Angriff/Schlägerei - was tun?

wie könnte man in folgendem Fall vorgehen:

2 Schwestern gehen abends, wenns schon dunkel ist, zur Wohnung einer der Schwestern. Im Dunkeln steht der Ex-Mann einer Mitmieterin des Hauses und will ins Haus, obwohl er vom RA seiner Frau ein Verbot dazu hat. Um reinzukommen, drängt er sich durch die Haustür, als ihm die Schwestern das verwehren wollen, fängt er an, sie zu schlagen. Die herbeigerufene Polizei kontrolliert seinen Ausweis, verweist ihn dann des Hauses, weil er ja als Ex da nich mehr wohnt. Nu haben die Schwestern aber Angst, das der Kerl das nochmal versuchen könnte, und da öfter im Dunkel stehen könnte. Was könnte man in sonem Fall gegen ihn erwirken, z.B. das er sich den Leuten nicht mehr nähern darf oder Haus- und Grundstücksverbot oder was sonst??? Die Polizei sagt dazu, das eine Anzeige wg. Körperverletzung nichts bringen würde, weil die Schwestern sich gewehrt haben und ihn zurückgeschlagen, er würde dann auch ne Anzeige machen. Darf man sich denn nicht wehren, wenn man angegriffen wird?? Beim Gericht wurde denen aber offenbar erklärt, das man den anzeigen müsse, damit die dann gegen ihn vorgehen können.

Neugierige Grüße

Erika (in ner Frittenbude erfährt man viel *g*)

Hallo Erika,

Die Polizei sagt dazu, das eine Anzeige wg.
Körperverletzung nichts bringen würde, weil die Schwestern
sich gewehrt haben und ihn zurückgeschlagen, er würde dann
auch ne Anzeige machen.

Völliger Murks. Sicherlich, Anzeige erstatten kann er, aber zu einem Verfahren wird es nie kommen, da das Verhalten durch Notwehr und/oder Nothilfe abgedeckt ist (oder ist mit der Waffe auf ihn losgegangen worden?). Also: Anzeige erstatten, falls irgendwelche annähernd ernsthaften Verletzungen oder Schäden entstanden sind (auch schon Abschürfungen etc.) auch Schadensersatz- und Schmerzensgeld einklagen. Einstweilige Verfügung beantragen, dass er sich dem Haus nicht auf X Meter nähern darf (näheres dazu beim Rechtsanwalt).
Falls das Haus ein Grundstück hat, gilt dort genauso Hausrecht, der Typ kann also sowieso des Grundstücks verwiesen werden. Bei Nichteinhaltung des Verweises Polizei rufen und Anzeige aufnehmen lassen.
Bei solchen Typen hilft nur die ganze harte Tour, also immer feste druff.

Grüße,

Anwar

Hallo Anwar,

also so wie ich es verstanden habe, hat der Kerl behauptet, die Frauen hätten ihn zuerst geschlagen, dann würde ja Aussage gegen Aussage stehen. Mit ner Waffe wurde er nicht bedroht, er hat wohl nur mit den Fäusten ordentlich zugeschlagen.

LG Erika

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Hallo Erika,

also so wie ich es verstanden habe, hat der Kerl behauptet,
die Frauen hätten ihn zuerst geschlagen, dann würde ja Aussage
gegen Aussage stehen.

Ja, allerdings zwei Aussagen gegen eine. Dazu kommt dann noch die Glaubwürdigkeitsprüfung: Wem würde man wohl eher glauben: Zwei Frauen, die ihre Wohnung aufsuchen wollten und dabei belästigt und angegriffen wurden (nach ihrer Version), oder einem besoffenen Typen, der vor der Wohnung seiner Ex abhängt und dann plötzlich von zwei Frauen angegriffen wird (seine Version)?

Mit ner Waffe wurde er nicht bedroht, er
hat wohl nur mit den Fäusten ordentlich zugeschlagen.

Sieht für mich recht eindeutig aus.

Grüße,

Anwar

Hallo,
wieso sollte ihn ein Hausverbot interessieren ?

Gruss
Enno

PS: BTW wie häufig wird ein „Platzverbot“ in Deutschland (und nicht in US-Filmen) in solchen Fällen ausgesprochen ?

servus anwar,

Deine Auslegung ist nicht ganz richtig.
Ein Hausverbot in einem Mehrfamielienhaus beschränkt sich lediglich auf die Wohnung. Das Treppenhaus ist gemeinschaftlich und deshalb schon davon ausgenommen.
Selbst der Hausbesitzer könnte hier gegen niemand im alleingang ein komplettes Hausverbot erwirken.
D.H. im Klartext, alle Mieter einschließlich Hausbesitzer müßten dann gemeinsam das Hausverbot aussprechen.
gruß Richard

Einstweilige Verfügung beantragen, dass er sich dem Haus nicht auf X
Meternähern darf (näheres dazu beim Rechtsanwalt).
Falls das Haus ein Grundstück hat, gilt dort genauso
Hausrecht, der Typ kann also sowieso des Grundstücks verwiesen
werden. Bei Nichteinhaltung des Verweises Polizei rufen und
Anzeige aufnehmen lassen.

Bei solchen Typen hilft nur die ganze harte Tour, also immer
feste druff.

also so wie ich es verstanden habe, hat der Kerl behauptet,
die Frauen hätten ihn zuerst geschlagen, dann würde ja Aussage
gegen Aussage stehen. Mit ner Waffe wurde er nicht bedroht, er
hat wohl nur mit den Fäusten ordentlich zugeschlagen.

Dazu läßt sich ohne genauere Angaben nicht sagen.
Aber wie ich es verstehe, kam es ja zu der Auseinanderstzung, weil er sich gegen das Hausverbot durchsetzen wollte.