jemand hat da ein problem. vor kurzem fuhr einem beim rückwärtseinparken ein anderer verkehrsteilnehmer hinten seitlich rein. derjenige der hinein gefahren ist hätte es eigentlich sehen MÜSSEN das der andere rückwärts einparkt ( blinker, rücklicht ( es war abend ) ). das problem hierbei ist das bei demjenigen der reingefahren ist 5 leute im auto sassen die alle aussagen würden das der andere beim rückwärtseinparken auf ihn draufgefahren ist. derjenige der geschädigt wurde will diesen schaden, den der andere nun stellt ( hohe geldsumme ) nicht bezahlen da er der ansicht ist es sein ein klarer fingierter unfall gewessen. hätte derjenige vor gericht eine chance auf sein recht ? oder zählen nur die zeugen aussagen die halt alle gegen ihn sind ???
nein…die Anzahl der Zeugen alleine entscheidet nicht…
sondern dass Gesamtbild…
Was sagt denn Euer Anwalt dazu??
Der ist die erste Ansprech-Adresse für euch…
die zeugen sind allesamt freunde desjenigen der reingefahren ist. der schaden des fahrzeugs ist auch nicht gross. nur derjenige der reingefahren ist möchte anscheinend viel geld jetzt rausholen. bei einem anwalt war ich schon. das problem. der unfall ist so blöd gelaufen das man nicht eindeutig erkennen kann wer nun schuld war. da der der einparken wollte schon in langsamer rückwärtsbewegung war als der andere reinfuhr.
da der der einparken wollte
schon in langsamer rückwärtsbewegung war als der andere
reinfuhr.
Hallo Patrick,
dass ist schlecht, da dies mit StVO §9 (5) kollidiert, der lautet: „Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren muß sich der Fahrzeugführer darüber hinaus so verhalten, daß eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat er sich einweisen zu lassen.“
Ich tippe daher auf minimum einer Teilschuld des Fahrzeugs das parken wollte.
nein, es kommt nicht auf die zahl der zeugen, sondern auf die glaubhaftigkeit und glaubwürdigkeit jedes einzelnen von ihnen an.
du kannst dieses problem aber getrost vergessen. so gut wie kein richter ausser barbara salsch wird lust haben wegen sowas überhaupt in die beweisaufnahme einzutreten, zu anstrengend, sondern alles daran legen beide parteien zu einem vergleich zu bewegen. und. das macht vom gesamtsystem her auch sinn.
Ist ein Zeuge z.B. Beamter, hast Du schlechte Karten, auch
wenn Du 10 Leute für Deinen Standpunkt benennen kannst und
natürlich umgekehrt…
Der Richter hat das Recht der freien Beweiswürdigung, er kann glauben wem er will. Leider habe ich schon oft genug das Gegenteil von dem erlebt was Du hier schreibst. Das ist Unsinn.
Wo bitte ist geregelt, dass die Aussage eines Beamten mehr
wert ist als 10 „normale“ Zeugenaussagen ?
Vermutlich nimmt man seitens der Gerichte an, dass ein Beamter, der ja dauerhaft unter Eid steht, eher die Wahrheit sagt, als ein unvereidigter Normalmensch.
Mit war klar, dass meine Aussage hier kontrovers aufgenommen wird, ich habe hier allerdings so meine Erfahrungen mit den Kollegen aus der privilegierten Schicht…
Vermutlich nimmt man seitens der Gerichte an, dass ein Beamter, der ja dauerhaft
unter Eid steht, eher die Wahrheit sagt, als ein unvereidigter Normalmensch.
Wenn Zeugen sich widersprechen, versucht der Richter, die Glaubwürdigkeit festzustellen. Wenn auf der einen Seite ein vielleicht sogar mitbetroffener Privatmensch steht und auf der anderen ein Polizieibeamter, der dienstlich aussagt, traut man ihm in der Regel mehr Objektität zu. Das aber auf alle Beamten auszuweiten ist unsinnig.
wenn Zeugenaussagen sich widersprechen, versucht der Richter, ihre Glaubwürdigkeit festzustellen, die Anzahl der Zeugenist dabei zweitrangig. Wenn 6 Zeugen a sagen und 3 Zeugen b, ist klar, dass auf einer Seite gelogen wird. Bei 3 Zeugen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie lügen, nicht zwangsläufig höher als bei 6 Zeugen.
Bei dir ist das Problem aber: Konnte der Auffahrende bemerken, dass das Fahrzeug vor ihm einparkte? Sagt der Einparkende, Blinker und Rückfahrlicht waren an, und der Auffahrer behautet das Gegenteil, wird der Schaden, wenn es kenn es keine Zeugen gibt, vermutlich 50/50 geteilt. Da in deinem geschilderten Fall der Einparkende keinen Zeugen hat, der Auffahrende aber wohl, wird es wohl zu Gunsten des Letzeren ausgehen.
Der Einparkende hat nur dann eine Chance, wenn die Gegenseite sich nicht klar ist, welche Bedeutung Blinker und Rückfahrlicht haben und die Aussage des Einparkenden bestätigt. Oder wenn die Zeugen sich widersprechen. Aber wenn der Unfall wirklich fingiert war, werden die sich wohl rechtlich auskennen.
vielleicht offtopic: Ich denke, der Rückwärtsfahrer hat nur eine Chance, wenn z.B. die beteiligten Autoversicherungen feststellen, dass der „Drauffahrer“ schon mehrfach solche Unfälle hatte.
vielleicht offtopic: Ich denke, der Rückwärtsfahrer hat nur eine Chance, wenn
z.B. die beteiligten Autoversicherungen feststellen, dass der „Drauffahrer“
schon mehrfach solche Unfälle hatte.
das träfe nur dann zu, wenn die Sache wirklich fingiert war und es nicht das erste Mal war. Der Fahrer kann aber auch einfach unaufmerksam gewesen sein.
Vermutlich nimmt man seitens der Gerichte an, dass ein Beamter, der ja dauerhaft
unter Eid steht, eher die Wahrheit sagt, als ein unvereidigter Normalmensch.
Wenn Zeugen sich widersprechen, versucht der Richter, die
Glaubwürdigkeit festzustellen. Wenn auf der einen Seite ein
vielleicht sogar mitbetroffener Privatmensch steht und auf der
anderen ein Polizieibeamter, der dienstlich aussagt, traut man
ihm in der Regel mehr Objektität zu. Das aber auf alle Beamten
auszuweiten ist unsinnig.
In der Theorie mag das stimmen. Auch bzgl. Deiner bisherigen Erfahrungen mach das richtig sein.
Ich jedoch kenne ein paar Fälle, wo meine These klar bestätigt worden ist.
Wie auch immer eine empirische Erhebung aussehen würde, möchte ich doch empfehlen, bei Auseinandersetzungen mit deutschen Beamten vorsichtig zu sein.