ein Freund und ich haben einem ehemaligen Kumpel vor ca. 7 Monaten jeweils 100€ (200 € gesamt) geliehen, damit er mit in Urlaub fahren konnte…
Wir haben für die ganze Geschichte auch einige Zeugen…
Unser Problem ist nun das wir unser Geld immernoch nicht bekommen haben! Er verspricht immer zu überweisen tut es aber nicht… mir geht es mittlerweile nichtmal mehr ums Geld, sondern ums Prinzip!
Ein anderer Freund hat uns geraten ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten…
Nun meine Fragen: Was müssen wir tun? Wie läuft es ab? Haben wir durch diesen Weg überhaupt Chancen unser Geld einzutreiben?
ein Freund und ich haben einem ehemaligen Kumpel vor ca. 7
Monaten jeweils 100€ (200 € gesamt) geliehen, damit er mit in
Urlaub fahren konnte…
Wir haben für die ganze Geschichte auch einige Zeugen…
Unser Problem ist nun das wir unser Geld immernoch nicht
bekommen haben! Er verspricht immer zu überweisen tut es aber
nicht… mir geht es mittlerweile nichtmal mehr ums Geld,
sondern ums Prinzip!
Ein anderer Freund hat uns geraten ein gerichtliches
Mahnverfahren einzuleiten…
Nun meine Fragen: Was müssen wir tun? Wie läuft es ab? Haben
wir durch diesen Weg überhaupt Chancen unser Geld
einzutreiben?
Das wird letzten Endes eine Beweisfrage sein. Stellt sich der Freund stur, müsst ihr die Zahlung beweisen, ggf. durch die vorhandenen Zeugen.
Ein Mahnverfahren hat dann Sinn, wenn du weißt, dass dein „Freund“ keinen Widerspruch einlegt. Der Vorteil beim Mahnverfahren ist, dass die Forderung nicht geprüft wird. Der Nachteil eben, dass der Gegner Widerspruch einlegen kann und sich dann sowieso das ganz normale Klageverfahren anschließt, in dem ihr beweisen müsst, dass euch die Forderung zusteht.
Ein Mahnbescheid ist bei deinem zuständigen Amtsgericht einzureichen. Formulare dafür gibts in jedem Schreibwarengeschäft. Du musst jedoch die Gerichtskosten vorschießen. Bei einem Betrag von 200,00 EUR sind die aber nicht so hoch. Legt dein Freund keinen Widerspruch ein, erhältst du automatisch vom Gericht einen Antrag auf Vollstreckungsbescheid, den du dann wieder ausfüllen und ans Gericht schicken musst. Legt der Gegner dagen auch keinen Einspruch ein, erhältst du einen Vollstreckungsbescheid. Eigentlich eine einfache Sache so ein Mahnverfahren, wenn´s klappt.
vielleicht noch zur Erklärung : wenn er weiterhin nicht zahlt, aber auch keinen Widerspruch einlegt, hast Du letzten Endes einen sogenanten vollstreckbaren Titel. Damit könntest Du einen Gerichtsvollzieher losschicken und pfänden lassen. Zu Warnung sei Dir gesagt : das muss nicht unbedingt etwas bringen, denn ein Teil des Gehalts und auch einige Wohnungsgegenstände sind unpfändbar. Wenn der Schuldner nicht berufstätig ist und das absehbar auch nicht wird, kannst Du Dir auch die Gerichtskosten sparen. Alle Sozialleistungen, die er bekommt, sind nämlich unpfändbar.
Gruss Hans-Jürgen
***
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
die Freundschaft dürfte sowieso einen ordentlichen Knacks haben. So löblich es ist, daß Du Dir Gedanken machst, mit einem Mahnbescheid das Kumpelverhältnis zu belasten, sollte Dein sauberer Freund sich Gedanken machen, ob er durch sture Nichtrückzahlung das nicht schon viel eher getan hat.
Einen kleinen Weg würde ich an Deiner Stelle noch beschreiten, bevor ich das mit dem Mahnverfahren wie beschrieben anginge: Gib dem Bürschchen eine schriftliche letzte Zahlungsaufforderung, Wortlaut ungefähr „… am aa.bb.cc und am dd.ee.ff habe ich Dir im Beisein der Zeugen Gerhard, Franz und Oskar jeweils 100 € geliehen. Eine Rückzahlung der 200 € sind bis heute nicht erfolgt. Ich fordere Dich hiermit letztmalig auf, bis zum xx.yy.zz den offenen Betrag vollständig zurückzuzahlen. Sollte Dir dies nicht möglich sein, gestatte ich Dir eine Ratenzahlung in vier monatlichen Raten á 50 €, zahlbar jeweils zum Monatsersten ab XX 2004. Bei einmaligem Verzug einer Rate ist die Restsumme sofort und in voller Höhe fällig. Werden diese Zahlungsfristen nicht eingehalten, werde ich ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren einleiten. …“ Dieses Schreiben gibst Du ihm am besten im Beisein von Zeugen; Kostenpunkt Papier, Umschlag und ein bißchen Tinte.
Vorteile dieser Maßnahme:
Er merkt, daß es Dir ernst ist.
Wenn es wirklich zum Mahn- oder Klageverfahren kommt, hast Du eine verwertbare Form eingehalten. Ansonsten könnte er möglicherweise dreist genug sein zu behaupten, Ihr hättet später mündlich eine Rückzahlung für Neujahr 2005 ausgemacht.