Angenommen, Klaus und Lisa sind seit mehreren Jahren verheiratet und haben sich zusammen ein Haus gekauft.
Nun trennt sich Klaus von Lisa. Nach etwa einem Jahr möchte Klaus mit seiner neuen Freundin in das gemeinsame Haus einziehen, da er zukünftig die Schulden abbezahlen wird. Lisa wird dann ausbezahlt und soll sich eine neue Wohnung suchen.
Die Trennung wurde noch nicht unterzeichnet, das folgt aber in den nächsten Wochen. Lisa sucht seit einigen Monaten nach einer geeigneten Wohnung. Aufgrund zu hoher Ansprüche und mangelndem Interesse findet sie jedoch keine.
Welche Möglichkeiten hat Klaus?
Wieviel Zeit muss er Lisa geben?
Was kann er tun, wenn sie bis zum Ende des Jahres noch nicht ausgezogen ist?
noch ist nichts unterschrieben worden. Das wird noch ein paar Wochen dauern.
Inoffiziell leben Klaus und Lisa schon seit letztem Dezember getrennt. Klaus Lebensmittelpunkt ist seit diesem Zeitpunkt bei seiner neuen Freundin. Nun möchten die beiden irgendwann in das Haus einziehen.
Lisa ist krank, dadurch hat sich das alles verzögert, weil Klaus sie schonen wollte. Jetzt ist Klaus beruflich viel unterwegs. Zudem können sie nicht mehr so gut miteinander reden.
Warum das nun sooo lange dauert weiß ich auch nicht so genau, da ich „Zuschauerin“ bin.
da hat Klaus vermutlich ziemlich schlechte Karten. Gibt es gemeinsame Kinder? Dann sind die Karten noch viel schlechter…
Klaus ist aus dem gemeinsamen Haus und damit der „ehelichen Wohnung“ ausgezogen. Wer von beiden das gemeinsame Haus behält (und den anderen im Rahmen des Vermögensausgleichs auszahlt) ist zunächst zwar Verhandlungssache zwischen den Eheleuten. Stellt sich Lisa aber auf den Standpunkt, daß sie nicht ausziehen kann/will, dann hat Klaus wenig bis keine Chance, sie hinauszuwerfen.
Ich setze voraus, daß die Bezeichnung „gemeinsames Haus“ bedeutet, daß beide im Grundbuch eingetragen sind und die Lasten bisher gemeinsam getragen haben.
Wenn ein Gespräch zwischen den beiden schwierig ist, könnte man ihnen eine Mediation empfehlen. Wird angeboten von Anwälten mit Zusatzausbildung und auch karitativen Einrichtungen (Caritas, Diakonie etc.). In einer Mediation kann eine sog. Scheidungsfolgevereinbarung aufgesetzt werden, die die Aufteilung des Hausrats, des Vermögens und z.B. auch das Eigentum am gemeinsamen Haus klärt und eine irgendwann folgende Scheidung deutlich preiswerter macht. Lassen die zwei es auf eine gerichtliche Lösung ihrer Auseinandersetzung ankommen kann es schnell sein, daß die Kosten für Anwälte und Gericht den Wert der Streitgegenstände übersteigen…
Gibt es gemeinsame Kinder? Dann sind die Karten noch viel
schlechter…
Nur erwachsene, die bereits ausgezogen sind.
Klaus ist aus dem gemeinsamen Haus und damit der „ehelichen
Wohnung“ ausgezogen.
Er lebt zwar nicht immer dort, hat aber sämliche Möbel in der Wohnung, weil seine Freundin einen kompletten Haushalt besitzt.
Wer von beiden das gemeinsame Haus behält
(und den anderen im Rahmen des Vermögensausgleichs auszahlt)
ist zunächst zwar Verhandlungssache zwischen den Eheleuten.
Das ist geklärt. Lisa hat kein Einkommen und kann Klaus weder auszahlen, noch die vorhandenen Schulden abbezahlen.
