Rechtsschutzversicherung will nicht zahlen

Hallo

Wir hatten vor einiger Zeit ja die „Grosse Überschwemmung“ hier in Magdeburg.Naja jedenfalls war mein Kumpel mit seiner Familie unterwegs und sahen eher zufällig von damals noch nen ganzen Haufen alter Säcke Sand,kein Schild ,kein Zaun das es irgend jemandem gehöre.Also mal eben 6 Sack eingepackt für den Sandkasten im Garten.
Wochen später Vorladung bei der Kripo.Er hat natürlich alles gleich zugegeben, da er sich ja keiner Schuld bewusst war.
Wie ihm die Kommissarin mitteilte könnte er sich zwar beim Besitzer entschuldigen, dieser aber nicht die Anzeige zurückziehen.
Also dann lieber die Rechtsschutz in Anspruch nehmen und nen Anwalt einschalten, wozu hat er sonst ne Rechtsschutz ne.
Diese war aber 2 oder 3 tage nicht zu erreichen.Also hat seine Betreuung vor Ort angerufen und den Sachverhalt geschildert.Diese hat ihm dann nen Anwalt gegeben mit dem Hinweis er solle diesem nen schönen Gruss bestellen und das dieser sich von der Rechtsschutzversicherung die Bestätigung holen soll.
Soweit hat er alles gemacht,dann kam ne Rechnung vom Anwalt.Anscheinend hatte sich dort keiner mit der Rechtsschutz abgesprochen. Ja und die Versicherung will nicht zahlen.
Zitat"Versicherungsschutzbesteht ohne Rücksicht auf den Ausgang des Strafverfahrens nicht beim Vorwurf von Straftaten die nach dem Gesetz nur vorsätzlich begehbar sind.Danach ist maßgeblich, daß dem Versicherten eine nur vorsätzliche begehbare Straftat zur Last gelegt wird…"
Nun versteht er das so ,egal wegen was man angezeigt ob gerecht fertigt oder nicht besteht kein Versicherungsschutz.Wozu braucht man dann ne Rechtsschutz?Ausser man will jemandem verklagen.
ja nun hat er ne Rechung von über 370€ und weiss nicht wie er sie bezahlen soll.
Achja zu allem Pech hat er diese Versicherung schon vor geraumer Zeit gekündigt.ob das was damit zutun haben könnte.
Wie sollte er sich weiter verhalten?
Bye Rob

P.S.Vorsatz? darunter verstehe ich ,wenn jemand ne Bank ausraubt und diese dann tut oder verstehe ich da was falsch.

Hi,

mit Rechtsschutzversicherungen ist es wie mit Autoversicherungen. Wenn du ein Auto versichern willst, kannst du es auch Teil- oder Vollkasko je nach Risiko versichern.
Bei RSV (Abkürzung geht schneller) gibt es zwar keine Kategorien, aber trotzdem mehrere Arten. Manche übernehmen IMMER ALLE Anwaltskosten. Du hast eine beschrieben, die nicht bei Vorsätzlichkeit zahlt.

Das heißt: Nur wenn du eine Straftat unabsichtlich, also ohne Vorsatz begehst (fahrlässige Sachbeschädigung, fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung usw.), zahlt die Versicherung. Sie geht davon aus, dass man nicht „versehentlich“ einen Diebstahl begehen kann.
Außerdem gibt es im deutschen Recht einen Grundsatz: „Unkenntnis der Gesetze entschuldigt nicht“. Das heißt, wenn man einen Sandsack mitnimmt, ohne zu wissen, dass das illegal ist, ist das keine Ausrede.

Noch was: Sandsäcke kosten nicht die Welt. Nach § 184a StGB wird der Diebstahl geringwertiger Sachen nur auf Antrag verfolgt. Der Antrag kann aber nicht zurückgezogen werden.

Ich würde mich schriftlich oder sogar persönlich entschuldigen (beim Besitzer). Wenn dieser nämlich sein Eigentum wiederhat und kein Interesse mehr an der Strafverfolgung zeigt, wird der zuständige Staatsanwalt wahrscheinlich das Verfahren wegen Geringfügigkeit einstellen oder falls es zu einem Strafverfahren kommt, kommt man dann meist mit einer Verwarnung unter Strafvorbehalt davon. Das läuft dann auf eine „zur Bewährung ausgesetzten“ Geldstrafe hinaus, wenn überhaupt.

Falls du weitere Infos willst, schick mir ne Mail, nimm dir nen Anwalt oder schau im Strafgesetzbuch die §§ 242, 248a nach (nur wenn du dich mit Gesetzestexten ein bißchen auskennst).

