Hallo Christiane,
erstmal ist es so, dass Du 2 Jahre Gewährleistung auf diese Produkte hast. Da hilft’s dem Verkäufer nicht, was anderes zu behaupten.
:aufgrund des Gwährleistugsanspruches umzutauschen.
Du hast ein Recht auf „Reparatur der Ware“, erstmal nicht auf „Wandlung“. Erst nachdem zwei Reparaturversuche fehlgeschlagen haben (innerhalb der zwei Jahre!), dann hast Du ein Recht auf Wandlung.
In dern ersten sechs Monaten muss der Verkäufer beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufes intakt war. Geht in der Praxis eigentlich kaum. Steht aber so im Gesetz.
Der
Verkäufer weigert sich jedoch mit der Begründung das die
gesetzl. Gewährleistung bei Gebrauchswaren, unter die ja
Shirts wohl fallen, Ausnahmen bei der der Gewährleistung
darstellen.
Blödsinn. Natürlich ist der Verschleiss bei solchen Sachen recht hoch. Nach 23 Monaten die Sachen zu reklamieren wäre dann schon schwierig. Es ist aber klar, dass solche Sachen 6 Wochen halten müssen. Das kann man schon erwarten.
Er bietet jedoch an, die Shirts zu überprüfen
Dazu hat er das Recht.
evtl auf Kulanz diese zu ersetzten.
Das ist eine nette Geste. Darauf hast Du jetzt erstmal keinen Anspruch.
Das Porto soll jedoch zu
Lasten des Käufers gehen und nur bei gewährter Kulanz
zurückerstattet werden.
Ja, das ist strittig. Wenn nach der Überprüfung herauskommt, dass es keine gesetzl. Gewährleistung ist. Z.B. wei Du mutwillig der Sache einen Schaden zugefügt hast, dann zahlst Du das Porto.
Wenn die gestzl. Gewährleistung greift, dann zahlt er das Porto.
Einige Gesetze kannst Du hier nachlesen: BGB
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/index.html
Oder Du fragst mal bei der http://www.verbraucherzentrale.com/ nach.
MFG
Yonkyu