während der Bewährung vielleicht straffällig gewor

Hallo,

ich schreibe vielleicht straffällig weil ich nicht weis ob es sich um eine Straftat handelt…

Also:
Angenommen eine Person hat eine Bewährungsstrafe bekommen, während dieser Bewährungszeit hat diese Person folgendes Angebot bekommen:
Wenn du mir hilfst das diese Leute kündigen wirst du eine Beförderung bekommen, wenn nicht dann nicht.
(Ich halte das für Erpressung)
Also die Person hat mitgeholfen mehrere Personen so zu Mobben das sie kündigen.

Meine Frage nun ist das ein Verstoß gegen die Bewährung?
Und, angenommen niemand erstattet Anzeige, weil z.B. die Mobbing Opfer erst Ihre seelischen Wunden „lecken“ müssen.
Wie lange hat man Zeit damit dies noch zu einem rechtswirksamen Urteil kommen könnte…

Danke und schönes Wochenende

Daniel

Hallo,
also erpreßt ist die Person nicht geworden. Es wird ihr ein _Vorteil_ in Aussicht gestellt, wenn sie hilft aber kein _Nachteil_, wenn sie es nicht tut (gegenüber der aktuellen Situation). Zum Rest kann ich nichts sagen, da für die Praxis u.a. entscheidend sein dürfte, was diese „Hilfe“ an Handlungen alles umfaßte.
Zudem liegt es durchaus im Ermessen des entsprechenden Richters, ob eine erneute minderschwere Straftat die Bewährung „kippt“. Wenn die Person, wg. ähnlich gelagerter Delikte (üble Nachrede, Verleumdung, Nötigung, Bedrohung etc.) eine Bewährungsstrafe erhielt, sind die Chancen diesbzgl. vermutlich höher einzuschätzen, als bei z.B. jmd. der einen anderen beleidigt und eine Bewährungsstrafe wg. Körperverletzung hat.

Gruss
Enno

ahaaa…DANKE!!! Enno
have a very nice weekend!