Hallo,
brauche dringend Rat.
Mein Freund lebt derzeit in Trennung und hat mit seiner Frau ein Besuchsrecht für die beiden Kinder vereinbart. Sie ist von München zurück nach Leipzig gegangen, was alles natürlich etwas schwieriger macht. Gestern hat er mit ihr vereinbart, ihr einen Schrank zu bringen, der noch in der gemeinsamen Wohnung gestanden hat und der nicht mehr in ihren Umzugswagen gepasst hat. Es wurde vereinbart, dass er die grössere von beiden Töchtern gleich für eine Woche mit nach München nehmen würde. Nun hat er den Schrank abgeliefert und sie weigert sich, die Tochter mitgehen zu lassen.
Mal vom psychischen Druck für das Kind abgesehen, was ist zu tun?
Hallo Dani!
Ich bin zwar nur trockene Theoretikerin, aber dem Kindesvater muss der Umgang mit dem Kind natürlich ermöglicht werden, soweit es dem Kindeswohl entspricht. Der BGH sagt dazu: „Das jedem Elternteil von § 1684 I BGB eröffnete Recht zm Umgang mit dem Kind begründet […] ziwschen dem Umgangsberechtigten [hier: dem Vater] und dem zur Gewährung des Umgangs Verpflichteten [hier: der Mutter] ein gesetzliches Rechtsverhältnis familienrechtlicher Art, das durch § 1684 II 1 BGB näher ausgestaltet wird und an dem das Kind als Begünstigter teilhat.“ (BGH NJW 2002, 2566)
Falls das Umgangsrecht gerichtlich festgestellt wäre, wäre die Mutter jedenfalls nicht berechtigt, eigenmächtig eine gerichtlich getroffene Umgangsregelung zu ändern.
Mehr fällt mir gerade leider nicht ein.
Viel Glück trotzdem!
Juli
Hallo Dani,
gib mal „Väteraufbruch“ in Deine Suchmaschine ein, dann wirst Du einen Verein finden, der fundierte Auskünfte geben kann.
Viele Grüße
Peter
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