Garantieleistungen

Hallo,

Angenommen jemand hat vor einem Jahr ein Notebook gekauft, dessen Display jetzt kaputt ist. Nun möchte er demnächst zum Händler gehen um zu reklamieren. Weiterhin angenommen der Verkäufer kann/will nicht reparieren, dann bekommt der Kunde doch sein Geld zurück. Meine Frage ist, ob er den vollen Kaufpreis oder nur den Zeitwert wiederbekommt. Immerhin werden die elektronischen Geräte ja laufend billiger. Muss der Kunde zusätzlich irgendetwas nachweisen?

Grüsse Chris

Hi,

Weiterhin angenommen der
Verkäufer kann/will nicht reparieren, dann bekommt der Kunde
doch sein Geld zurück.

wie kommst Du darauf? Kann der Käufer nachweisen, daß der Fehler, der nun zum Defekt führte, schon beim Kauf bestand? Das dürfte gerade beim Display, das zigmal geklappt wird, ausgesprochen schwierig werden. Mehr: FAQ:1152

Kurzfassung: Für Sachmangelhaftung braucht es in diesem Fall den o.g. Nachweis und in den Garantiebedingungen sind bestimmte Teile regelmäßig ausgeschlossen, darunter eigentlich immer der Akku und nach meinen Erfahrungen auf das Display.

Gruß,
Christian