Urlaubsanspruch

Folgender Fall:
Jemand wird mitte Februar eingestellt mit 6 Monate Probezeit. Nach den 6 Monaten wird er mitte August wieder entlassen. Laut Vertrag hatte er 30Tage pro Jahr Urlaubs anspruch. Wieviel Anspruch hat er denn nun für die 6 Monate Beschäftigung? Die Firma sagt 5 Kalendermonate, also 5*2,5=12,5, aufgerundet 13 Tage. Er sagt 6 Monate= 15 Tage.
Im Bundesurlaubsgesetz steht auch Monate, nicht Kalendermonate. Gibts dazu vielleicht Urteile?

Hallo,

ich muss dich leider enttäuschen: die Sichtweise der Firma ist richtig.

Gezählt werden volle Monate, also z. B.:
vom 16. Februar bis zum 15. August sind es genau 5 Monate, bis zum 14. August wären es sogar nur 4 Monate, da ein Tag für den vollen 5. Monat fehlt.

MfG
Lucy

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4 Monate? März-Juli= 5 Monate
Naja, gerecht ist es trotzdem irgendwie nicht. 40%Arbeitstage Februar + 60%Arbeitstage August sind in meinen Augen auch 1 Monat. Aber was ist schon gerecht :wink:

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Hallo,

da kann ich wohl auch nicht richtig rechnen.

Wenn im Gesetz Monate (also 30 Tage) steht, dann sind es vom 15. Februar bis zum 15. August genau 6 Monate (180 Tage). Wenn es Kalendermonate wären, wären es nur 5 (März, April, Mai, Juni, Juli)
Aber der halbe Feb. und der halbe Aug. kommen dazu, deshalb sind es 6.

Gruss

kumise

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Ja, so denke ich ja auch. §5 BUrlG steht nur Monate, nicht Kalendermonate. Die genaue Arbeitszeit war von 18.02-17.8.04 und es gab kein Tarifvertrag oder sonstige Klauseln im Arbeitsvertrag.
Was ratet Ihr ihm nun? Mit Arbeitsgericht drohen?

Hallo,

da kann ich wohl auch nicht richtig rechnen.

Wenn im Gesetz Monate (also 30 Tage) steht, dann sind es vom
15. Februar bis zum 15. August genau 6 Monate (180 Tage). Wenn
es Kalendermonate wären, wären es nur 5 (März, April, Mai,
Juni, Juli)
Aber der halbe Feb. und der halbe Aug. kommen dazu, deshalb
sind es 6.

Gruss

kumise

Folgender Fall:
Jemand wird mitte Februar eingestellt mit 6 Monate Probezeit.
Nach den 6 Monaten wird er mitte August wieder entlassen. Laut
Vertrag hatte er 30Tage pro Jahr Urlaubs anspruch. Wieviel
Anspruch hat er denn nun für die 6 Monate Beschäftigung? Die
Firma sagt 5 Kalendermonate, also 5*2,5=12,5, aufgerundet 13
Tage. Er sagt 6 Monate= 15 Tage.
Im Bundesurlaubsgesetz steht auch Monate, nicht
Kalendermonate. Gibts dazu vielleicht Urteile?

Hallo,

lt. Bundesurlaubsgetz wären es 6 Monate und damit 6/12 des Urlaubs vom Mindesturlaub (24 Tage), also 12 Arbeitstage (bei 6-Tage-Woche). Wenn überhaupt kein Tarifvertrag (Branche?) besteht, müsste nach m.M. bei dir 6/12 deines vertraglichen Urlaubs gewährt werden. Gibt es allerdings einen Tarifvertrag in dem z. B. pro voller Kalendermonat steht, wären 13 korrekt, da das dann mehr Urlaub ist als im BUrlG geschrieben steht.

Liebe Grüße

Karin

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Meine Zehennägel drehen sich hoch!
Hi!

Nach den 6 Monaten wird er mitte August wieder entlassen. Laut
Vertrag hatte er 30Tage pro Jahr Urlaubs anspruch. Wieviel
Anspruch hat er denn nun für die 6 Monate Beschäftigung?

Lt Bundesurlaubsgesetz (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/)stehtsteht) dem Menschen der volle gesetzliche Jahresurlaub zu!

Da die Wartezeit (6 Monate) erfüllt ist, und das Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte endet, wird nicht gezwölftelt!
siehe § 5 BUrlG

Die
Firma sagt 5 Kalendermonate, also 5*2,5=12,5, aufgerundet 13
Tage. Er sagt 6 Monate= 15 Tage.