Hoffe, ich konnte helfen!
LG,
Tristan

Familie unterwegs und sahen eher zufällig von damals noch nen
ganzen Haufen alter Säcke Sand,kein Schild ,kein Zaun das es
irgend jemandem gehöre.Also mal eben 6 Sack eingepackt für
den Sandkasten im Garten.

Gibt’s dem noch was hinzuzufügen!?!

Schorsch

Hi

Es geht um eine Versicherung als Rundum-Paket,Privat-,Berufs-und Verkehrs-Rechtsschutz.
Den Tipp mit der Entschuldigung gab ihm ja die Kommissarin ja auch ,aber eben auch dass der Antrag nicht zurück gezogen werden könne und da hat er sich eben über Gerichtskosten sorgen gemacht und deshalb den Anwalt eingeschaltet.
Ich denke mal nun da er den Anwalt hat ,hat sich das mit einer Entschuldigung auch erledigt oder könnte das noch Sinn haben?
danke Rob

Moien!

Jeder der eine Bank ausruaben möchte schliesst mal ne Rechtsschutzversciherung ab, die alles bezahlt, wenn er erwischt wird…
Glaub kaum, daß du das gut finden würdest und im Prinzip wurde nichts anderes gemacht - geklaut, wenn auch in harmloserer" Form!

Ob anwalt oder nicht, so ist eine Entschuldigung angebracht und sollte es vor Gericht kommen macht dies immer einen guten Eindruck, wobei hier schon erschreckend ist, daß die Entschuldigung nur aus „strategischen“ Gründen überlegt wird und nicht weil man einsieht, daß man geklaut hat!

Bernd

Hallo!

Du musst eigentlich nur in deinen Rechtsschutzversicherungsvertrag schauen.
Ich hab Rechtsschutz für Vorsatzdelikte, muss aber dafür einen Prämienaufschlag, also im normalen Paket war das bei mir ausgeschlossen.

Gruß
Tom

Nachtrag

Hallo

Nach Toms Idee hab ich gleich mal reingeschaut und auch was gefunden.
„Wenn Sie wegen einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat einen Verteidiger brauchen…besteht Versicherungsschutz“

Dies müßte doch der nötige Absatz sein?!
danke euch

Hi bernd
Tut mir leid ich fühle mich nicht als Dieb und sehe das Unrecht ehrlich gesagt auch nicht ein.Eigentum sollte man deklarieren oder schützen ,aber nicht verwahrlost für jeden zugänglich lagern.
Ausserdem habe ich den Menschen der mich angezeigt hat dort rumwandern sehen, aber kein Wort das dies jemandem gehört.
Stattsessen diese Anzeige und auch noch gleich Lügen. Er behaupete nämlich es wäre nur ein Mann gewesen,dabei waren meine Frau und meine beiden Jungs(2 + 6 ) dabei. Aber ich seh wohl so gefährlich aus.
Ohnehin glaube ich auch nicht das diese Säcke wirklich deren Eigentum sind, da diese noch von der Flut dort lagerten.
die Säcke wurden nicht gekauft ,sondern einfach nur liegen gelassen auf Bitten der Firma.Zuvor hatten ja jede Menge freiwillige, zu welche ich auch gehörte, diese dorthin transportiert.
So schnell wird Hilfe vergessen.Ich selbst war nie von der Gefahr betroffen und bin trotzdem nicht zu hause geblieben oder habe nur zugeschaut.
Vieleicht kannst jetzt meinen groll ein wenig verstehen
bye Rob

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§16StGB keine Schuld wegen Irrtum über Tatumstände
StGB § 16 Irrtum über Tatumstände

(1) Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich. Die Strafbarkeit wegen fahrlässiger Begehung bleibt unberührt.

(2) Wer bei Begehung der Tat irrig Umstände annimmt, welche den Tatbestand eines milderen Gesetzes verwirklichen würden, kann wegen vorsätzlicher Begehung nur nach dem milderen Gesetz bestraft werden.

Fahrlässigen Diebstahl gibt es nicht.

In Frage kommt

§ 958 BGB
Eigentumserwerb an beweglichen herrenlosen Sachen

(1) Wer eine herrenlose bewegliche Sache in Eigenbesitz nimmt, erwirbt das Eigentum an der Sache.

(2) Das Eigentum wird nicht erworben, wenn die Aneignung gesetzlich verboten ist oder wenn durch die Besitzergreifung das Aneignungsrecht eines anderen verletzt wird.

