Hallo,
Meine Frage ist,wie kann ich ein Handschriftlichen Testament anfechten?,weil meine Tante wahr in der Zeit Total verwirrt durch ihre Alter,sie wusste nicht mehr was sie macht.
P.S: Was brauche ich für die Anfechtung?
Ich Bitte um Antwort
Hallo,
ich meine mal, allgemein brauchst Du einen guten Anwalt für Erbrecht und zusätzlich den Beweis, das Deine Tante nicht mehr bei Sinnen war,
sprich ein ärztliches Gutachten oder Krankenunterlagen der Tante, zum Zeitpunkt als sie das Testament erstellt hat.
Gruß
dex
ich meine mal, allgemein brauchst Du einen guten Anwalt
Genau das ist der richtige Tipp.
Ohne Anwalt, Gericht und Urteil geht da nämlich gar nichts.
Gruß Ivo
Vielen Dank,
Laut der Hauarzt ein Ärztlicher Bescheinigung zu schreiben ist nicht einfach weil sie bei keine Psychiater war.
Sie hat mich in der gleichen Jahr wo das Testament geschrieben wurde angezeigt wegen angeblichem Diebstahl, aber das hat sich erledigt wo die Polizei die Nachbarn bestätigt haben das sie nicht im Kopf klar ist und so mit ist die Akte geschlossen ohne gegen Anzeige wegen Ruf Beschädigung. Davor habe ich von ihr auch ein Brief bekommen wo die mich beschuldigt.
P.S: Was von Beweise brauche ich außer Ärztlicher Bescheinigung.
Der Testament ist per Hand geschrieben und ohne Notar sowie Zeugen dazu kommt dass das Amtgericht mit einer Betreuerin sich um die ganze sache kümmern und ich komme an nichts dran, die Betreuerin hat die Wohnung leer räumen lassen und angeblich alle Wert Sachen in Sicherheit gebracht. Ich kann das nicht mehr überprüfen ob das wirklich stimmt und ob was fehlt was ich nie mehr zu sehen bekomme.
Wenn jemand noch mehr Fragen hat, bin dafür da.
Ich bin Dankbar für jede Antwort.
MfG
mc02129
Nochmals
GEH ZU EINEM ANWALT!
Auch diese Kosten nicht die Welt - nach einer Erstberatung wirst du erfahren, ob es Sinn macht gegen das Testament vor zu gehen.
Gruß Ivo
Hallo,
eine Testamentsanfechtung setzt voraus, das ein Anfechungsgrund vorliegt. Ein möglicher Anfechungsgrund ist ein Motivirrtum. Für den müsstest du aber belegen, dass deine Tante in dem Moment, als sie das Testament gemacht hat nicht bei Verstand war. Was du bislang über den Sachverhalt erzählst, liegt alles irgendwie zeitlich zusehr drumrum.
Anfechutngsberechtigt bist du aber nur, wenn du überhaupt gesetzlicher Erbe bist. Da es um deine Tante geht, setzt ,das voraus, das sie keine Nachkommen hat, nicht verheiratet war, deine großeltern und deine eltern, soweit mit der tante blutsverwandt, tot sind.(Achtung das ist nur das, was ich im Kopf habe, kann aber auch zu 10-20 %falsch sein.)
Die Anfechuntg muss innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt, in dem du vom Anfechtungsgrund erfahren hast, schriftliche gegenüber den testamentarischen Erben und mmeistens auch gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden.
mfg astrachan
Ich habe ein ANWALT.
Möchte von euch nur Info damit ich vergleichen kann!!
Danke.
Ich habe ein ANWALT.
Möchte nur wissen was an Beweise muss ich besorgen um den Testament
anfechten zu können.
Mein Anwalt scheint keine Ahnung davon zu haben,ich muss ihm irgend wie helfen,sonst musste ich ein andere Anwalt beauftragen und das kostet wieder Geld, dazu weisst man nicht ob das irgend was bringt.
Danke.
Hallo!
Also dein Anwalt wird sich von dir sicherlich nicht belehren lassen.
Entweder du bist zufrieden mit deinem Anwalt oder du wechselst ihn - es gibt ja genug davon.
Gruß
Tom
Beachten!
Hallo,
Der Testament ist per Hand geschrieben und
ohne Notar sowie Zeugen
dazu kommt dass das Amtgericht mit einer Betreuerin
sich um die ganze sache kümmern und ich komme an
nichts dran, die Betreuerin hat die Wohnung leer
räumen lassen und angeblich alle Wert Sachen in
Sicherheit gebracht.
wenn da wirklich keine Zeugen unterschrieben haben, ist meines
Wissens nach das Testament sowieso ungültig. Ein Handgeschriebenes
Testament (also privat ohne Notar) muß komplett handgeschrieben,
selbst unterschrieben und von ZWEI Zeugen unterschrieben sein.
Und wie astrachan schon schrieb, von einer Tante erbt man nur in
Sonderfällen etwas.
mfg
TeeBird
Ein
Handgeschriebenes
Testament (also privat ohne Notar) muß komplett
handgeschrieben,
selbst unterschrieben und von ZWEI Zeugen unterschrieben sein.
FALSCH, wo hast du denn diese Erkenntnis her? Es braucht keine Zeugen, und hat auch noch nie welche gebraucht. Einzige Ausnahme wäre ein nicht mehr selbst verfassbares so genanntes Nottestament, welches unter sehr engen Bestimmungen ausnahmsweise zulässig ist.
Gruß vom Wiz
Richtig, Entschuldigung!
Hallo,
habe noch mal nachgesucht. Stimmt, Zeugen sind nirgends erwähnt. Ich
war allerdings der festen Überzeugung, in einer Anleitung dieses
gelesen zu haben. Aber so kann man sich täuschen. Zum Glück haben wir
ja die Experten.
-))
Gruß vom TeeBird
Hallo,
ob du es überhaupt anfechten kannst, ist schon mal die erste Frage. Wie der Kollege bereits geschrieben hat, musst du zunächst mal anfechtungsberechtigt sein. Neben den gesetzlichen Erben ist hier insbesondere noch an gewillkürte Erben aus früheren Testamenten zu denken. D.h. wenn es ein Testament von vor fünf Jahren gegeben hat, in dem du Berechtigter warst, und du jetzt unter den Tisch gefallen bist, hast du auch eine Chance.
Dann braucht es natürlich einen Anfechtungsgrund, und der kann in geistiger Umnachtung durchaus zu suchen sein. Hierzu wird man dann ggf. Zeugen vernehmen, Gutachten einholen, … Eben alles nutzen, was als Strengbeweis tauglich ist.
Wichtigste Frage wäre dann aber das Ziel der Anfechtung. So einfach mit „ich will es haben“ ist es nicht. Das Gericht kann nur zu zwei Entscheidungen kommen. Entweder, es gab nur ein nichtiges Testament, dann gilt gesetzliche Erbfolge (die man im konkreten Fall durchrechnen muss) oder es gilt statt des angefochtenen Testaments ein früheres, gültiges Testament. Eine Dritte Variante, nämlich die, dass nur einzelne Erb- oder Vermächtniseinsetzungen entfallen, ist ein höchst seltener Ausnahmefall bei deiner Grundkonstellation.
Gruß vom Wiz
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
das mit den zeugen stimmt in deutschland nicht. zeugen, die beide präsent sein müssen, wenn ein förmliches testament errichtet wird, gibt es nur im angloamierkanischen rechtskreis. selbst da gilt das aber nicht für holographic wills, also eigenhändige. vielleicht zuviel fernsehen gesehen ?
mfg
TeeBird