Hallo!
Angenommen eine Person hat bei ebay eine Stereoanlage ersteigert, die als „völlig funktionstüchtig“ angeboten war. Der Käufer erhält das Gerät aber als defekt, z.B. das CD-Laufwerk funktioniert nicht. Daraufhin erklärt der Verkäufer dies als einen Transportschaden, obwohl der Karton äußerlich in Ordnung war. Lediglich ein Luftpolsterkissen war geplatzt. Kann der Käufer rechtlich sein Geld zurückverlangen oder die Erstattung der Reparaturkosten verlangen?
Danke für die Antworten! Karl-Heinz Klein
Moien!
War der Verkäufer eine Privatperson oder ein Händler
Gruß
Bernd
was ist mit der Sorgfaltspflicht
Hallo,
ich bin kein Fachmann, aber hatte etwas ähnliches auch mal.
Ich habe so Argumentiert das der Verkäufer zum einen das Risiko des Versandes trägt, und zwar immer …
Und das der Verkäufer seiner Sorgfaltspflicht nachkommen muss und das Paket so zu verpacken hat das es den Normen der Deutschen Post entspricht! UND DAS IST NÄHMLICH UNMÖGLICH! BZW UNSINNIG.
Das würde im Falle einer Stereoanlage bedeuten das die einem Fall aus 1m Höhe stand haten muss, meiner Meinung nach KANN der Verkäufer NIE seiner Sorgfaltsplicht nachkommen und deshalb kann man ihn haftbar machen!
Was denken die Experten darüber?
Das war eine Meinung, würde mich mal interessieren wie’s tatsächlich aussieht.
Gruss
daniel
Hallo!
Der erste Weg zur Post Sie haben das kaputt gemacht!
Die antworten dann wie in 99% aller Fälle Schlecht verpackt das gibt es schriftlich!
dann einfaches Einwurfeinschreiben an den Verkäufer.
Für Schlecht verpackt haftet er allein.
Lass Dich nicht auf Emails ein.
Benenne Zeugen die beim auspacken dabei waren.
Setze Rückzahlfrist.
Verstreicht die Mahnverfahren einleiten, Er hat schlechte Karten.
Ob Händler oder Privat Nebenpflicht ist das ausreichende verpacken, so daß das heil ankommt.
Jakob
:Angenommen eine Person hat bei ebay eine Stereoanlage
ersteigert, die als „völlig funktionstüchtig“ angeboten war.
Der Käufer erhält das Gerät aber als defekt, z.B. das
CD-Laufwerk funktioniert nicht. Daraufhin erklärt der
Verkäufer dies als einen Transportschaden, obwohl der Karton
äußerlich in Ordnung war. Lediglich ein Luftpolsterkissen war
geplatzt. Kann der Käufer rechtlich sein Geld zurückverlangen
oder die Erstattung der Reparaturkosten verlangen?
Danke für die Antworten! Karl-Heinz Klein
Hi,
versuchs mal bei diesen Link, hier müsste alles über Internetauktionen stehen.
http://www.internet4jurists.at/e-commerce/sonderform…
Ansonsten bei Google die Suchbegriffe: Haftung Versendungskauf
eingeben.
Gruß,
Stefan.
Hallo,
ich bin kein Fachmann, aber hatte etwas ähnliches auch mal.
Ich habe so Argumentiert das der Verkäufer zum einen das
Risiko des Versandes trägt, und zwar immer …
Falsch bei privat der Käufer!
Und das der Verkäufer seiner Sorgfaltspflicht nachkommen muss
und das Paket so zu verpacken hat das es den Normen der
Deutschen Post entspricht!
JA
UND DAS IST NÄHMLICH UNMÖGLICH! BZW
UNSINNIG.
Egal Verkäufer-Problem.
Jakob
Das würde im Falle einer Stereoanlage bedeuten das die einem
Fall aus 1m Höhe stand haten muss, meiner Meinung nach KANN
der Verkäufer NIE seiner Sorgfaltsplicht nachkommen und
deshalb kann man ihn haftbar machen!Was denken die Experten darüber?
Das war eine Meinung, würde mich mal interessieren wie’s
tatsächlich aussieht.Gruss
daniel
danke, man lernt nie aus ot
have a nice weekend
Hallo Daniel,
Und das der Verkäufer seiner Sorgfaltspflicht nachkommen muss
und das Paket so zu verpacken hat das es den Normen der
Deutschen Post entspricht! UND DAS IST NÄHMLICH UNMÖGLICH! BZW
UNSINNIG.Das würde im Falle einer Stereoanlage bedeuten das die einem
Fall aus 1m Höhe stand haten muss, meiner Meinung nach KANN
der Verkäufer NIE seiner Sorgfaltsplicht nachkommen und
deshalb kann man ihn haftbar machen!
Ich denke, dass eine Orignalverpackung inkl. der entsprechenden Sperren ausreichend sein sollte. Und der Falltest 1 m sollte kein Problem sein. Zu Zeiten der DDR gab es in unserem Ort einen Betrieb der Holzlampen mit Glas Schirmen für ein grosses westdeutsches Versandhaus herstellte. Die Vorgaben lauteten: 2 m FAllhöhe und 0 % Bruch. Ich habe nie davon gehör, dass dies nicht machbar gewesen wäre.
Ciao maxet.
Hi,
Ich denke, dass eine Orignalverpackung inkl. der
entsprechenden Sperren ausreichend sein sollte.
Definitiv nein. Diese Kartons sind Palettenverpackungen und keine Versandverpackungen. Mann kann aber diese Verpackung in einen größeren Karton mit ausreichend Dämmmaterial geben. Dann ist auch der Falltest kein Problem.
Gruß
Stefan
eine kleine Geschichte
früher als die Monitore noch teuer waren, versendete ich Idiot mit der Post einen 17" Monitor der 3500DM kostete.
Der Montitor kam zerbrochen an, die poist meinte einfach das die Verpackung der verpackungsrichtlinie für Paletten Ware entspreche und das nichts mit Post bestimmungen zu tun hätte.
Snogard und andere Versender versenden keine Monitore mehr, weil kein Spediteur dafür aufkommt, bis auf wenige Ausnahmen.
Gruss
danieöl