Berufung ./. Revision

Von: , Frage gestellt am Di, 30. Mai 2000

Hallo an alle,

wer kann mir die begriffe berufung und revision juristisch einwandfrei voneinander abgrenzen?

vielen dank im voraus.

by

charly

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Minuten hilfreich
    Re: Berufung ./. Revision

    hi charly,
    berufung ist die eröffnung einer zweiten tatsacheninstanz, d.h. es werden durch das berufungsgericht sowohl die tatsachen, wie auch die rechtliche wertung des erstinstanzlichen gerichts neu überprüft.
    bei der revision wird nur die rechtliche würdigung des vorgerichts überprüft. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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