geht hervor, dass in den USA Straftätern nicht selten das Wahlrecht aberkannt wird, sogar ohne deren Wissen.
Wie ist das bei uns? M. W. heißt das „Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte“. Was muss man denn verbrochen haben, damit das geschieht? Ich kann mich aber kaum erinnern, selbst bei bekannten Verfahren von Mehrfachmördern, das so etwas verhängt worden wäre.
Und wenn es verhängt wird: Gilt es dann für die Dauer der gleichzeitig verhängten Freiheitsstrafe? Kann man dagegen etwas unternehmen?
danke für die Antwort. Da es in meiner Anfrage aber um das passive Wahlrecht geht, tirfft wohl dieser Absatz zu:
(5) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.
Das Gericht „kann“. Tut es das auch? Ich erinnere mich kaum, in den letzten Jahren bei der Angabe von Urteilen in der Presse einen Hinweis darauf gelesen zu haben. Geschieht das nur selten, oder erwähnt die Presse das nicht?
Und wenn das Gericht es tut, geht es maximal nur 5 Jahre? Egal wie menschenverachtend die Tat war?
Was bedeutet „soweit das Gesetz es besonders vorsieht“?
also ich gehe ab und an mit anderen in nen Gottesdienst in der JVA, und da kommen wir auch ins Gespräch. Beim letzten Mal (13.6.) haben wir eben wegen des Datums auch nach dem Wahlrecht und der Durchführung gefragt.
Es gibt wirklich Leute, die nicht wählen dürfen, aber die genauen Hintergründe haben wir nicht erfragt, in einer Gruppe fragt man nicht nach dem Grund des hierseins, wenn nicht andere von sich aus drüber reden wollen.
Lange Rede gar kein Sinn:
Es wird angewendent, aber wie genau, das weiß ich nicht.
Gruß
Winni
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