Frage zu Eigentum und Nutzungsrecht

Hallo zusammen,

Angenommen, jemand hat ein Haus mit Garten. Das Haus gehört ihm (Grundbuch), an dem Garten hat der das Nutzungsrecht (steht auch im Grundbuch). Gehören tut der Garten aber dem Nachbarn.

Frge: Wer hat welche Rechte?

Darf der Nutzungsrecht - Inhaber den Garten einzäunen?
Darf er pflanzen, was er will? (Vorausgesetzt, er hält sich an geldende Rechte.)

Darf der „Eigentümer“ den Garten betreten, wann er will, und dort Planzen ausreißen?
Dar er vorschreiben, was der Nutungsrecht- Inhaber planzen muss (z.B. nur Gemüse, keine Blumen???)

Danke für Eure Stellungnahme!

Hallo,

du müßtest die Rechtsquellen des Nutzungsrechtes angeben. Handelt es sich um ein Grunstück im Beitrittsgebiet, für das Schuldrechts-anpassung oder Sachenrechtsbereinigung durchgeführt wurden ?

Im klassischen Sachenrecht des BGB gibt es keine „Nutzungsrechte“, die gab es nur in der DDR und die wurden dann teilweise in Erbbaurechte oder Pachtverträge überführt bzw. auch aufrecht erhalten.

Wenn ich mich recht erinnere, gilt für Umfang und Inhalt des Nutzungsrechtes, wenn es denn nicht umgewandelt wurde, noch das
ZGB-DDR bzw. die Nutzungsrechtsverordnung weiter.

Darin müßtest du recherchieren, was aber schwierig wird, da es diese alten Schinken wohl nur noch in Bibliotheken aber nicht online gibt.

Mfg Astrachan