Beispiel Sperrmüll an der Straße. (Es gibt noch etwas was sich Aneignungsberechtigter Herrenloser Sachen nennt. z.B. Fallwild Jäger)
Sperrmüll mgl Stadt.

Also kein Vorsatz zu sehen. Der Anwalt muss wg. §16StGB die Versicherung in Anspruch nehmen können.

Jakob.

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Irrelevant
Hallo!

Alles gut und schön, nur völlig irrelevant.

Es kommt darauf an, was einem vorgeworfen wird und da ist der Vorsatz wohl inkludiert, sonst gäbe es ja denklogisch kein Strafverfahren bzw. Vorverfahren, in welchem man eine Rechtsschutzversicherung braucht! Was am Ende herauskommt ist für die Versicherung grundsätzlich egal, sonst wäre eine solche RS Versicherung ja sinnlos.

Gruß
Tom

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Hallo!

Hast du wirklich den ganzen (!) Vertrag gelesen, inkl. AGB und den von dir konkret getroffenen Vereinbarungen?

Gruß
Tom

Stehlen kann man nur absichtlich!.
Wenn man nicht stehlen wollte stiehlt man auch nicht.
z.B. Zufälliges Einstecken, mitnehmen weil man glaubt es ist meins, Wegnahme in dem Glauben, ein anderer hat sein Eigentum aufgegeben, sprich weggeworfen.

Die Einschaltung eines Anwaltes in so fern eher unnötig.

Es bleibt bei der hiesigen Äußerung.

Jakob

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Anderes Beispiel

Hallo

Vor etwa 2- 3 jahren stand am Strassenrand parkend ein Anhänger mit nen kleinen alten karussel drauf rum.Kein kennzeichen am Anhänger nichts, wochenlang.Ich war auch schon heiss auf das Ding, wäre cool gewesen für die Kids.
Naja egal jedenfalls stand dann irgend wann in der regionalen Zeitung das sich das Gerät samt Anhänger unter den Nagel reissen kann wer will.
Das Teil war na logisch gleich weg,natürlich nicht von mir .War zu langsam.
ist doch auch Diebstahl oder wie, freigegeben in der Presse durch die Polizei.
by eRob

Leute, ich bin entsetzt über die Halb-, Viertel-, und Nichtwahrheiten, die manche hier ausgraben.

Eine Entschuldigung kann auch so noch helfen, das Gericht positiv zu beeinflussen. Und: Der § 16 zieht nicht, weil jeder Staatsanwalt und jedes Gericht davon ausgehen, dass jeder Mensch weiß, dass Diebstahl verboten ist. (So nach dem Motto: Der Geldbeutel lag seit Stunden herrenlos auf dem Tisch, ich wußte nicht, dass es Diebstahl war, als ich ihn mitgenommen hab und das Geld verjubelt hab)

Hier zieht allenfalls… wenn ich den Paragraphen finde…

Hier: § 46a, § 49 Abs. 1 Satz 2, § 49 Abs. 2

Ich zitiere folgt § 46a StGB:

>>Hat der Täter

  1. in dem Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich), seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wiedergutgemacht oder deren Wiedergutmachung ernsthaft erstrebt oder

  2. in einem Fall, in welchem die Schadenswiedergutmachung von ihm erhebliche persönliche Leistungen oder persönlichen Verzicht erfordert hat, das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt,

so kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 mildern oder, wenn keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu dreihundertsechzig Tagessätzen verwirkt ist, von Strafe absehen.

Halbwissen zu Tatbild- und Verbotsirrtum
Hallo!

Leute, ich bin entsetzt über die Halb-, Viertel-, und
Nichtwahrheiten, die manche hier ausgraben.

Da bin ich eher entsetzt, wenn man Halbwissen mit Wissen verwechselt! Es ging erstens einmal um die Frage, ob hier die Rechtsschutzversicherung zahlen muss oder nicht.

Zweitens ist es ohne Kenntnis des gesamten Sachverhaltes mit allen Einzelheiten im Detail höchst unseriös (abgesehen davon, dass man das in Deutschland ja nicht darf) konkrete Ratschläge hinsichtlich einer Verteidigungsstrategie zu geben, wie du das mit deiner Entschuldigung machst.

Im Übrigen ist dein rechtlicher Ansatzpunkt falsch und beweist, dass du offensichtlich den Aufbau eines Strafdeliktes nicht kennst. Das ist nicht weiter schlimm, aber dann sollte man nicht die anderen Leute hier der Inkompetenz bezichtigen!

