firma
noch angestellt, aber habe ab 20.05.2000
kein Anspruch mehr auf Gehalt, sondern
nur auf KV + RV.( da ich der Firma ja
fern bleibe und meine Leistung auch nicht
anbiete )

Bin nicht so vom Fach, würde ich aber bezweifeln, melde Dich umgehend sicherheitshalber beim Arbeitsamt, das zahlt KV + RV

Schöne Situation, da es ja nur Geld bis
19.05.2000 gibt.
Und AA zahlt ja auch nicht, da es eine zu
Recht begründete fristl. Kündigung war.
3 Monate ohne Geld, es sei denn ich finde
vorher neue Arbeit :frowning:

??? Klein geschrieben: Strafe muß sein! :frowning:(

ABER ich habe ´rausgefunden, daß mein
ehemaliger Arbeitgeber die 6 Wochen, die
ich dort angestellt war, keine
Krankenversicherung abgedrückt hat.
Was ist wenn ich jetzt schneller
bin…ich schnell fristlos SCHRIFTLICH
kündige aufgrund der fehlenden
Krankenversicherung?

Sinnlos, geht Dich nix an, ist Problem des Arbeitgebers (wenn Du einen richtigen schriftlichen Arbeitsvertrag hattest).

Habe ich dann eine begründete fristl.
Kündigung ?
Und auch ein Recht auf Arbeitslosengeld

???

Wenn Du kündigst, Sperrfrist. Wenn fristlos rausgeschmissen, Sperrfrist. Aber: Wenn in Probezeit Kündigung erfolgt (Gründe nicht angeben) kann Sperrfrist vermieden werden!

Hab´s selber durch, genaue Infos --> Mail an mich! Mein Fall ist zwar etwas anders, aber vielleicht hilft´s?

André

Hi Daniela,

  • seit 01.Mai2000 muss jede Kündigung schriftlich erfolgen.

  • ich bezweifle, dass die Nichtzahlung der KV-Beträge durch den AG Dich zur fristlosen Kündigung berechtigt.

  • ich würde einen Fachmann fragen (Anwalt)

Viel Erfolg!

Jörg

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Bin nicht so vom Fach, würde ich aber
bezweifeln, melde Dich umgehend
sicherheitshalber beim Arbeitsamt, das
zahlt KV + RV

Aber nicht während einer Sperrzeit

Delia

Und AA zahlt ja auch nicht, da es eine zu
Recht begründete fristl. Kündigung war.
3 Monate ohne Geld, es sei denn ich finde
vorher neue Arbeit :frowning:

Hast du dich denn schon arbeitslos gemeldet? Die Sperrzeit fängt erst ab Tag der Arbeitslosmeldung an zu laufen! Wenn du dich erst nach 3 Monaten arbeitslos meldest, kriegst du insgesamt 6 Monate kein Geld.

Gruß,
Delia

Hallo,

sofern in Deinem Arbeitsvertrag nicht anders vereinbart und bei Festanstellung und vereinbartes Bruttogehalt ist Dein Arbeitgeber verpflichtet, KV,SV,PV etc zu zahlen. Macht er es nicht, musst Du Dich an das Arbeitsgericht in Deinem/Deiner Kreis/Land/Stadt wenden, um die Zahlung richterlich anordnen zu lassen.

Für eine Kündigung Deinerseits reicht es nicht, da, sofern denn überhaupt, Du Deinen Netto-Lohn erhalten hast. Im guten Glauben auch Krankenbesuche gemacht hast etc. und dadurch keine persönlichen Nachteile erfahen hast. Hierfür muss im nachinein Dein Arbeitgeber aufkommen. Ob er es kann oder macht, ist eine andere Sache. Wenn Du fristlos entlassen bist, zählt beim AA nur erst mal dieser Fakt, nix anderes.
Du musst Dich an das Arbeitsgericht wenden, Du musst dem AA auch schriftlich dastellen, wodurch dies alles kam. Allerdings ist eine Nichtzahlung von Beiträgen seitens des Arbeitgebers kein Grund, der Arbeit unentschuldigt fernzubleiben.

Ich drück Dir die Daumen
Servus
Reiko

sicherheitshalber beim Arbeitsamt, das
zahlt KV + RV

Aber nicht während einer Sperrzeit

Echt nicht? wusste ich nicht… Was ist dann, muss ich mich selbst versichern? Und von welchem Geld, wenn man ja keines hat? Oder zum Sozialamt gehen?

Fragt sich Smutje

Was ist
dann, muss ich mich selbst versichern?
Und von welchem Geld, wenn man ja keines
hat? Oder zum Sozialamt gehen?

Wenn du in dieser Zeit tatsächlich zum Arzt musst, musst du bei deiner bisherigen Krankenkasse die freiwillige Weiterversicherung beantragen und die Übernahme der Versicherungsbeiträge beim Sozialamt beantragen.

Gruß,
Delia