Rechnung von 09/02

Ein Internetanbieter hat eine Mahnung geschickt, dass 09/02 ein Betrag von 3 € noch nicht überwiesen sei.
Darf er überhaupt nach 2 Jahren noch nachfodern?
Bisher hat die Zahlung immer reibungslos geklappt, wie soll man das Nachprüfen?

Hallo.

Ein Internetanbieter hat eine Mahnung geschickt, dass 09/02
ein Betrag von 3 € noch nicht überwiesen sei.

Dann wird es aber Zeit :smile:

Darf er überhaupt nach 2 Jahren noch nachfodern?

ja.
Nach keinem Gesetz ist eine noch nicht ganz 2 Jahre alte Forderung verjährt.

Bisher hat die Zahlung immer reibungslos geklappt, wie soll
man das Nachprüfen?

Kontoauszüge prüfen?
Vielleicht lohnt sich der Aufwand bei 3 Euro, wenn du davon überzeugt bis es bezahlt zu haben.
Solltest du diese nicht mehr besitzen, so empfehle ich dir die 3 Euro unbesehen zu zahlen, da eine Duplikatserstellung bei jeder Bank diesen Betrag als Minimum kosten dürfte.

Gruß Ivo

Laut Gesetzt „verjähren“ Forderungen erst nach 2 vollen Geschäftsjahren.

Sprich : Dein Internetanbieter darf noch nachfordern.