Hatte der Mensch eine 5-Tage-Woche? Dann hat er zumindest Anspruch auf 20 tage! Hatte er eine 6-Tage-Woche? Dann hat er Anspruch auf 24 Tage!
Das ist der gesetzliche Teil.

Was zu dem Teil, der das Gesetzliche überschreitet geregelt ist, kann ich Dir von hier aus nicht sagen, da es in der Regel vertraglich (oder tarifvertraglich oder in einer Betriebsvereinbarung) geregelt wird…

liebe Grüße
Guido

Hallo Guido

Lt Bundesurlaubsgesetz
(http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/burlg/)stehtsteht) dem
Menschen der volle gesetzliche Jahresurlaub zu!

Da die Wartezeit (6 Monate) erfüllt ist, und das
Arbeitsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte endet, wird
nicht gezwölftelt!
(…)
Hatte der Mensch eine 5-Tage-Woche? Dann hat er zumindest
Anspruch auf 20 tage! Hatte er eine 6-Tage-Woche? Dann hat er
Anspruch auf 24 Tage!
Das ist der gesetzliche Teil.

Also, Guido, ich habe hier was von Mitte Februar und Mitte August gelesen. Das können unter sechs, genau sechs oder über sechs Monate sein. Ohne die genauen Tage der beiden Monate zu kennen, war Deine Aussage also reine Wahrsagerei.

Und wie wir weiter unten gesehen haben, ist die Vermutung von 15 Tagen auch korrekt gewesen. Kein „mindestens 24 Werktage“, das wäre erst einen Tag später so gewesen.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Was ratet Ihr ihm nun? Mit Arbeitsgericht drohen?

Vorsichtig „drohen“ kann man immer. Ob Du es dann in die Tat umsetzt, kommt letztendlich darauf an, ob Dir die Abgeltung von 2 Tagen den ganzen Aufwand wert ist?

Es gibt da übrigens noch die Alternative, mit dem entsprechendem Text vom BUrlG mal zum AG zu gehen und anstatt zu drohen, einfach mal miteinander zu sprechen?

Gruß,
LeoLo

Interpretationsspielraum?
Hi Leo!

Also, Guido, ich habe hier was von Mitte Februar und
Mitte August gelesen. Das können unter sechs, genau sechs oder
über sechs Monate sein. Ohne die genauen Tage der beiden
Monate zu kennen, war Deine Aussage also reine Wahrsagerei.

Ich habe gelesen:
Jemand wird mitte Februar eingestellt mit 6 Monate Probezeit. Nach den 6 Monaten wird er mitte August wieder entlassen.

Und wenn da steht: Nach den 6 Monaten, dann sind 6 Monate für mich vorbei!

Und wie wir weiter unten gesehen haben, ist die Vermutung von
15 Tagen auch korrekt gewesen. Kein „mindestens 24 Werktage“,
das wäre erst einen Tag später so gewesen.

Ist ja ok - die genauen Tage weiter unten habe ich jetzt auch gelesen…

Liebe Grüße
Guido

Hallo

Ob sich das nun lohnt oder nicht - es sind da noch mehr Dinge vorgefallen und er ist ziemlich stinkig auf diese Firma. Es scheint bei denen Methode zu haben, die Leute zu „bescheissen“ und es wird mit allen Mitteln versucht Lohnabrechnung, Stundennachweise usw. zu ungunsten des Arbeitsnehmers zu ändern. Auch wurde ihm bis 1 Tag vor der Kündigung noch gesagt, das er nicht gekündigt wird.

Der Tip, mal zum AG zu gehen ist gut. Wird er bestimmt mal machen :smile:

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Was ratet Ihr ihm nun? Mit Arbeitsgericht drohen?

Vorsichtig „drohen“ kann man immer. Ob Du es dann in die Tat
umsetzt, kommt letztendlich darauf an, ob Dir die Abgeltung
von 2 Tagen den ganzen Aufwand wert ist?

Es gibt da übrigens noch die Alternative, mit dem
entsprechendem Text vom BUrlG mal zum AG zu gehen und anstatt
zu drohen, einfach mal miteinander zu sprechen?

Gruß,
LeoLo

Hallo,
sorry, stimmt! Es sind 6 Monate, die Anzahl der Kalender tage ist aber egel (28-31).

War leider ein Denkfehler.
Gruß
Lucy

Wenn im Gesetz Monate (also 30 Tage) steht, dann sind es vom
15. Februar bis zum 15. August genau 6 Monate