Mindestabstand,Beweismittel Foto ?

Hallo,
angenommen jemand soll eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, er soll auf einer Autobahn den Mindestanstand bei einer Geschwindigkeit von 129 nicht eingehalten haben er betrug 3/10 des Tachowertes. Als nach 1 1/2 Monaten der Brief kam war ein Foto von ihm zu sehen war, aber nur von seinem Gesicht! Frage wäre jetzt, reicht das als Beweismittel aus ? Er konnte auf dem Bild nichts erkennen, nur sich, kein anderes Auto um Rückschlüsse auf Abstand zu ziehen etc. Sollte er dagegen Beschwerde einlegen oder reicht dieses Bild als Beweismittel aus.

MFG M.Loerke

Hi,

ja, ich denke, das ist etwas wenig. Es kann ja sein, dass Du den Mindestabstand vorbildlich eingehalten hast, und just im Moment des Fotos Dir da jemand reingeschert ist. Aus diesem Grund werden bei Abstandsverstössen häufig Videoaufnahmen gemacht, wo man so etwas nachvollziehen kann.

Wenn Du meinst, dass Du den Verstoss so nicht begangen hast, solltest Du Einspruch einlegen. Das Risiko dabei ist nur, dass Du (wenn der Einspruch abgelehnt wird) automatisch einen Bussgeldbescheid erhältst, und da kommen Gebühren drauf.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Wenn Du meinst, dass Du den Verstoss so nicht begangen hast,
solltest Du Einspruch einlegen. Das Risiko dabei ist nur, dass
Du (wenn der Einspruch abgelehnt wird) automatisch einen
Bussgeldbescheid erhältst, und da kommen Gebühren drauf.

Ja, genau. Und oft sind die Beweismittel total unzureichend oder aber falsch ausgewertet und halten einer genauen Prüfung nicht stand.
Einen Versuch kann es wert sein.

Hi
das Bild ist nur ein Ausschnitt des Fotos um die Fahrereigenschaft feststellen zu können.
Stell dir vor, du bist mit deine Freundin unterwegs und der Brief wird von deiner Frau geöffnet… Viel Spaß bei der Auseinandersetzung :wink:

Du kannst natürlich einen Anwalt beauftragen, die Akte einzusehen (du bekommst sie nicht), wobei bei Abstandsverstößen eigentlich auch eine schöne Videoaufnahme vorliegen sollte.

Gruß
HaWeThie

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Hi!

Bei Abstands-Vergehen würde ich (ohne Gewähr, IANAL) Einspruch einlegen, sofern es um ein Fahrverbot geht, und das Video anfordern. Dazu dürfte zwar ein Anwalt nötig sein, das könnte sich jedoch lohnen.

Oft ist der Vordermann knapp eingeschert, der Vordermann hat gebremst, der Fahrer ist nicht eindeutig identifizierbar u.s.w.

Geht es nicht um ein Fahrverbot und du bist auf dem Foto klar erkennbar, würde ich zahlen und fertig.

Grüße,
Mathias

angenommen jemand soll eine Ordnungswidrigkeit begangen haben,
er soll auf einer Autobahn den Mindestanstand bei einer
Geschwindigkeit von 129 nicht eingehalten haben er betrug 3/10
des Tachowertes. Als nach 1 1/2 Monaten der Brief kam war ein
Foto von ihm zu sehen war, aber nur von seinem Gesicht! Frage
wäre jetzt, reicht das als Beweismittel aus ? Er konnte auf
dem Bild nichts erkennen, nur sich, kein anderes Auto um
Rückschlüsse auf Abstand zu ziehen etc. Sollte er dagegen
Beschwerde einlegen oder reicht dieses Bild als Beweismittel
aus.

MFG M.Loerke