Kennt jemand eine einschlägige gerichtliche Entscheidung oder hat jemand (Kulanz)-Erfahrungen gemacht, wenn die Telekom bei vorzeitiger Beendigung eines langfristig eingegangenen Mietvertrages (Telefonanlage) eine Abfindung als „pauschalen Schadensersatz“ verlangt?
Konkrete Daten: 4 von 10 Jahren sind herum, monatlicher Mietzins 114 DM; heutiger Neu-Kaufwert der Anlage bei Telekom ca. 3.500 - 4.000 DM; verlangte Abfindung 3.900 DM für Restlaufzeit
§242 BGB muß dazu nicht bemüht werden. Die Klausel unterliegt wie alle allgemeinen Geschäftsbedingungen der Inhaltskontrolle nach dem AGBG. Das AGBG enthält eine Reihe von Regelungen, die sich mit derlei pauschalierten Ausgleichsansprüchen im Falle der Vertragsbeendigung befassen. Ohne Kenntnis des Wortlauts der fraglichen Klausel läßt sich allerdings eine verläßliche Zuordnung zu einer dieser Regelungen nicht leisten.
Ein pauschalierter Schadensersatzanspruch im Falle vorzeitigter Beendigung eines Miet- oder Leasingvertrags jedenfalls ist unwirksam - und zwar im ganzen, wenn die Pauschale, wie die Rechtsprechung formuliert, „den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden übersteigt“. Das ist, so der Bundesgerichtshof, bei vorzeitiger Beendigung eines Mietvertrags über eine Fernsprechnebenstellenanlage nicht schon dann der Fall, wenn der Vermieter als Schadensersatz 50% der Miete verlangt, die für die Restlaufzeit des Vertrags zu entrichten gewesen wäre (BGHZ 67, 317). Wenn diese Entscheidung auf den vorliegenden Fall übertragbar ist - was von hier aus nicht festgestellt werden kann, so dürfte die Pauschale ordnungsgemäß bemessen, die Klausel daher rechtens sein.