Heute in den Nachrichten. Der Mann der den Kanzler ohrfeigte bekam eine Bewährungsstrafe von ca. 4 Wochen Gefängnis.
Was bedeutet das nun? Muß er sitzen? Muß er was zahlen? Ist er vorbestraft?
werweisswas?
Gruß
celo
Heute in den Nachrichten. Der Mann der den Kanzler ohrfeigte bekam eine Bewährungsstrafe von ca. 4 Wochen Gefängnis.
Was bedeutet das nun? Muß er sitzen? Muß er was zahlen? Ist er vorbestraft?
werweisswas?
Gruß
celo
Hallo,
Heute in den Nachrichten. Der Mann der den Kanzler ohrfeigte
bekam eine Bewährungsstrafe von ca. 4 Wochen Gefängnis.
Was bedeutet das nun? Muß er sitzen?
Nein. Er darf sich bewähren. Wenn er nicht innerhalb der Bewährungsfrist etwas ähnliches anstellt, muß er nicht sitzen. Klappt die Bewährung nicht, muß er die Zeit absitzen. Die Wahrscheinlichkeit scheint mir gering.
Muß er was zahlen?
Das ist ein anderes Thema. Ich habe das Urteil nicht gelesen. Was ich bisher darüber gehört habe, nein.
Ist er vorbestraft?
Ja, er wurde ja verurteilt.
Gruß, Rainer
Hi,
Muß er sitzen?
Die Wahrscheinlichkeit scheint mir gering.
Normalerweise ist die Rückfallquote gering, d.h. die meisten Strafen auf Bewährung werden nach Ablauf der Bewährungsfrist erlassen. In diesem Fall handelt es sich jedoch um einen „Überezugungstäter“, so eine Art „Fundamentalist“, da halte ich es nicht für ausgeschlossen. Gutes Beispiel sind auch die Kirchenstörer, die sich auch durch Strafen nicht von ihrem Tun abhalten lassen. Übrigens, selbst wenn er wieder mal eine Ohrfeige verteilt, muss das nicht heissen, dass er gleich gesiebte Luft atmen muss. Freiheitsstrafen unter 6 Monaten gehen nur sehr selten wirklich in den Vollzug.
Muß er was zahlen?
Das ist ein anderes Thema. Ich habe das Urteil nicht gelesen.
Was ich bisher darüber gehört habe, nein.
Soweit ich gehört habe, muss er Sozialarbeitsstunden leisten.
Ist er vorbestraft?
Ja, er wurde ja verurteilt.
Antwort richtig, Begründung falsch. Nicht jeder, der verurteilt wird, gilt als vorbestraft (z.B. für das Führungszeugnis). Das ist erst bei Geldstrafen von über 90 Tagessätzen oder bei Freiheitsstrafen von über 3 Monaten der Fall. In das Bundeszentralregister wird das aber in jedem Fall eingetragen. Sammeln sich dort innerhalb von bestimmten Fristen mehrere „kleine“ Verurteilungen an, so gehen die dann trotzdem in das Führungszeugnis.
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo zusammen!
Er muss auf jeden Fall die Prozesskosten tragen, was ihm an dem Urteil scheinbar am meisten weh tut. Drum gibt er Interviews jetzt nur noch gegen Entgelt…
Schönes Wochenende!
Juli
Hallo zusammen!
Hallo auseinander.
Drum gibt er Interviews jetzt nur noch gegen Entgelt…
Das glaube, wer will. Der *PIEP* hat eben seine eigene Art gefunden, prominent zu werden, und macht damit jetzt Kohle.
Gruß kw
Hallo Okinaptz Uglwf!
War auch keine persönliche Behauptung (kenne den Mann ja gar nicht), sondern wurde im ARD-Nachtmagazin so kundgegeben.
Schönen Tag noch,
Juli
Hi,
Ist er vorbestraft?
Ja, er wurde ja verurteilt.
Antwort richtig, Begründung falsch.
Antwort und Begründung sind richtig.
Du wirfst hier zwei Dinge durcheinander: die Eintragung einer Vorstrafe ins „kleine“ Führungszeugnis erfolgt in der Tat erst mit den von Dir genannten Grenzen. Aber dies hat nichts damit zu tun ob man vorbetraft ist und amtsintern wird jede noch so kleine Vorstrafe vermerkt (und im Zweifel gegen einen verwendet).
