Hallo.
hier gibt es also folgende Situation:
Vater von zwei Töchtern hatte vor 25 Jahren neu geheiratet, und sich mit dieser Frau ein Haus gekauft, wovon sie 50%, er 50% besitzen.
Nun ist er gestorben und hat ein Testament hinterlassen, in dem festgehalten ist, dass jede Tochter ein viertel des Hauses übernehmen kann, wenn diese auf ihr Pflichtanteil verzichtet und bis zum Tod der Stiefmutter wartet. Auf Verlangen bekommen sie einen Plichtanteil ausgezahlt, der nur 1/8 des Hauses entspricht. Trotzdem die Töchter ein gutes Verhältnis zu ihrer Stiefmutter haben, möchten sie einige Fragen beantwortet haben:
Werden die Töchter nun ins Grundbuch eingetragen als zukünftige(wartende) Erben?
Haben sie ein Mitbestimmungsrecht, wenn die Stiefmutter das Haus verkaufen oder vermieten möchte?
Haben die Töchter zu Lebzeiten der Stiefmutter ein Recht auf Mietnutzung des Hauses? Evt. zu besonderen Konditionen?
Wenn sich eine Tochter entscheidet, sich den Pflichtanteil auszahlen zu lassen, wird dann das 1/8 des Hauswertes zum Zeitpunkt der Testamentsverfassung, oder zum jetzigen Wert (nach Schätzung) genommen? Wie verhält es sich dabei mit der Hypothek des Hauses. Das Haus ist noch nicht ganz abgezahlt.
Kann die Stiefmutter das Haus neu belasten (Hypothek) oder ist sie verpflichtet, das Haus, wie vorher langsam abzuzahlen?
Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Antworten!
&9788; Markuss ☼