Der Fall lautet nämlich so, dass der Verdächtige V Sandsäcke weggenommen hat und davon ausging, dass diese niemandem gehören. Da geht es um Fragen des Tatbildirrtums, aber nicht um Fragen des Verbotsirrtums. D.h. es geht nicht um die Frage, ob V gewusst hat oder wissen hätte müssen oder sonst was, dass Diebstahl verboten ist - diese Frage nach dem Verbotsirrtum ist nämlich überhaupt nicht (!) relevant.

Geht V bei der Wegnahme nämlich irrig davon aus, dass die Sachen niemandem gehören und er sie sich daher aneignen kann, dann schließt dies den Tatvorsatz aus und damit eine Strafbarkeit wegen Diebstahls! In einem korrekten Prüfungsschema kommst du da gar nicht mehr zu der Frage, die du hier weiter unten behandelt hast, nämlich ob V auch wissen hätte müssen, dass ein Diebstahl strafbar ist.

Ich wäre daher an deiner Stelle rhetorisch etwas zurückhaltender.

Gruß
Tom

@Schorch
Scheinbar kommst Du nicht aus dem Osten. Sein Verhalten verstößt zwar auch gegen mein Rechts- und Moralempfinden aber das ist so eine Gewohnheit vieler meiner ehemaligen Landsleute. Zu DDR-Zeiten war das relativ normal. Es lag was rum, wo keine Eigentumsrechte erkennbar waren, also wurde es eingepackt ohne einen Funken von Unrechtsverständnis…
mit besten Grüßen Steffen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

@Schorch
Scheinbar kommst Du nicht aus dem Osten. Sein Verhalten
verstößt zwar auch gegen mein Rechts- und Moralempfinden aber
das ist so eine Gewohnheit vieler meiner ehemaligen
Landsleute. Zu DDR-Zeiten war das relativ normal. Es lag was
rum, wo keine Eigentumsrechte erkennbar waren, also wurde es
eingepackt ohne einen Funken von Unrechtsverständnis…
mit besten Grüßen Steffen

Hi
ach meinst also das könnte nur einem Ossi passieren?
wenn also ein älteres Auto seit Wochen ,Monate in den Alt-Bundesländern rumsteht würde es dort stehen bleiben bis es auseinander fällt ?
Warum wird in allem wenn man sich als Ossi zu erkennen gibt gleich ein ost-West-Konflikt draus?!
ich weiss bist auch ein Ossi,aber was hat sowas damit zutun?
Guter Wessi ,schlechter Ossi-so ein…naja.Mach einer brauch das wohl.
bye Rob

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Urteil
Hi

Danke soweit für eure gute Hilfe ,mal sehen was ich draus machen kann.
Jedenfalls ist der beschluss vom gericht gekommen-25€ jeweils für mich und meine Frau.
Ohne Anwalt wäre es wohl auch gegangen.
ich hoffe das sich das mit der Versicherung auch noch irgend wie biegen lässt.
Also danke nochmal
Bye Rob

Leute, ich bin entsetzt über die Halb-, Viertel-, und
Nichtwahrheiten, die manche hier ausgraben.

Eine Entschuldigung kann auch so noch helfen, das Gericht
positiv zu beeinflussen. Und: Der § 16 zieht nicht, weil jeder
Staatsanwalt und jedes Gericht davon ausgehen, dass jeder
Mensch weiß, dass Diebstahl verboten ist.

Welch ein Unsinn.

Was soll das, es geht um die irrige Meinung etwas sei Herrenlos.
Wer das Irrig annimmt kann nicht stehlen, weil der Täterwille fehlt.
Er würde nicht handeln, wenn er den Tatumstand, das gehört jemandem, kennen würde.
Jakob

(So nach dem Motto:
Der Geldbeutel lag seit Stunden herrenlos auf dem Tisch, ich
wußte nicht, dass es Diebstahl war, als ich ihn mitgenommen
hab und das Geld verjubelt hab)

Hier zieht allenfalls… wenn ich den Paragraphen finde…

Hier: § 46a, § 49 Abs. 1 Satz 2, § 49 Abs. 2

Ich zitiere folgt § 46a StGB:

>>Hat der Täter

  1. in dem Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu
    erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich), seine Tat ganz oder zum
    überwiegenden Teil wiedergutgemacht oder deren
    Wiedergutmachung ernsthaft erstrebt oder

  2. in einem Fall, in welchem die Schadenswiedergutmachung von
    ihm erhebliche persönliche Leistungen oder persönlichen
    Verzicht erfordert hat, das Opfer ganz oder zum
    überwiegenden Teil entschädigt,

so kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 mildern oder,
wenn keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder Geldstrafe bis zu dreihundertsechzig Tagessätzen verwirkt
ist, von Strafe absehen.