Gruß Stefan
Hi,
Du wirfst hier zwei Dinge durcheinander
nein, tue ich nicht. Dass jede Strafe im BZR vermerkt wird, und auch Behörden in einem bestimmten Rahmen zugänglich ist, habe ich geschrieben. Mit „vorbestraft“ ist aber eindeutig nicht gemeint, dass jemand einen Eintrag im BZR hat. Das Bundeszentralregistergesetz sagt dazu :
§ 53
[Offenbarungspflicht bei Verurteilungen]
(1) Der Verurteilte darf sich als unbestraft bezeichnen und braucht den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht zu offenbaren, wenn die Verurteilung nicht in das Führungszeugnis oder nur in ein Führungszeugnis nach § 32 Abs.3, 4 aufzunehmen oder zu tilgen ist.
Im Strafverfahren wird z.B.zusammen mit den Personalien auch festgestellt, ob jemand vorbestraft ist und (wenn nein) ob er einen Eintrag im BZR hat. Hier wird auch der Unterschied deutlich.
Gruss Hans-Jürgen
***
Hi,
Muß er sitzen?
Die Wahrscheinlichkeit scheint mir gering.
Normalerweise ist die Rückfallquote gering, d.h. die meisten
Strafen auf Bewährung werden nach Ablauf der Bewährungsfrist
erlassen.
Falsch:
nach erfolgreichem Ablauf der Bewährungsstrafe gilt die Strafe als verbüßt und nicht als erlassen.
gruß richy
Hi,
Falsch:
biite wie ?
nach erfolgreichem Ablauf der Bewährungsstrafe gilt die Strafe
als verbüßt und nicht als erlassen.
bevor Du Dir so ein Urteil erlaubst, solltest Du Dich mal mit dem Gesetzestext befassen. Guckst Du hier (§56g StGB) :
http://lawww.de/Library/stgb/56g.htm
Also, bei mir steht da „so erlässt es die Strafe“. Vielleicht liegts aber auch an meinem Browser. (Sicherheitshalber in die Papierversion geschaut, da steht auch „so erlässt es die Strafe“.
Gruss Hans-Jürgen
***
Jede Strafe ist eine Vorstrafe
Hallo!
Das ändert aber nichts an der Sache. Solange eine Strafe nicht getilgt ist, bist du vorbestraft - jede Strafe ist eine Vorstrafe, Stefan hat hier völlig recht.
Wenn du ein zweites Mal vor Gericht stehst und schon einmal verurteilt wurdest, kannst du den Milderungsgrund der Unbescholtenheit nicht geltend machen, auch dann nicht, wenn die Vorstrafe nicht im Führungszeugnis steht (es gibt übrigens Richter, die richtig grantig werden, wenn ein Beschuldiger sagt, er sei nicht vorbestraft, weil es nicht im Führungszeugnis steht - also auch prozesstaktisch sollte man in einem Prozess auf die Befragung durch den Richter sagen: jede Strafe ist eine Vorstrafe).
Gruß
Tom
Hi,
ich lass das jetzt einfach mal so stehen. Ich denke, man kann über den Umfang der Begriffe Vorstrafe bzw. vorbestraft oder vor-bestraft noch endlos diskutieren. Ich denke, wir wissen alle, wie wer was meint.
Gruss Hans-Jürgen
***
Hallo!
ich lass das jetzt einfach mal so stehen. Ich denke, man kann
über den Umfang der Begriffe Vorstrafe bzw. vorbestraft oder
vor-bestraft noch endlos diskutieren.
Nein, denn das ist eindeutig und ergibt sich im Übrigen auch aus dem von dir zitierten §, wenn man genau liest. Denn dort steht, dass sich jemand unter bestimmten Voraussetzungen als unbestraft „bezeichnen“ darf. Er darf sich als unbestraft bezeichnen obwohl er vorbestraft ist - genau deswegen ist die Formulierung so gewählt.
Jede Strafe ist eine Vorstrafe, es bleibt dabei.
Gruß
Tom