Die Situation:
Vater verstirbt, hinterlässt Frau und drei volljährige Kinder. Zwei davon in „geregelten“, eines in „ungeregelten“ Verhältnissen mit z.B. Eidesstattlicher Versicherung, permanenter Zahlungsunfähigkeit, Obdachlosigkeit, etc.
Was, wenn jetzt Erbschaftssteuer fällig wird und das eine Kind kann nicht zahlen?
Sind dann Witwe und die beiden anderen Kinder ersatzweise zur Zahlung verpflichtet? In welchem Verhältnis? Erhöht sich dann der Erbteil der anderen um die geleistete Zahlung?
Oder kann die Zahlung der Erbschaftssteuer gestundet werden (in Raten aufgeteilt)? Und der betreffende Erbteil wird bis dahin „stillgelegt“?
Oder würde der Erbteil des dritten Kindes bei permanenter Zahlungsunfähigkeit den anderen zufallen? Wie?
Bin für jede Anregung dankbar, gerne auch Links o.ä. Hinweise.
Lio.
Vater verstirbt, hinterlässt Frau und drei volljährige Kinder.
Gibt es ein Testament, oder gilt gesetzliche Erbfolge? Hiernach bemessen sich die Erbteile nach Quote. So oder so, die Erbschaftssteuerfreibeträge sind bei allen Betroffenen massiv, Ehefrau EUR 307.000,–, Kinder je EUR 205.000,–, d.h. bei gesetzlicher Erbfolge wären in diesem Fall EUR 922.000,-- steuerfrei (zzgl. Kosten des Erbfalls, Haushalts- und Vorsorgefreibetrag für die Ehefrau). Und wenn es hierüber hinausgehen sollte, dann wären pro Erbe die ersten darüber hinausgehenden EUR 52.000,-- mit gerade mal 7% zu versteuern. Kommen wir da in deinem Fall überhaupt hin?
Erstaunliche Freibeträge
Hallo Wiz,
das kommt gut hin, wird ganz sicher unterschritten. Vielen Dank für die Zahlen, so kennt man mal die Rahmenbedingungen!
Grüße
Heike
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