in der Einfahrt eines Kauflandparkplatzes steht der Hinweis: „Hier gilt StVO“. Die Fahrtrichtungen sind durch Pfeile auf den Straßen gekennzeichnet. Eine Beschilderung mit „Einbahnstraße“ und dem Durchfahrtsverbotsschild (rot mit waagerechtem Strich) ist nicht durchgängig durchgeführt. Um manche Parkplätze zu erreichen, MUSS man sogar diese Straßenmarkierungen missachten. Darf die Polizei auf diesem Parkplatz tätig werden? Es ist ja ein Privatgrundstück. Wenn die Beschilderung für einige Straßen nicht vorhanden ist, darf man dann auch entgegen der Pfeilrichtung auf der Straße fahren oder sind allein schon die Pfeile gesetzliche Verkehrszeichen?
der Hinweis „Hier gilt die StVO“ kann höchstens als Empfehlung verstanden werden. Die StVO gilt selbstverständlich nur auf öffentlichen Wegen und Plätzen und dazu zählen natürlich nicht die Privatgrundstücke von Kaufhäusern. Ein Mißachten der Beschilderung gilt hier natürlich auch nicht als Verkehrsverstoß und kann auch nicht als solcher geahndet werden. Entgegen der landläufigen Meinung gilt hier natürlich auch nicht die alte Regel: Rechts vor links. Im Grunde herrscht hier also das totale Chaos und jeder muß sich so verhalten, daß eben nichts passiert. Also Vorsicht und Rücksicht gegenüber jedermann und nach allen Seiten. Passiert doch was, kann natürlich auch die Polizei geholt werden. Schuldig ist dann immer der, der es an der nötigen Sorgfalt hat fehlen lassen.
Die StVO gilt selbstverständlich nur auf
öffentlichen Wegen und Plätzen und dazu zählen natürlich nicht
die Privatgrundstücke von Kaufhäusern.
Natürlich nicht.
Die Verwaltungsvorschrift zu §1 StVO sagt:
"Öffentlicher Verkehr findet auch auf nicht gewidmeten Straßen statt, wenn diese mit Zustimmung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten tatsächlich allgemein benutzt werden. Dagegen ist der Verkehr auf öffentlichen Straßen nicht öffentlich, solange diese, zum Beispiel wegen Bauarbeiten, durch Absperrschranken oder ähnlich wirksame Mittel für alle Verkehrsarten gesperrt sind."
Kaufhausparkplätze sind grundsätzlich immer öffentlicher Verkehrsraum. Problematisch ist allenfalls die Frage, ob Schilder Gültigkeit haben, die nicht von einer Behörde aufgestellt worden sind.
Auf privaten Parkplätzen ist die StVO grundsätzlich nicht gültig, auch dann nicht, wenn ein Schild da steht das sie gelten soll.
Jakob
Hallo,
in der Einfahrt eines Kauflandparkplatzes steht der Hinweis:
„Hier gilt StVO“. Die Fahrtrichtungen sind durch Pfeile auf
den Straßen gekennzeichnet. Eine Beschilderung mit
„Einbahnstraße“ und dem Durchfahrtsverbotsschild (rot mit
waagerechtem Strich) ist nicht durchgängig durchgeführt. Um
manche Parkplätze zu erreichen, MUSS man sogar diese
Straßenmarkierungen missachten. Darf die Polizei auf diesem
Parkplatz tätig werden? Es ist ja ein Privatgrundstück. Wenn
die Beschilderung für einige Straßen nicht vorhanden ist, darf
man dann auch entgegen der Pfeilrichtung auf der Straße fahren
oder sind allein schon die Pfeile gesetzliche Verkehrszeichen?
Nachfrage Führerschein
Hallo,
hört sich interessant und logisch an, diese Verwaltungsvorschrift.
Aber früher durfte man auf großen Privatparkplätzen und
Firmengeländen (nicht abgesperrt) den Familienangehörigen und
Freunden Fahrunterricht geben. Geht das jetzt auch noch?
Fragt
TeeBird
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Aber früher durfte man auf großen Privatparkplätzen und
Firmengeländen (nicht abgesperrt) den Familienangehörigen und
Freunden Fahrunterricht geben. Geht das jetzt auch noch?
Wann war das?
