Projektion an fremde Wände

Ich habe gehört, da hat jemand mit einem Videobeamer an eine fremde Hauswand (öffentliches Gebäude) etwas politisches projeziert. Kann diese Person dafür strafrechtlich belangt werden und auf der Grundlage welchen Rechtes ?

Gruß Hans

Ja, wegen Belästigung der Allgemeinheit gemäß § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz. (Geldstrafe oder kostenpflichtige Verwarnung => gleiches Ergebnis)