Urteil zur neuen Rechtsprechung

Hallo,

ein Bekannter hat den Verkäufer eines gebrauchten PKW zur Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises wegen verdeckter Mängel aufgefordert. Wegen der neuen Rechtsprechung ist die Situation ziemlich unklar welche Chancen er sich ausmalen kann.

Gibt es schon Urteile zu solchen Fällen an denen man sich orientieren kann?

Vielen Dank
Vince

Hallo,

ein Bekannter hat den Verkäufer eines gebrauchten PKW zur
Rücknahme und Erstattung des Kaufpreises wegen verdeckter
Mängel aufgefordert. Wegen der neuen Rechtsprechung ist die
Situation ziemlich unklar welche Chancen er sich ausmalen
kann.

Hallo,

wegen der weitgehend nichtssagenden Anfrage ist genauso unklar welche Chancen du dir auf eine Antwort ausmalen kannst…

Gruß

Matthias

Hallo,

wegen der weitgehend nichtssagenden Anfrage ist genauso unklar
welche Chancen du dir auf eine Antwort ausmalen kannst…

Gruß

Matthias

Hm, versuchen wir es mal so:

Gesucht werden Urteile zu Rückabwicklung von Kfz-Kaufverträgen die auf dem neuen Recht basieren (AFAIK nach 2002). Die mir bekannten Datenbanken haben bisher nix hergegeben.

Grüße
Vince

HI!

Die mir
bekannten Datenbanken haben bisher nix hergegeben.

…aber wer-weiss-was kann so einiges hergeben.
Schildere einfach mal den Fall en detail.

Grüße,

Mathias

Hallo Matthias,

Also:
er hat sich im Juli 2003 einen Gebrauchtwagen bei einem Vertragshändler gekauft. Bei Kauf war mir ein reparierter Frontschaden bekannt. Ebenfalls war bei Kauf ein Gebrauchtwagencheck der DEKRA, TÜV/ASU, die kommende Inspektion und die Reparatur des NAVI-Gerätes vereinbart.

Nachdem er einen Monat abgemeldet in der Garage stand, ist ihm bei der Zulassung ein erheblicher Kühlwasserverlust aufgefallen. Nach einer Inspektion, TÜV und Gebrauchtwagencheck (der keine Mängel außer Kratzer an der Stoßstange aufzeigte), hat dies natürlich Misstrauen erweckt. Daraufhin hat er einen erneuten Gebrauchtwagencheck beim TÜV durchführen lassen, der mehrere nicht fachgerechte Nachlackierungen, eine gespachtelte Stelle, Kühlwasserverlust und sogar einen Hagelschaden auf dem Dach feststellte.

Ein Kostenvoranschlag eines anderen Händlers belief sich auf 4.000 € die Mängel zu beseitigen.

Hätte er den Zustand des Fzg vor Kauf gewusst, wäre es nie zu einem Kaufvertrag gekommen.

Er ist dann unverzüglich per Email vom Kaufvertrag zurückgetreten. Das Autohaus möchte sich aber nicht darauf einlassen.

Grüße
Vince

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich kann nichts Schlimmes erkennen.
Hi,

die Werkstatt muss den Kühlwasserdefekt natürlich reparieren.
Die Sichtweise bezüglich des Hagelschadens, der nicht fachgerechten Lackierungen und der Spachtelung finde ich angesichts der Kenntnis des Frontschadens ziemlich kleinlich und peinlich für deinen Kumpel.
Die Forderung der Rücknahme des Kaufvertrages finde ich masslos überzogen und die 4000 Euro äusserst überhöht.
Gruss,