ist es eine „Beleidigung“, „üble Nachrede“ oder…, wenn eine Person A von einer Person B (A kennt B allerdings nicht wirklich) als rechtsradikal und ausländerfeindlich gegenüber anderen Personen bezeichnet wird. Wie kann A sich dagegen wehren? Zur Polizei und Anzeigen?
der von dir geschilderte Fall ist ein Fall vo „Übler Nachrede“ §86 StGB.
Wegen übler Nachrede macht sich strafbar, wer Tatsachen über einen anderen weiterverbreitet, die nicht bewiesen sind, die diesen jedoch verächtlich machen oder ihn im öffentlichen Ansehen herabwürdigen können.
Der Erfolg der üblen Nachrede ist nich erforderlich um den Straftatbestand zu erfüllen!
Viele Leute denken, es ist schon in Ordnung, wenn sie Gerüchte über Leute weiterverbreiten, z.B. der alltägliche Tratsch im Büro, tatsächlich wird hierbei regelmäßig der Straftatbestand der üblen Nachrede erfüllt.
Gruß Andreas
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Viele Leute denken, es ist schon in Ordnung, wenn sie Gerüchte
über Leute weiterverbreiten, z.B. der alltägliche Tratsch im
Büro, tatsächlich wird hierbei regelmäßig der Straftatbestand
der üblen Nachrede erfüllt.
Tatsächlich ist es so, dass es unmöglich sein wird diesen Straftatbestand zu beweisen, denn Du hast gleich eine doppelte Beweishürde vor Dir:
Musst Du beweisen, dass der Täter tatsächlich die üble Nachrede begangen hat. Steht hier Aussage gegen Aussage, gilt ja in dubio…
Musst Du beweisen, dass der Täter keinen Grund für seine Aussage hatte. Steht hier Aussage gegen Aussage, gilt ebenfalls in dubio…
Faktisch ist es also so gut wie unmöglich hier eine Verurteilung zu erreichen.
Viele Leute denken, es ist schon in Ordnung, wenn sie Gerüchte
über Leute weiterverbreiten, z.B. der alltägliche Tratsch im
Büro, tatsächlich wird hierbei regelmäßig der Straftatbestand
der üblen Nachrede erfüllt.
Tatsächlich ist es so, dass es unmöglich sein wird diesen
Straftatbestand zu beweisen, denn Du hast gleich eine doppelte
Beweishürde vor Dir:
Musst Du beweisen, dass der Täter tatsächlich die üble
Nachrede begangen hat. Steht hier Aussage gegen Aussage, gilt
ja in dubio…
Annahme! ;o)
es gäbe mehrere Zeugen, die ebenfalls Person A nicht kennen und das gehört haben (rechtsradikal usw.). wie siehts dann aus?
Musst Du beweisen, dass der Täter keinen Grund für seine
Aussage hatte. Steht hier Aussage gegen Aussage, gilt
ebenfalls in dubio…
Sie haben sich höchstens ein mal gesehen, haben sich mal in einer Lokalität gesehen, wo er mit Freunden von ihm Stress hatte (er hat diese Freunde wegen KV angezeigt, die haben 2 mädels belästigt). Er hat diesen Typen dann auf ner Viedeoauswertung entdeckt, sonst wüsste er gar nicht, dass es den typen gibt und er auch mit dort war und zu diesen 2 typen gehört, die ihn angegriffen haben. Er hat sehr viele ausländische freunde (arbeitet und wohnt mit denen zusammen), die bestätigen würden, dass er nicht rechtsradikal oder sonst wie ist, eher im Gegenteil.
Faktisch ist es also so gut wie unmöglich hier eine
Verurteilung zu erreichen.
wirklich nicht?
Aber Anzeigen wegen Übler Nachrede bei der Polizei könnte er trotzdem machen? Das ist ja sein gutes Recht oder?