Einer meiner besten Freunde dachte im Jahre 1986 (!), dass es so ist. Als er im Wagen seines Vaters auf einem (nicht abgesperrten) Firmenparkplatz beim Üben erwischt wurde, bekam er dann auch direkt ein Jahr Sperre für seinen antehenden Führerschein vom Richter aufgebrummt!
Aber früher durfte man auf großen Privatparkplätzen und
Firmengeländen (nicht abgesperrt) den Familienangehörigen und
Freunden Fahrunterricht geben. Geht das jetzt auch noch?
Wann war das?
Einer meiner besten Freunde dachte im Jahre 1986 (!), dass es
so ist. Als er im Wagen seines Vaters auf einem (nicht
abgesperrten) Firmenparkplatz beim Üben erwischt wurde, bekam
er dann auch direkt ein Jahr Sperre für seinen antehenden
Führerschein vom Richter aufgebrummt!
Hallo,
die Frage ist doch da, ob abgesperrtes Privatgrundstück oder öffentlich zugängiges Grundstück, wie z.B. der Supermarktparkplatz, oder?
Wenn das auf einem eingefriedeten Firmengrundstück und natürlich mit Erlaubnis des Grundstücksbesitzers geschieht, wüsste ich nicht, was dagegen spräche.
Das ist der Punkt. Wenn die objektive Möglichkeit besteht, dass beliebige Verkehrsteilnehmer das Gelände betreten/befahren (ob nun erlaubt oder nicht), ist es öffentlicher Verkehrsraum im Sinne der StVO.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Ist der Parkraum eines Kaufhauses (Tankstelle/Disko usw.) von einer öffentlichen Straße aus direkt zugänglich,d.h. es besteht keine
Zufahrts-Kontrolle in Form eines Pförtners oder einer Schranken-Anlage
(Parkhaus z.B.) so handelt es sich um eine öffentliche Verkehrsfläche.
Obwohl es sich vom Grundbesitz her um Privatgelände handelt.
Erst wenn die „Allgemeinheit“ durch eine Dauerhafte Einrichtung
(wie Pförtner mit Schranken/Toranlage oder automatische Schranken mit Karte wie Parkhäuser) von der Nutzung „ausgeschlossen“ ist,handelt es sich um reines Privatgelände.
Auf ersteren gilt die StVO zwangsweise…auf letzterem kann der jeweilige Eigentümer sie zur Geltung bringen…
Lieber Herr Winnemöller alias BernW, Ihr Harvey hat unten auch schon gepostet und einen Unsinn hinterlassen, das war offenbar noch nicht genug, Ihr gestörtes Kretin Gehirn zu befriedigen. Sie sind krank, Herr Winnemöller.
in der Einfahrt eines Kauflandparkplatzes steht der Hinweis:
„Hier gilt StVO“. Die Fahrtrichtungen sind durch Pfeile auf
den Straßen gekennzeichnet. Eine Beschilderung mit
„Einbahnstraße“ und dem Durchfahrtsverbotsschild (rot mit
waagerechtem Strich) ist nicht durchgängig durchgeführt. Um
manche Parkplätze zu erreichen, MUSS man sogar diese
Straßenmarkierungen missachten. Darf die Polizei auf diesem
Parkplatz tätig werden? Es ist ja ein Privatgrundstück. Wenn
die Beschilderung für einige Straßen nicht vorhanden ist, darf
man dann auch entgegen der Pfeilrichtung auf der Straße fahren
oder sind allein schon die Pfeile gesetzliche Verkehrszeichen?
Was Frank Müller schrieb zum Thema Privat oder nicht, ist richtig.
Was die Pfeile angeht: Die StVO sagt aus, daß wenn zwischen zwei (oder mehreren) Pfeilen Fahrstreifenbegrenzung durch Zeichen 295 markiert ist, die Pfeile verpflichten, sonst nur eine empfehlung darstellen.
Wir haben hier einen „Marktkauf“ mit riesigem Parkplatz und dort sind die Pfeile auch aufgebracht, aber so, daß Du nie gegen die Pfeile fahren mußt, sondern manchmal eben den Parkplatz verlassen und an einer anderen (der nächsten ?) Einfahrt wieder rein kannst.
Ich denke bei großer Sorgfalt und langsamer Fahrweise ist das alles nicht so tragisch. Ist ja nicht der Hockenheimring )