Missbrauch von Bankdaten

Hallo,
ich benötige mal ihre/euer meinung zu folgender Möglichkeit einer Sache.
Eine Person arbeit in einen Unternehmen Stelle. Sie verlässt nun das Unternehmen. Nach etwa 1 Jahr wird vom Geschäftskonto eine Summe angebucht. Nachforschungen ergeben, das es ein betrag ist für die Nutzung einer Internetdienstleistung (Sexangebot). Dabei muss man seine Bankdaten angeben und kann dann das Angebot nutzen, der Betrag wird dann vom Konto eingezogen. Wie sich rausstellt, so dieses die o.g. Person gemacht haben, halt mit den bankdaten des unternehmen. Eine Anzeige bei der p. brachte nix, die IP und die angebene E-Mail stimmten nicht bzw. ließen nicht auf den Nutzer rückschlüsse ziehen. Da die o.g. person aber so clever ist, kann man von ausgehen, das sie es nicht war, es spricht auch sonst alles dagegen.
Nun ist die Firma die das geld für diese Sexseite über den Anwalt gegangen und will das geld eintreiben, da das Unternehmen das Geld zurück gezogen hat.
Meinungen: Bringt es was, gegen zu halten und das Geld nicht zu zahlen 8die geforderte Summme ist ist inkl. gebühren zweistellig)
Wer muss beweisen, das die Leistung in Anspruch genommen worden ist bzw. nicht? Wie sollte man am besten verfahren?
Danke für die Meinungen.
Gruß

Hallo,

ich hoffe, ich habe das jetzt richtig verstanden :

Vom Bankkonto eines Unternehmens wird der Beitrag für eine Sexseite abgebucht (Per Lastschrift?). Das heisst, jemand hat sich an seinen PC gesetzt, das Angebot genutzt, und nicht seine, sondern ide Kontonummer des Unternehmens angegeben. Das Unternehmen hat zwar eine Person in Verdacht, sich die Kontonummer gemerkt und das evtl. ausgenutzt hat, aber das muss ja nicht so sein. Die Kontonummer steht ja evtl. auch auf Rechnungen etc.

Nein, es ist das Problem des Sexseitenanbieters. Das Unternehmen hat keine Verpflichtung eingegangen und ist für den Schaden nicht haftbar. Es kann ja sogar sein, dass der Nutzer sich die Kontonummer nur „ausgedacht“ hat und sie zufällig passte. Allein aus diesem Grund muss das Unternehmen natürlich nicht zahlen.

Der Sexseitenanbieter müsste nun versuchen, über eventuelle Log-Dateien rauszukriegen, von welcher IP-Adresse das Angebot wirklich genutzt wurde.

Gruss Hans-Jürgen
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Wer muss beweisen, das die Leistung in Anspruch genommen
worden ist bzw. nicht? Wie sollte man am besten verfahren?

Hallo Mario,

in Deutschland muss immer noch der Kläger beweisen, dass er Ansprüche hat.
Ich bin er gespannt, wie er das beweisen will.

Gruß Ivo