Angenommen jemand verliert seinen Mann durch einen Arbeitsunfall, der von einem Kollegen verursacht wurde. Welche Vorraussetzungen müssten vorliegen damit man Schadenersatz verlangen könnte (z.B. Fahrlässigkeit?). Wie hoch würde der Schadenersatz ausfallen bzw. was würde zum Schadenersatz zählen (z.B. Lohnausfall kommender Jahre, Unterstützung von Kindern). Wäre der Arbeitgeber oder eher der Kollege schadenersatzpflichtig?
Vielen Dank im Voraus.
Hallo Ibo,
Bei einem Arbeitsunfall leistet grundsätzlich die Berufsgenossenschaft (BG). Im Todesfall auch hier für die Hinterbliebenen eine Rente.
Als Ehegatte bzw. Waise eines verstorbenen Versicherten erhält man eine Witwer/Witwen- bzw. Waisenrente. Waisenrente wird regelmäßig gezahlt bis zum 18. Lebensjahr oder bis zum Abschluss der Berufsausbildung.
Die Berufsgenossenschaft ist der gesetzliche Unfallversicherer, an den die Arbeitgeber Beiträge für alle ihre Mitarbeiter abzuführen haben. Dadurch sind Arbeits- und Wegeunfälle der Mitarbeiter versichert und die Beseitigung/Abmilderung der Folgen abgesichert.
Es gibt verschiedene Berufsgenossenschaften je nach Unternehmenszweig (BauBG, VBG-VerwaltungsBG, FleischereiBG, HolzBG usw.). Einfach mal googeln mit dem Begriff „Berufsgenossenschaft“, und dann auf die Seite der hierfür zuständigen BG gehen, dort sind dann auch die Leistungen, die diese zu erbringen hat, beschrieben.
Herzliche Grüße aus Sachsen-Anhalt sendet
Die Dorit.
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Hallo,
was den verursachenden Mitarbeiter betrifft, so wird selbstverständlich ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet. Sollte ihm grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, so wird die BG wiederum Regressansprüche an ihn anmelden und natürlich wird entsprechende Haft- oder Geldstrafe durch das Gericht verhängt. Gleiches gilt für den AG oder Vorgesetzte, die evtl ihrer Sicherungs- oder Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind.
Gruss, Niels