Im volksmund gibt es ja den spruch:
„Geschenkt ist geschenkt.Wieder holen ist gestohlen“.
Aber kommt es im wirklichen leben darauf an,WER hier „wieder holt“?
Angenommen,eine person hätte zu lebzeiten ihrer eltern als dank für eine geleistete hilfe ein geldsumme erhalten und auch verbraucht.Stünde den geschwistern der person nach dem tode der eltern ein prozentualer anteil dieses geschenkes „als erbe“ zu ,und müßte diese summe daher nachträglich zurückgegeben werden?
Grübelt Anne Köhler
Hallo Anne,
das kommt immer auf den Kontext an…
Wenn z.B. Paris Hilton von ihrem Papa 50.000 EURO „Geschenkt“ bekommt,
ist das in den Kreisen ein „Taschengeld“…
Das kann man jetzt ohne genaueres zum Umfeld von Dir und deinen Eltern zu kennen,nicht sagen…
Wenn sich das „Geschenk“ im üblichen sozialen Rahmen bewegt,habe deine
Geschwister keinen Anspruch auf Rückerstattung…
aber wie gesagt…dazu müsste man jetzt alle Einzelheiten deiner Familie
kennen…
mfg
Frank
Es kommt darauf an, ob es sich hier wirklich um eine Schenkung handelt oder um das Entgelt für eine bestimmte Leistung. Grundsätzlich gilt, dass Schenkungen der letzten 10 Jahre dem Nachlass des Verstorbenen bei der Berechnung des Pflichtteils zugerechnet werden.
BM
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Hallo Anne,
wirf mal eine Blick auf meine Antwort an Chris zur Frage „Schenkung“ etwas weiter oben.
Gruß vom Wiz
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