Nachweis des Eigentums

Hallo,
gesetzt den Fall es kommt in einer eheähnlichen Partnerschaft zur Trennung. Es kommt zur komplizierten Trennung des gemeinsamen Haushalts. Einer zieht aus der gemeinsamen Wohnung aus und ein Teil seines Eigentums verbleibt (zunächst) dort.
Anschließend kommt es richtig zum Streit und der Ausgezogene will natürlich sein verbliebenes eigentum wiederhaben. Der andere erklärt aber, es sei ihm geschenkt/überlassen worden. Jetzt steht Aussage gegen Kaufquittung.
Wie kann man da vorgehen?

Gruß,

Michael

Hallo,

in diesem Fall ist das ziemlich klar:
An sich müsste für jedes überlassene/geschenkte Stück eine sog. Schenkungsurkunden vorliegen. Da du den kassenzettel hast und die Gegenseite nicht anchweisen kann dass die Sache von dir überlassen wurde, ist die Sache noch in deinem Eigentum.

Gruß
Highspeed24

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Hallo,

Schenkungen sind immer ein Problem. In der Regel wird darauf geschaut, ob das Geschenk den sonstigen Lebensumständen entspricht. Wird etwas außergewöhnlich teures und wertvolles verschenkt (ein Rembrand oder Dürer, der Hope-Diamant, etc :wink:, so kann der Schenkende dieses Geschenk meist herausfordern, wenn es zu einer Trennung kommt.

Allerdings urteilen Gerichte hier ausgesprochen uneinheitlich und so macht es Sinn, wenn man sich gütlich einigt.
Manchmal hilft es, eine neutrale Person als Moderator oder Mediator hinzuzuziehen, dann ist vielleicht doch im direkten Gespräch eine Einigung möglich.

Sonnige Grüsse,
Gabi Sandhoff

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