Anzeige wg. Diebstahl (zeitliche Begrenzung)???
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mo, 30. Aug 2004
Hallo,
gibts bei einer Anzeige wegen Diebstahl eigentlich nen zeitlichen Rahmen?? Angenommen, A. nimmt etwas von den Sachen des B. weg, obwohl der dagegen war, ihm das wegnehmen untersagt hat, z.B. ne teure Leiter oder sowas. B. kann A. aber nicht am wegnehmen hindern (A. redet sich später damit raus, das C., der mit B. zusammenwohnt, ihm das erlaubt habe, was aber nicht stimmt). B. geht aber trotzdem erstmal davon aus, das er die Sache nach einiger Zeit wiederbekommt. Das ist aber trotz mehrfacher Aufforderungen seit fast nem Jahr aber nicht der Fall, die Sache ist verschwunden! Kann man in sonem Fall nach dieser Zeit noch ne Anzeige wegen Diebstahl machen oder was kann man sonst tun??
LG Erika
gibts bei einer Anzeige wegen Diebstahl eigentlich nen zeitlichen Rahmen?? Angenommen, A. nimmt etwas von den Sachen des B. weg, obwohl der dagegen war, ihm das wegnehmen untersagt hat, z.B. ne teure Leiter oder sowas. B. kann A. aber nicht am wegnehmen hindern (A. redet sich später damit raus, das C., der mit B. zusammenwohnt, ihm das erlaubt habe, was aber nicht stimmt). B. geht aber trotzdem erstmal davon aus, das er die Sache nach einiger Zeit wiederbekommt. Das ist aber trotz mehrfacher Aufforderungen seit fast nem Jahr aber nicht der Fall, die Sache ist verschwunden! Kann man in sonem Fall nach dieser Zeit noch ne Anzeige wegen Diebstahl machen oder was kann man sonst tun??
LG Erika
