Vater von unehelichem Kind gestorben

Hi und hallo,

Eine Freundin von mir hat folgende Probleme.
Sie ist ein uneheliches Kind dass keinen Kontakt zu seinem Vater hatte.

Wie kann sie eine Waisenrente bekommen?

Wie kommt sie zu einem Totenschein wenn die jetzige Ehefrau des Vaters jeden Kontakt verweigert?

Hat ein uneheliches Kind ein Recht darauf zu erfahren wo der Vater begraben ist?

Schon mal Danke sagt
Sue

Hallo Sue,

Wie kann sie eine Waisenrente bekommen?
Wie kommt sie zu einem Totenschein wenn die jetzige Ehefrau
des Vaters jeden Kontakt verweigert?

einen Totenschein benötigt Deine Freundin nicht, denn den erhält der im Haushalt lebende Hinterbliebene, um alle weiteren Formalitäten zu erledigen.
Deine Freundin benötigt eine Sterbeurkunde ihres Vaters. Die beantragt sie beim Standesamt, und dort legt sie zum Nachweis, dass sie ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung dieser Sterbeurkunde hat, ihre Geburtsurkunde vor. Personalausweis auch mtnehmen. Das Standesamt klärt sie dann auch darüber auf, was sie sonst noch benötigt, um diese Urkunde zu bekommen. Einfach vorher mal anrufen und nachfragen, wie das abläuft.

Und mit den entsprechenden Unterlagen beantragt sie dann die Halbwaisenrente bei der BfA. Die Voraussetzungen, um diese Rente zu bekommen, kann man auf der Internetseite der BfA nachlesen.

http://www.bfa.de/ger/ger_rente.4/ger_wegentodes.41/…

Weiterhin benötigt Deine Freundin einen Erschein. Den stellt das Amtsgericht aus. Was man da alles braucht, einfach auch dort vorher anrufen und nachfragen. Im Internet gibt es dazu einige Links, einen hab ich hab Dir hier mal rausgesucht.

http://www.internetratgeber-recht.de/Erbrecht/frames…

Hat ein uneheliches Kind ein Recht darauf zu erfahren wo der
Vater begraben ist?

ALLE leiblichen Kinder eines Elternteils haben die gleichen Rechte. Egal, ob vorehelich oder ehelich. Das gilt auch für die Beerdigung, an der sie selbstverständlich teilnehmen kann. Der Friedhof ist ein öffentlicher Ort, und jeder kann dort hingehen. Auch das Grab kann sie regelmäßig besuchen, wenn sie das möchte.

Bei einer Beerdigung muss man sich vorher überlegen, ob man das auch will. Einerseits ist das ohnehin ein sehr trauriger Anlasse, der emotional sehr berührt. Andererseits weiß man nicht, wie die übrigen Hinterbliebenen reagieren, verbale Ausfälle hat es da schon so manches mal gegeben. Ich weiß nicht, wie man die Verweigerung des Kontaktes hier werten soll. Sind weitere eheliche Kinder da? Es gibt da auch immer große Ängste bei den engeren Angehörigen, ob da jetzt ein Erbe kommt, der der Frau vielleicht das Haus wegnehmen will oder so. Hat es ja auch alles schon gegeben. Vielleicht wird nur aus Angst geblockt. Ein Todesfall ist immer ein emotional sehr erschütterndes Erlebnis bei den Angehörigen, die ein sehr enges Verhältnis zum Hinterbliebenen hatten. Zur Beerdigung zu gehen, erfordert sehr viel Mut, und sie sollte auf keinen Fall allein hingehen. Eine vorherige Kontaktaufnahme, in der man den übrigen Hinterbliebenen vielleicht einige Ängste nehmen könnten, wäre zumindest einen Versuch wert.

Naja, und die Formalitäten an sich, das hab ich oben schon beschrieben.

Schon mal Danke sagt

Gerne, ich hoffe das hilft Dir und Deiner Freundin weiter.
Herzliche Grüße aus Sachsen-Anhalt sendet
Die Dorit.

Hallo Dorit,

vielen herzlichen Dank für die ausführliche Antwort und die lieben Worte.
Die Beerdigung ist leider schon vorbei, vom Tod des Vaters hat meine Freundin erst Tage später über Dritte erfahren.
Ja…alles sehr unschön und schäbig…

nochmal Danke

Sue

Hallo Sue!

Die Waisenrente kann sie bei einer LVA, bei der BfA oder einem sonstigen Rentenversicherungsträger beantragen. Wenn sie keine Sterbeurkunde hat, ist das auch nicht so schlimm, denn ich nehme an, dass der Tod dort schon bekannt ist.

Die einzigen Daten, die sie braucht sind Name, Vorname und das Geburtsdatum vom Vater. Dann kann das Versicherungskonto gefunden werden. Eine Geburtsurkunde würde ich auch mitschicken.

Viele Grüße
Flo

Hi,

wenn ich das jetzt nicht überlesen habe stand im Posting nicht, dass der leibliche Vater die Vaterschaft anerkannt hat.
Wenn er das nämlich nicht getan hat, „wissen“ die Behörden doch überhaupt nicht wer das Kind ist?
Ich mein’, kann ich ja auch hingehen und Waisenrente von Mr.X beantragen um an Geld zu kommen?

Grüße,
J~