Eine Frage:
jemand kriegt einen Brief mit einer ultimativen Zahlungsaufforderung und gesetzter Frist während seiner Abwesenheit (z.b. Urlaub). Da auch die Frist in diesem Zeitraum liegt, verstreicht sie natürlich und die andere Seite kündigt den Vertrag und stellt Regressforderungen.
Was meint das Gesetz dazu ? Kann dieser Jemand da was tun oder gilt „nicht da gewesen = Pech gehabt“ ?
Du kannst dem Gläubiger den Sachverhalt schildern, vielleicht geht er drauf ein.
Ansonsten muß der andere davon ausgehen, daß Du den Brief erhälst, se sei denn der andere weiß davon, daß Du nicht da bist, dann gilt die Zustellung als nicht wirksam (Bsp. AG kündig AN, obwohl er weiß, daß dieser 3 Wochen auf den Malediven ist)
Gruß
Winni
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ich zitiere mal aus einer „meiner“ FAQ: Eine Willenserklärung ggü. Abwesenden geht zu, wenn sie „in verkehrsüblicher Weise so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, sie zur Kenntnis zu nehmen. D.h. ein Brief, der in den Briefkasten geworfen wird, ist zugegangen.“
Da man nicht verlangen kann, daß das gesamte Wirtschaftsleben ruht, während ein „Deliquent“ in Urlaub ist, gilt obenstehende auch für diesen Fall. Wie bei parkenden Autos (wegen kurzfristig eingerichteter Baustellen), muß der Abwesende dafür sorgen, daß sein Briefkasten geleert und grob gesichtet wird, oder eben die Folgen seiner Abwesenheit tragen.
Wie immer bleibt natürlich die Möglichkeit der schon beschriebenen gütlichen Einigung der Parteien.
Da man nicht verlangen kann, daß das gesamte Wirtschaftsleben
ruht, während ein „Deliquent“ in Urlaub ist, gilt obenstehende
auch für diesen Fall.
Diese Regelung finde ich komisch. Geht es nicht etwas weit, wenn Straffällige ständig ihren Briefkasten leeren müssen und andere nicht?
Und wie soll man sich als Nicht-Delinquent verhalten? Ein Führungszeugnis an die Haustür hängen? Oder gibt es bei der Post einen Service wie „Einschreiben mit Vorstrafenüberprüfung und Rückschein inklusive Registerauszug“?
Diese Regelung finde ich komisch. Geht es nicht etwas weit,
wenn Straffällige ständig ihren Briefkasten leeren müssen und
andere nicht?
Wieso straffällige? Gleiches gilt z. B. durchaus auch für Steuerbescheide, deren Widerspruchsfrist auf gleiche Weise während deines Urlaubes ablaufen kann. Und da gibt’s nachher dann ganz sicher keine gütliche Einigung.
Wenn du also einen längeren Urlaub planst, solltest du auf jeden Fall dafür sorgen, dass wichtige Nachrichten dich auch im Urlaub erreichen. Per Nachsendung, per Übergabe des Briefkastenschlüssel und ggf. entspr. Vollmacht an einen Nachbarn oder Verwandten…
Diese Regelung finde ich komisch. Geht es nicht etwas weit,
wenn Straffällige ständig ihren Briefkasten leeren müssen und
andere nicht?
Und wie soll man sich als Nicht-Delinquent verhalten?
Du solltest den Ausdruck „Delinquent“ nicht überbewerten.
Nach Wahrig ist ein Delinquent neben einem „Verbrecher“ auch noch ein „Missetäter, Übeltäter“.
Und irgendwelche Fristen nicht einzuhalten, darf doch wohl als „Missetat“ gewertet werden?
Das hat nicht gleich etwas mit Vorstrafenregister und Führungszeugnis zu tun …