Ich setze voraus, daß die Bezeichnung „gemeinsames Haus“
bedeutet, daß beide im Grundbuch eingetragen sind und die
Lasten bisher gemeinsam getragen haben.
letztendlich müssen - wenn Lisa und Klaus sich nicht alleine oder mit Hilfe von Dritten (nochmals Stichwort Mediation) einigen können - sich Anwälte und Gerichte mit der Sachlage beschäftigen. Das wird a) teuer und b) langwierig.
Er lebt zwar nicht immer dort, hat aber sämliche Möbel in der
Wohnung, weil seine Freundin einen kompletten Haushalt
besitzt.
Die Aufteilung des Hausrats hat nicht zwingend etwas damit zu tun, wer das Haus behält. Und so wie du es schilderst, ist Klaus ausgezogen - ob mit oder ohne Möbel etc.
Das ist geklärt. Lisa hat kein Einkommen und kann Klaus weder
auszahlen, noch die vorhandenen Schulden abbezahlen.
Sieht Klaus das so? Oder sehen beide das so? Gibt es eine schriftliche Vereinbarung darüber?
Da das Haus beiden gehört und beide die Lasten tragen (wovon eigentlich, wenn Lisa kein Einkommen hat?) ist es nicht so einfach für Klaus zu verlangen, daß Lisa auszieht. Klaus sollte sich auch überlegen, ob er das Haus nach der Trennung bzw. Scheidung alleine weiter finanziell tragen kann (Stichwort Ehegatten-Unterhalt).
Letztendlich ist es zu empfehlen, hier anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen.
letztendlich müssen - wenn Lisa und Klaus sich nicht alleine
oder mit Hilfe von Dritten (nochmals Stichwort Mediation)
einigen können - sich Anwälte und Gerichte mit der Sachlage
beschäftigen. Das wird a) teuer und b) langwierig.
Sie können miteinander reden, bloß zeigt Lisa kein großes Interesse und hat keine Ahnung (kann sich ja erkundigen).
Die Aufteilung des Hausrats ist wenig stressig, da Klaus und Lisa auf fast alles verzichten und die Dinge so gut es geht verkauft werden. Der Rest wird (ohne Probleme) aufgeteilt.
Das ist geklärt. Lisa hat kein Einkommen und kann Klaus weder
auszahlen, noch die vorhandenen Schulden abbezahlen.
Sieht Klaus das so? Oder sehen beide das so? Gibt es eine
schriftliche Vereinbarung darüber?
Das sehen beide so. Es ist unmöglich, dass Lisa die Schulden abbezahlt, da sie erwerbsunfähig ist und kein Geld verdienen kann.
Klaus wird sich mit seiner neuen Freundin zusammentun und das Haus abbezahlen.
Letztendlich ist es zu empfehlen, hier anwaltlichen Rat in
Anspruch zu nehmen.
Klaus würde sich diesbezüglich gerne vorweg informieren, welche Chancen er hat. Lisa wird ja ausziehen, die Frage ist bloß wann…
Lisa ist krank, dadurch hat sich das alles verzögert, weil
Klaus sie schonen wollte. Jetzt ist Klaus beruflich viel
unterwegs. Zudem können sie nicht mehr so gut miteinander
reden.
Warum das nun sooo lange dauert weiß ich auch nicht so genau,
da ich „Zuschauerin“ bin.
Hmmmm, da muß ich mal kurz in meiner langen Erfahrungsecke des Gehirns kramen und schwupps fallen mir ähnliche Fälle ein. Oft stellt sich heraus, daß die Gründe nicht rechtlicher sondern menschlicher Natur sind. Denn selbst wenn Klaus beruflich viel unterwegs ist, könnte man telefonisch ein Einigung gemeinsam erzielen. Per RA und/oder Notar könnten Verträge aufgesetzt werden, die die Details regeln. Aber, wie gesagt, manchmal steckt mehr dahinter als ein „rechtlich kaltes“ Problem.