Hallo,
nehmen wir an, jemand wird wegen einer Krankheit im Krankenhaus ambulant behandelt, jedoch macht es der Professor nur gegen Privatzahlung. Gesetzliche Krankenkasse übernimmt zuerst die Kosten. Nach ca. 1 Jahr sagt KK, diese Behandlung ist jetzt Kassenleistung und übernimmt die Privatkosten nicht mehr, sondern nur noch die Kassenleistung. Patient erklärt dem behandeltem Arzt, nicht dem Prof, Kasse zahlt keine Privatbehandlung mehr. Arzt sagt bringen sie Ihr Versichertenkarte mit und es ist gut. Nach ca 2 Jahren stellt der Prof rückwirkend für jedes Quartal eine Privatrechnung. Darauf angesprochen, wird erklärt der behandelnde Arzt hätte diese Erklärung nicht abgeben dürfen und es wird auf Bezahlung bestanden. KK wird eingeschaltet kann aber nicht sagen was sie an das Krankenhaus bezahlt hat.
Krankenhaus weigert sich wegen fehlender Privatzahlung Patient weiter zu beahndeln.
Lohnt sich ein Rechtstreit, da der Patient 2 Jahre nicht wissen konnte daß plötzlich Privatrechnungen kommen?
Gruß Günter
Hallo,
nehmen wir an, jemand wird wegen einer Krankheit im
Krankenhaus ambulant behandelt, jedoch macht es der Professor
nur gegen Privatzahlung.
da im Normalfall gefragt wird, ob jemand vom Chefarzt/Professor behandelt werden will, sonst kann man ja durchaus einen seiner OÄ nehmen, ist zuerst diese Frage zu klären.
Gesetzliche Krankenkasse übernimmt
zuerst die Kosten. Nach ca. 1 Jahr sagt KK, diese Behandlung
ist jetzt Kassenleistung und übernimmt die Privatkosten nicht
mehr, sondern nur noch die Kassenleistung.
Die GVK hat ohnehin keine Privatbehandlung über dem Kassensatz zu leisten. Wer den Chef braucht - wobei ich mich immer wieder frage warum - muss diese Mehrkosten selbst tragen.
Patient erklärt dem
behandeltem Arzt, nicht dem Prof, Kasse zahlt keine
Privatbehandlung mehr. Arzt sagt bringen sie Ihr
Versichertenkarte mit und es ist gut. Nach ca 2 Jahren stellt
der Prof rückwirkend für jedes Quartal eine Privatrechnung.
Darauf angesprochen, wird erklärt der behandelnde Arzt hätte
diese Erklärung nicht abgeben dürfen und es wird auf Bezahlung
bestanden.
was aus meienr Sicht nicht zulässig ist. Wenn der Patient mitteilt, dass er auf die Privatliquidation verzichtet oder verzichten muss, weil er für diese Kosten nicht versichert ist, ist diese Erklärung des Patienten zu akzeptieren.
KK wird eingeschaltet kann aber nicht sagen was sie
an das Krankenhaus bezahlt hat.
Sie kann wohl nicht erklären, was ambulant bezahlt wurde, weil dies in den Topf geht. Dies ist aber doch letztlich völlig uninteressant. Wenn eine Liquidationsrechnung kommt, kommt diese üblicherweise in Höhe der Gesamtkosten und die KK zahlt den Anteil. Dass direkt mit der KK abgerechnet wird und die Differenz nur mit dem Patienten ist mir nicht nachvollziehbar und in der Praxis wohl kaum möglich. Wäre diese Form der Fall könnte kaum jemand siene Kosten abrechnen, weil letztlich die Gesamtkosten und der Nachweis, was schon gezahlt worden wäre, verschleiert wird. Soweit meine bescheidenen Kenntnisse aus den früheren Abrechnungsverfahren.
Krankenhaus weigert sich wegen fehlender Privatzahlung Patient
weiter zu beahndeln.
Wenn es eine Privatklinik ist, korrekt. Ansonsten besteht Behandlungspflicht bei Krankheiten.
Lohnt sich ein Rechtstreit, da der Patient 2 Jahre nicht
wissen konnte daß plötzlich Privatrechnungen kommen?
Dies kann ich mir kaum vorstellen, dass jemand nicht weiss, wenn er den Prof. oder einen Chefarzt bemüht, dass er keine Zuzahlungen leisten muss. Persönlich würde ich keinen Rechtsstreit empfehlen. Gegen die Rechnung Widerspruch erheben und um Klärung über die Ärztekammer ersuchen. In einer Anhörung können dann beide Seite ihren Standpunkt - preisgünstug - erläutern.
Gruss Günter